PKV nimmt Ehefrau nicht auf. Was nun ? (Private Krankenversicherungen)

Martin @, Montag, 29.10.2007, 21:01 (vor 6240 Tagen)

Hallo liebe Experten,

ich habe ein großes Problem. Ich bin Beamter und habe Anspruch auf Beihilfe. Nach der Geburt meins Kindes (PKV) übernimmt nun meine Frau die Erziehung und ist somit im Erziehungsurlaub, sie ist in der GKV und hat über mich Anspruch auf 70 % Beihilfe.

Nun wollte ich meine Frau (32 J.) absichern und habe auf meinen Namen einen Antrag auf Zusatztarife gestellt:
- Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, 2-Bett-Zim.)
- Anwartschaft
- Zusatz für Zahnersatz, Einlagefüllungen.

Aufgrund einer angeborenen Hüftfehlstellung und damit verbunden operativen Korrekturen wurde seitens der Versicherung nochmals nachgefragt. Zwischen dem Antrag und der Nachfrage wurde wegen starken Hüftschmerzen ein Arzt aufgesucht und hierbei wurde festgestellt das in absehbarer Zeit ein künstliches Hüfgelenk auf der einen Seite fällig wird. Die andere Seite ist in Ordnung. Die neue Diagnose wurde wahrheitsgemäß angegeben. Nun will die Versicherung meine Frau nur den Zahnzusatztarif gewähren, eine Aufnahme in den Wahlleistungstarif und Anwartschaft ist auch "nicht zu besonderen Bedingungen" möglich.

Nun meine Fragen:

1. Gibt es eine Möglichkeit noch eine Versicherung zu finden, die meine Frau aufnimmt ? Evtl. mit speziellen Leistungsausschluss ? Der Antrag wurde auf meinem Namen gestellt.

2. Zur Zeit ist sie ja noch in der GKV. Was passiert wenn noch weitere Kinder kommen und sie nicht mehr arbeiten geht ? Bleibt dann nur der Basistarif übrig ?

Ich habe mal was von "erleichterte Bedingungen zur Aufnahme in der PKV " gehört ? Könnte das mir helfen ? Wann ist dies möglich?

Trauig ist, dass die erst nach der Antragstellung bekannt gewordene Diagnose wahrheitsgemäß angegeben wurde und somit keine Aufnahme erfolgt. Bisher war meine Frau schmerzfrei und eine Kontrolluntersuchung der Hüfte erfolgte letzmalig vor ca. 12 Jahren.

Es wäre schön wenn Ihr mir auf meine Fragen eine Antwort geben könntet. Seziell die 2. Frage ist sehr wichtig für mich.


Ich bin echt verzweifelt, da ich meiner Frau auch gerne eine gute Absicherung bieten will. Für Eure Antworten und Hilfe schon mal recht herzlichen Dank.

Gruß
Martin

Re: PKV nimmt Ehefrau nicht auf. Was nun ?

Thomas-69 @, Montag, 29.10.2007, 22:20 (vor 6240 Tagen) @ Martin

Hallo Martin,
dein Problem wurde bereits eingehend im Forum der HP www.private-krankenversicherung.de beantwortet. Bitte schau doch dort nochmal nach.
Mehrfachpostings bringen auch keine besseren Sachverhalte.

Gruß Thomas

Re: PKV nimmt Ehefrau nicht auf. Was nun ?

Thomas, Dienstag, 30.10.2007, 02:21 (vor 6240 Tagen) @ Martin

Zum Thema Kontrahierungszwang wurde hier ein breiter Thread zum Beihilfeergänzungstarif von mir geschrieben.

Auf jeden Fall müssen Sie nun den Kontrahierungszwang (sofern die Bedingungen erfüllt sind - also keine neue Beschäftigung nach dem Elterngeld = Hausfrau) bei dem erst angefragten Versicherer nutzen, bei einem weiteren Versicherer geht es nur mit normaler Risikoprüfung und damit bei diesen Vorerkrankungen nicht.
Der Kontrahierungszwang ist auf jeden Fall besser als der Basistarif. Ob der Kontrahierungszwang für die Normaltarife ohne Beihilfeergänzungstarif beibehalten wird, wenn der Basistarif kommt, weiß niemand.

Sollte der Deinstherr Beihilfe zu den Wahlleistungen zahlen (Bund, Süddeutschland, NRW; teils mit SB oder Gruppenversicherung als Gehaltsabzug [BaWü/RhPf]) dann ist entgegen der Behauptungen auf dem anderen Board ein Kontrahierungszwang auch für Chefarzt und Zweibettzimmer gegeben.

Zum Kontrahierungszwang lesen Sie bitte die Broschüre unter www.pkv.de

@ Thomas

Martin @, Donnerstag, 01.11.2007, 09:56 (vor 6238 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

vielen Dank für Deine Antwort und Hilfe.

Leider kann ich Deinen Thread zum Kontrahierungszwang / Beihilfeergänzungstarif nicht finden. Habe es mit der Suchfunktion hier und mit Google versucht, leider ohne Erfolg. Kannst Du mir evtl. sagen wann Du diesen Beitrag geschrieben hast. Ich werde dann erst das Archiv durcharbeiten. Evtl. finde ich dann noch ein paar Antworten die ich gerne hätte ohne Euch hier mit weiteren Fragen zu löchern.

Nochmals vielen Dank.
Gruß
Martin

Beihilfeergänzungstarif

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Donnerstag, 01.11.2007, 10:30 (vor 6238 Tagen) @ Martin

Entschuldigung, dass wir uns einmischen:

Sie finden den gesuchten Thread unter http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=3&Pos=1263.02

Wir geben es zu: Die Forums-Suchfunktion ist verbesserungswürdig. Wir arbeiten daran...

Gruß, d. Red.

Nochmals Frage zu Kontrahierung

Martin @, Sonntag, 04.11.2007, 21:02 (vor 6234 Tagen) @ Thomas

Hallo,
der Thread zum Thema Kontrahierungszwang von Thomas hat mir schon mal weitergeholfen. Folgendes habe ich jedoch noch nicht ganz verstanden:

Wann genau gilt den nun dieser "K-zwang"? In der Broschüre unter www.PKV.de steht u.a., wenn die Pflicht zur GKV nicht mehr besteht (Frist 6 Monate). In einem anderen Beitrag, den ich leider nicht mehr finde, steht was von "erstmaligem Beihilfeanspruch". Was gilt den nun ? Meine Frau hat auf jedem Fall nächstes Jahr Beihilfeanspruch, da Sie in Elternzeit ist und das Einkommen unter 18.000 Euro liegt. Sie ist aber dennoch beitragsfrei in der GKV während des Erziehungsurlaubes (mindestens noch 2008).

Was wäre, wenn ich meine Frau über den K-zwang in die PKV übernehme und Sie dann später, wenn die Kinder auss dem Haus sind wieder eine Beschäftigung annimmt. Dann müsste Sie doch wieder in die GKV oder ? Kann ich dann in der PKV eine Anwartschaft beantragen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Martin

Re: Nochmals Frage zu Kontrahierung

Thomas, Montag, 05.11.2007, 01:21 (vor 6234 Tagen) @ Martin

Kontrahierungszwang gilt bei Beginn der Beihilfeberechtigung.
Bei Arbeitswiederaufnahme ist eine Anwartschaft sinnvoll.

Auf jeden Fall wird es ab dem 1.1.2009 einen beihilfekonformen Basistarif ohne Gesundheitsprüfung geben mit einem Höchstbeitrag des maximalen GKV-Beitrages x (100% minus Beihilfebemessungssatz).

Außerhalb Hessens heißt das dann für die Ehefrau immer 30% von ca. 600 Euro, also ca. 180 Euro.

Der Basistarif wird sicherlich schlechter als der Kontrahierungszwang sein. Er könnte aber besser sein als die GKV. Genaueres wissen wir erst Mitte 2008.

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