Re: Beihilfeberechtigte Ehefrau geht arbeiten ! (Private Krankenversicherungen)
Bei unter 400 Euro bleiben Sie in der PKV+Beihilfe. Es gibt keinen Arbeitgeberzuschuss, der Arbeitgeber spart an Ihnen ein paar Prozent Sozialabgaben.
Bei mehr als 400 Euro greift die Versicherungspflicht in der GKV. Je nach Bundesland erlischt dann auch bei unter 18.000 € mit einer Versicherungspflicht in der GKV die Beihilfeberechtigung außer Wahlleistungen und Zahnersatz komplett oder diese bleibt komplett erhalten - bitte Beihilfestelle kontaktieren.
Auf jeden Fall müssen Sie Ihre PKV in Anwartschaft stellen, da Sie erst nach 12 Monaten GKV einen Anspruch auf Weiterversicherung haben, sonst wären Sie bei vorzeitiger Beendigung faktisch auf den Standard-/Basistarif angewiesen, wenn Sie keine Gesundheitsprüfung mehr überstehjen.
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- Beihilfeberechtigte Ehefrau geht arbeiten ! -
Susanne07,
30.10.2007, 10:18
- Re: Beihilfeberechtigte Ehefrau geht arbeiten ! - Thomas, 31.10.2007, 00:27