Arbeitgeberzuschuss PKV (Private Krankenversicherungen)

Kerstin @, Dienstag, 30.10.2007, 16:23 (vor 6239 Tagen)

Ich habe einen neuen PKV-Tarif abgeschlossenund erwartete daraufhin eine 50 %ige Beteiligung des Arbeitgebers. Ich bin davon ausgegangen, dass die Beitragsbemessungsgrenze für 2007 bei 3.562,50 mtl. und der durchschnittliche Beitragssatz bei 13,3 % liegt. Demnach habe ich mit einem Zuschuss (bei Anspruch auf Krankengeld) von 236,91 EUR gerechnet, mein eigener Beitragsanteil zur KV liegt bei 267,74. Nun hat mein Arbeitgeber aber nicht die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze in Ansatz gebracht, sondern mein individuelles sv-pflichtiges Bruttoentgelt, das um rd. 30 EUR unter der durchschnittlichen Beitragsbemessungsgrenze liegt. Das ist in dem Falle noch nicht viel, könnte aber in den Folgejahren zu einem Problem werden, da ich mich wegen der Unterschreitung bereits vor einigen Jahren von der Vericherungspflicht befreien ließ. Wenn die BMG dann in den Folgejahren weiter steigt, würde das natürlich zu einer wachsenden Belastung für mich selbst führen - was mir mein Versicherungsvertreter bei Abschluss des neuen Tarifs so nicht erklärt hat. Mit meinem "alten" Tarif lag ich im Beitrag unter der Grenze und bekam von meinem Arbeitgeber genau 50% (ohne Reduzierung wegen Unterschreitung der Entgeltgrenze!). Ist mein Arbeitgeber nun im Recht??

Re: Arbeitgeberzuschuss PKV

Thomas-69 @, Dienstag, 30.10.2007, 22:12 (vor 6239 Tagen) @ Kerstin

Hallo Kerstin,
der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zur privaten KV in Höhe vom halben durchschnittlichen Beitragssatz (zur Zeit 13,3%/2 = 6,65%) vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt bis zur max. Höhe der Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 3.562,50 Euro. Liegt Ihr Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, zahlt der AG die bekannten 236,91 Euro. Sollte Ihr SV-Brutto 3.000 Euro betragen, zahlt der AG 6,65% von 3.000 Euro. In diesem Fall sind das dann nur noch 199.50 Euro.
Denken Sie bitte auch an später. Wenn Sie z. B. mit 62 in Frührente gehen sollten, dürfte die Rente nicht höher als 1.500 Euro sein. Die BFA zahlt dann nur noch einen Zuschuss von 99,75 Euro. Den großen Rest in Höhe von 504,65 Euro - 99,75 Euro = 404,90 Euro zahlen dann Sie, zuzüglich dem vollen Beitrag zur Pflegeversicherung.

Viele Grüße
Thomas

Re: Arbeitgeberzuschuss PKV

Kerstin @, Donnerstag, 01.11.2007, 08:46 (vor 6238 Tagen) @ Thomas-69

Hallo Thomas,
danke für Deine schnelle Antwort - auch wenn sie leider nicht in meinem Sinne ist ;-( Ich frage mich nur, ob mein AG dann die ganzen Jahre davor nicht auch falsch gehandelt hat und ggf. noch Rückforderungen auf mich zu kommen. Ich lag in den letzten Jahren geringfügig unter der BMG, hatte allerdings einen deutlich günstigeren Tarif (Ost), von dem mein AG die vollen 50% übernommen hat...
Noch eine andere Frage: was hat das mit dem Grenzrentenbetrag von 1.500 EUR auf sich?
Liebe Grüße, Kerstin

Re: Arbeitgeberzuschuss PKV

Thomas, Mittwoch, 31.10.2007, 00:34 (vor 6239 Tagen) @ Kerstin

Wie Sie eigentlich selbst schreiben: Ihr Arbeitgeber ist im Recht, da er sich nur am sv-pflichtigen Gehalt orientiert, das auch für die GKV-Bemessung relevant wäre.

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