Auswirkung Feststellung Scheinselbständigkeit auf PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo Forum,
wenn jemand, der bislang als Selbständiger privat krankenversichert war (und schon seit Kindheit in der PKV ist), nun aufgrund der Annahme von Scheinselbständigkeit angestellt (mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze aber unterhalt der Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird, wie wirkt sich das auf seine Rechte bzw. Pflichten hinsichtlich der Krankenversicherung aus?
bei einem normalen Wechsel von Selbständiger Tätigkeit zu angestellter Tätigkeit greift ja , soweit ich verstanden habe, die Regelung, 3 Jahre in der GKV über der JAE zu liegen, ehe man wieder in die PKV wechseln kann. Unter der Annahme von Scheinselbständigkeit, ist man aber eigentlich nicht selbständig, sondern angestellt, es handelt sich um eine Korrektur des Status, nicht um einen Wechsel des Status, und das rückwirkend. Im Arbeitsrecht scheint es da einen rückwirkenden Schutz zu geben, gibt es dies auch im Sozialrecht, so dass diese 3 Jahres Regelung hinfällig ist, wenn der scheinselbständigen Status länger als 3 Jahre zurückreicht? gibt es irgendwelche Urteile zu dieser Fragestellung?