Re: Nach Studium und kurzer Arbeitslosigkeit zurück in die GKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 14.11.2007, 02:26 (vor 6221 Tagen) @ Christian Kramer

Kündigung der PKV fristlos bis zwei Monate nach dem Eintreten der GKV-Pflicht rückwirkend möglich, danach erst zum nächstmöglichen Termin.

Die GKV muss Sie versichern, da GKV-Pflicht. Sollten Sie die Zwei-Monatsfrist für die fristlose Kündigung der PKV verbummeln, müssen Sie sogar doppelt zahlen, bis Sie aus der PKV mit der regulären Kündigungsfrist (meist mindestens 12 Monate nach Vertragsumstellung) rauskommen.

Also: "Fristlose Kündigung wegen dem Eintritt von Versicherungspflicht in der GKV zum ??.??.2007" (Zaubersatz bitte abschreiben) an die PKV schicken. Die Pflichtigkeit bestätigt gern der Arbeitgeber.

Und noch eines: Vielleicht sollten Sie mal eine andere GKV in Betracht ziehen, als die, mit der Sie Kontakt hatten. Das ist Alltagsgeschäft, das man beherrschen muss (z. Arbeitgebermeldung, Anmeldung in der GKV über Arbeitgeber usw.).


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