Nach Studium und kurzer Arbeitslosigkeit zurück in die GKV (Private Krankenversicherungen)

Christian Kramer @, Dienstag, 13.11.2007, 23:05 (vor 6221 Tagen)

Hallo ... ich habe ein paar Fragen zu meiner speziellen Situation.

Nach meinem Studium war ich für drei Monate privat versichert. Während des Studiums war ich ebenfalls privat versichert ... während dieser Zeit allerdings noch als Familienmitglied über meinen Vater. Da ich nach dem Studium kein Anspruch auf ALG II hatte, da mein Vermögen die Grenze von 200 Euro x 27 (meine Lebensjahre) überschritten hatte. Also musste ich mich für 3 Monate freiwillig versichern. Dies habe ich weiterhin bei der privaten Krankenversicherung getan (nicht mehr über meinen Vater, da die Tatsache der Ausbildung nicht mehr gegeben war).

Nun beginne ich einen Job unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, bin also wieder gesetzlich verpflichtet mich zu versichern. Nun muss ich meine private Versicherung kündigen, um in eine gesetzliche Krankenversicherung einzutreten. Grundsätzlich besteht aber die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. In meinem Fall darf ich doch gar nicht mehr privat versichert sein bzw. muss gesetzlich versichert sein. Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt mich aber nur auf, wenn ich bei der privaten Krankenversicherung kündige.

Kann mir jmd. meine Situation erläutern? Kann ich die private Krankenversicherung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende des Monats kündigen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Re: Nach Studium und kurzer Arbeitslosigkeit zurück in die GKV

Thomas, Mittwoch, 14.11.2007, 02:26 (vor 6221 Tagen) @ Christian Kramer

Kündigung der PKV fristlos bis zwei Monate nach dem Eintreten der GKV-Pflicht rückwirkend möglich, danach erst zum nächstmöglichen Termin.

Die GKV muss Sie versichern, da GKV-Pflicht. Sollten Sie die Zwei-Monatsfrist für die fristlose Kündigung der PKV verbummeln, müssen Sie sogar doppelt zahlen, bis Sie aus der PKV mit der regulären Kündigungsfrist (meist mindestens 12 Monate nach Vertragsumstellung) rauskommen.

Also: "Fristlose Kündigung wegen dem Eintritt von Versicherungspflicht in der GKV zum ??.??.2007" (Zaubersatz bitte abschreiben) an die PKV schicken. Die Pflichtigkeit bestätigt gern der Arbeitgeber.

Und noch eines: Vielleicht sollten Sie mal eine andere GKV in Betracht ziehen, als die, mit der Sie Kontakt hatten. Das ist Alltagsgeschäft, das man beherrschen muss (z. Arbeitgebermeldung, Anmeldung in der GKV über Arbeitgeber usw.).

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