Re: Leistungsausschluss rechtmässig? (Private Krankenversicherungen)
Er ist mit Ausnahme des Standardtarifs bzw. des Basistarifs rechtmäßig.
Da Sie in der GKV bleiben könnten, nimmt hier der Gesetzgeber keine Rücksicht. Allein bei den Beamten, die er nach der Gesundheitsreform bzw. durch Landesgesetze faktisch in die PKV zwingt, ist ein Ausgleich der Leistungsausschlüsse durch die Beihilfe bei 10% Selbstbeteiligung vorgesehen. Dies geschieht aber aus Steuermitteln. Allein daran, dass die Beihilfe bei Beamten individuelle (betreffen durch die Beamten-Öffnungsaktion nurmehr Altfälle) oder tarifliche bedingte (z.B. durch Verweigerung der Versicherung z.B. von Kurtarifen) Leistungsausschlüsse (im Beihilfejargon: "dauerhafte Leistungssaussteuerungen durch den Versicherer") abmildert, zeigt, dass dies rechtmäßig ist.
Ihnen ist schon klar, dass die PKV auch grundsätzliche Leistungsausschlüsse im Gegensatz zur GKV kennt, indem einfach einiges nicht versichert bzw. versicherbar ist, z.B. das Kriegsrisiko.
gesamter Thread:
- Leistungsausschluss rechtmässig? -
Karl,
14.11.2007, 11:05
- Re: Leistungsausschluss rechtmässig? - Thomas, 14.11.2007, 12:57