Leistungsausschluss rechtmässig? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin z.Zt. gesetzlich freiwillig versichert und habe in einem Angebot von einem Krankenvollversicherungsunternehmen wegen einer Vorerkrankung eine Leistungsausschlussklausel erhalten.
Allerdings (lt. Aussage eines DKV-Vermittlers) soll beim Übertritt aus einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenvollversicherung kein Leistungsausschluss erfolgen dürfen, sondern (wenn überhaupt) nur ein Risikozuschlag.
In den gesetzlichen Bestimmungen konnte ich hierzu nichts finden, auch §178g VVG sagt aus, dass Leistungsausschlüsse zulässig seien.
Daher meine Frage:
Ist ein Leistungsauschluss beim Übertritt aus der GKV in die Voll-PKV überhaupt zulässig und falls nicht, was hätte ich als Versicherungsnehmer zu erwarten, wenn im Nachhinein dieser Ausschluss als nicht rechtmäßig beurteilt würde?
Vielen Dank!
Karl
Re: Leistungsausschluss rechtmässig?
Er ist mit Ausnahme des Standardtarifs bzw. des Basistarifs rechtmäßig.
Da Sie in der GKV bleiben könnten, nimmt hier der Gesetzgeber keine Rücksicht. Allein bei den Beamten, die er nach der Gesundheitsreform bzw. durch Landesgesetze faktisch in die PKV zwingt, ist ein Ausgleich der Leistungsausschlüsse durch die Beihilfe bei 10% Selbstbeteiligung vorgesehen. Dies geschieht aber aus Steuermitteln. Allein daran, dass die Beihilfe bei Beamten individuelle (betreffen durch die Beamten-Öffnungsaktion nurmehr Altfälle) oder tarifliche bedingte (z.B. durch Verweigerung der Versicherung z.B. von Kurtarifen) Leistungsausschlüsse (im Beihilfejargon: "dauerhafte Leistungssaussteuerungen durch den Versicherer") abmildert, zeigt, dass dies rechtmäßig ist.
Ihnen ist schon klar, dass die PKV auch grundsätzliche Leistungsausschlüsse im Gegensatz zur GKV kennt, indem einfach einiges nicht versichert bzw. versicherbar ist, z.B. das Kriegsrisiko.