Leistungsausschluss rechtmässig? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin z.Zt. gesetzlich freiwillig versichert und habe in einem Angebot von einem Krankenvollversicherungsunternehmen wegen einer Vorerkrankung eine Leistungsausschlussklausel erhalten.
Allerdings (lt. Aussage eines DKV-Vermittlers) soll beim Übertritt aus einer gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenvollversicherung kein Leistungsausschluss erfolgen dürfen, sondern (wenn überhaupt) nur ein Risikozuschlag.
In den gesetzlichen Bestimmungen konnte ich hierzu nichts finden, auch §178g VVG sagt aus, dass Leistungsausschlüsse zulässig seien.
Daher meine Frage:
Ist ein Leistungsauschluss beim Übertritt aus der GKV in die Voll-PKV überhaupt zulässig und falls nicht, was hätte ich als Versicherungsnehmer zu erwarten, wenn im Nachhinein dieser Ausschluss als nicht rechtmäßig beurteilt würde?
Vielen Dank!
Karl