Beamter PKV/Beihilfe, Ehefrau freiwillig GKV (Private Krankenversicherungen)

Heinz, Donnerstag, 15.11.2007, 14:21 (vor 6220 Tagen)

Ich bin als Beamter über PKV/Beihilfe krankenversichert, meine nicht berufstätige Ehefrau (ohne Einkommen) ist (da in der PKV wegen Vorerkrankungen nicht ohne Risikoausschlüsse oder -zuschläge versicherbar) freiwillig in der GKV und muss den halben Höchstsatz als Versicherungsbeitrag leisten, da mein Einkommen zur Hälfte bis zur hälftigen Beitragsbemessungsgrenze ihr zugerechnet wird. Könnte ich in die GKV, wäre meine Ehefrau beitragsfrei mitversichert (soviel zu den angeblichen Beamtenprivilegien).
Meine erste Frage: Kennt jemand eine gesetzliche Krankenkasse, die bei freiwilligen Mitgliedern ohne Einkommen das Einkommen des Ehepartners nicht oder in geringerem Maße als beschrieben anrechnet?
Meine zweite Frage: Nach den Beihilfeverordnung SH ist meine Ehefrau als freiwillig GKV-Versicherte grundsätzlich beihilfefähig. Bisher hat das Landesbesoldungsamt jedoch immer eine Begründung gefunden, ergänzende Beihilfeleistungen abzulehnen. Bei Sachleistungen eines Kassenarztes sind begleitende Praxisgebühren und Eigenbeteiligungen an Arzneikosten nicht beihilfefähig. Würden bei der Wahl der sog. Kostenerstattung, bei der wohl Restbeträge unerstattet bleiben, letztere über die Beihilfe erstattet und wenn ja, zu 70% oder zu 100 %?
Ist bei privatärztlicher Behandlung der Ehefrau der Beihilfeerstattungssatz nur 70 %, sodaß die restlichen 30 % selbst zu tragen wären? Wie sieht es mit Zahnersatz aus? Würde bei kassenärztlicher Leistung nach Abzug des Festbetrages der Kasse der Restbetrag zu 70 % oder 100 % von der Beihilfe getragen? Hoffentlich kennt sich jemand mit dieser komplizierten Materien aus und kann mir weiterhelfen, damit wir nicht ständig bei der Beihilfestelle ins Messer laufen.


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