PKV nach Rückkehr aus England (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich bin direkt nach Abschluß meines Studiums im März 2005 nach GB gezogen, und habe meinen ersten Vollzeitjob angetreten.
Bis einschließlich Studienende war ich bei meinem Vater in der PKV mitversichert, und auf deren Anraten haben wir auch eine Anwartschaft abgeschlossen, die auch noch läuft.
Nun steht meine Rückkehr nach Deutschland an, ab Mitte Januar 2008 werde ich wieder in einem deutschen Angestelltenverhältis stehen.
Freilich würde ich mich gerne wieder privat krankenversichern, jedoch wird mir das verwehrt, aufgrund der neuen Regelung bezüglich 3 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze liegen zu müssen. Dies erreiche ich mittlerweile seit 2 Jahren, jedoch wird mein UK-Gehalt nicht anerkannt, so daß ich wieder von vorne anfange muss?
Ist das rechtmässig? Ich dachte durch die Wahl meines Arbeitsplatzes innerhalb der EU sollten mir keine Nachteile entstehen? Schließlich zahle ich ja anständig in die Treasury der Queen ein, und innerhalb der EU gibt es nette Ausgleichszahlungen zwischen den Ländern.
Vielleicht gibt es ja schon anhängige Gerichtsurteile oder schwebende Verfahren? Ich habe gute Lust, mich da drauf einzubeissen und das einzufordern.
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- PKV nach Rückkehr aus England -
Rainer,
19.11.2007, 18:11
- Re: PKV nach Rückkehr aus England - NG, 18.08.2008, 12:06