Rückker GKV (Private Krankenversicherungen)

Willy @, Freitag, 23.11.2007, 15:41 (vor 6212 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zur Rückkehr in die GKV von der PKV. Ich lese in einigen Foren immer wieder folgendes :

"Es gibt Lebenslagen, bei denen es automatisch zurück in die GKV geht. Das ist der Fall, wenn der Privatversicherte arbeitslos wird, oder auch wenn er die Voraussetzung - die ihn in die PKV geführt hat, über die Beitragsbemessungsgrenze zu verdienen - nicht mehr erfüllt. Verdient er allerdings wieder darüber, muss er zurück in die PKV. Einmal zurück in die GKV, kann er jedoch für immer da bleiben, wenn er mindestens ein Jahr pflichtversichert war, oder mindestens 2 von 5 Jahren, bevor er privat versichert wurde, pflichtversichert war. "

Kennt jemand den ODER Teil der Aussage "Einmal zurück in die GKV, kann er jedoch für immer da bleiben, wenn er mindestens ein Jahr pflichtversichert war, oder mindestens 2 von 5 Jahren, bevor er privat versichert wurde, pflichtversichert war." und was damit gemeint ist ?

Viele Grüße ... Willy

Re: Rückker GKV

RW, Freitag, 23.11.2007, 15:57 (vor 6212 Tagen) @ Willy

Hallo,

diese Regelung ist in § 9 Absatz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch V geregelt:
Wenn jemand krankenversicherungspflichtig (z.B. wegen Arbeitslosengeld oder als Angestellter unter Beitragsbemessungsgrenze) oder als Angehöriger familienversichert war, kann er direkt im Anschluss daran eine freiwillige Versicherung begründen.
Voraussetzung hierfür ist:
1) dass die Person vorher nahtlos 12 Monat in der gesetzlichen Krankenversicherung war (ohne einen einzigen Tag Unterbrechung)
ODER
2) in den letzten 5 Jahren mindestens 24 Monate in der gestzlichen Krankenversicherung war (hier sind Unterbrechungen möglich)

Re: Rückker GKV

Willy, Freitag, 23.11.2007, 16:22 (vor 6212 Tagen) @ RW

Hallo,

danke fuer die schnelle Antwort.

Ist mit Punkt 2 gemeint vor dem Eintritt in die PKV oder 5 Jahre ab heute ?

Beispiel :
1. Eintritt PKV 2003 ... da wären 5 Jahre 1998 - 2003
2. Eintritt PKV 2007 ... da wären 5 Jahre 2002 - 2007

Das würde für Beispiel 1 bedeuten, dass ein PKVler für 2 Monate unter die BBG fallen kann und danach (auch wenn sein Gehalt über die BBG steigt) in der GKV bleiben kann ?

Gruss .. Willy

Re: Rückker GKV

Thomas, Freitag, 23.11.2007, 17:05 (vor 6212 Tagen) @ Willy

Falsch verstanden:
Letzten 5 Jahre ab Zeitpunkt des Endes der neu eingetretenen GKV-Pflicht. Das Eintrittsdatum in die PKV ist irrelevant, nur die Dauer. Wer also 2003 in die PKV eintrat, wird von dieser Regelung kaum profitieren.

Doch jetzt gibt es ja die Drei-Jahres-Regelung zur Pflicht, weshalb die 5-Jahres-Grenze nurmehr für Selbständige und Beamten auf Zeit/Zeitsoldaten interessant ist. Fällt das Jahreseinkommen (JAHRES!) unter die Grenze, tritt Pflicht ein. Erst nach drei vollen Jahren Einkommen über nach diesen drei Jahren geltenden Pflichtgrenze, kommt man aus der GKV wieder raus. Damit ist die Vorversicherungszeit für die freiwillige PKV erfüllt. Übrigens gilt dann die neue Pflichtgrenze und nicht die Beitragsbemessungsgrenze wie bis Ende 2002.

Voraussetzung für alle Planspielchen dieser Art: Unter 55 Jahre alt!

Re: Rückkehr GKV

Thomas, Freitag, 23.11.2007, 17:09 (vor 6212 Tagen) @ Thomas

Sorry für den Vertipper:
statt "freiwillige PKV" muss es natürlich "freiwillige GKV" heißen.

Hinweis: Bei einem Jobwechsel wird das momentane niedrigere Monatseinkommen auf das Jahr hochgerechnet. Damit kann die Pflicht auch bei einem fehlenden Absinken unter die Jahresgrenze sofort entstehen.

Re: Rückkehr GKV

Willy, Freitag, 23.11.2007, 18:53 (vor 6212 Tagen) @ Thomas

Danke für die Antworten ... also die einzige Möglichkeit von der PKV zurück in die GKV zu kommen ist, dass das Gehalt :
1. Unter die BBG fällt
2. Das das Gehalt innerhalb eines Kalenderjahres nicht die Jahresendgeldgrenze übersteigt

... das sind natürlich hohe Hürden für die PKVler.

Das mit den 2 von 5 Jahren hörte sich nämlich nach einer kleinen Lücke im Gesetz an.

Gruss .. Willy

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum