Kündigung der GKV (Private Krankenversicherungen)
Alex, Dienstag, 27.11.2007, 11:18 (vor 6208 Tagen)
Habe meine GKV gekündigt und auch eine Kündigungsbestätgung erhalten zum 31.12.07. Jetzt ist mir aufgefallen, dass mir in 2005 ca. 350 Euro zur Versicherungspflichtgrenze fehlen. Darf ich dennoch einen Vertrag mit einer PKV abschliessen oder kann mein Arbeitgeber, der das eigentlich prüfen müsste bei einer späteren Prüfung Probleme bekommen?
Re: Kündigung der GKV
Max Sprenger , Mittwoch, 28.11.2007, 18:39 (vor 6207 Tagen) @ Alex
Kein Problem, das sollte dein Versicherungsman für dich regeln, wo willst du dich den ab 01.01.2008 versichern?
Re: Kündigung der GKV
Alex, Donnerstag, 29.11.2007, 08:43 (vor 6206 Tagen) @ Max Sprenger
Wollte ab dem 01.01.08 zur Halleschen, Tarif Primo Bonus Plus
Mein Versicherungsmann sowie die Versicherung selbst haben mir mitgeteilt, es würde problemlos gehen, da ja die GKV die Kündigung bestätigt hat.
Habe mittlerweile von meinem Steuerprüfer dagegen die Info bekommen, dass mein Arbeitgeber bei einer Steuerprüfung Probleme bekommen würde, da der Arbeitgeber prüfen muss, ob die Bedingungen für einen Wechsel zur PKV gegeben sind. Sofern diese nicht erfüllt sind haftet er entsprechend. D.h. er möchte mich nicht wechseln lassen.
Re: Kündigung der GKV
Max Sprenger , Donnerstag, 29.11.2007, 13:03 (vor 6206 Tagen) @ Max Sprenger
Wissen Sie welche Einkommensarten in die Jahresarbeitsentgeldgrenze zählen?......:o)
Re: Kündigung der GKV
Alex, Donnerstag, 29.11.2007, 15:23 (vor 6206 Tagen) @ Max Sprenger
Habe die Information aus der jährlichen Bescheinigung über die Sozialabgaben. Dort ist der Betrag aufgeführt. Auf diesen verweist auch mein Arbeitgeber.
Re: Kündigung der GKV
Jörg Schultz , Donnerstag, 29.11.2007, 16:35 (vor 6206 Tagen) @ Alex
Zeitraum Jahresarbeitsentgeldgrenze Monatlich
01.01.-31.12.2006 47.250 3.937,50
01.01.-31.12.2005 46.800 3.900,00
01.01.-31.12.2004 46.350 3.862,50
01.01.-31.12.2003 45.900 3.825,00
01.01.-31.12.2002 40.500 3.375,00
Es gilt die im jeweiligen Jahr gültige Grenze also nimm die 2004 er und prüfe! für 2004!
Jahresarbeitsentgeltgrenze? Sie entscheidet darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt. Sie wird aus diesem Grunde auch Versicherungspflichtgrenze genannt.
Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt.
Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören neben dem Arbeitsentgelt
* vermögenswirksame Leistungen
* Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal
* Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. u. 14. Gehalt etc.)
Nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind anzurechnen
* Vergütungen für Überstunden
* Fahrtkostenersatz
* Zuschläge für Nacht-, Sonn- u. Feiertagsarbeit
* Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
* pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge
Re: Kündigung der GKV
Alex, Freitag, 30.11.2007, 07:08 (vor 6205 Tagen) @ Jörg Schultz
* pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge
Genau hier liegt das Problem: obwohl ich mit meinem Jahresgehalt in 2004 um einiges über der Grenze lag, fehlten mir aufgrund der Dirketversicherungsbeiträge (Gehaltsumwandlung) am Ende des Jahres besagte 350 Euro. Die jährliche Bescheinigung über die Abgabe von Sozialabgaben hat ein Bruttoarbeitsentgelt (Verspflichtbetrag) von 46.450 ausgewiesen.
Re: Kündigung der GKV
Alex, Montag, 10.12.2007, 06:26 (vor 6195 Tagen) @ Jörg Schultz
D.h. zählt z.B. eine Gehaltsumwandlung in eine private Rentenversicherung zu diesen pauschal bestimmten Direktversicherungsbeiträgen? In meinem Fall schmälert genau diese Gehaltsumwandlung meinen Versicherungspflichtbetrag.