Re: Kündigung der GKV (Private Krankenversicherungen)

Jörg Schultz @, Donnerstag, 29.11.2007, 16:35 (vor 6206 Tagen) @ Alex

Zeitraum Jahresarbeitsentgeldgrenze Monatlich
01.01.-31.12.2006 47.250 3.937,50
01.01.-31.12.2005 46.800 3.900,00
01.01.-31.12.2004 46.350 3.862,50
01.01.-31.12.2003 45.900 3.825,00
01.01.-31.12.2002 40.500 3.375,00

Es gilt die im jeweiligen Jahr gültige Grenze also nimm die 2004 er und prüfe! für 2004!

Jahresarbeitsentgeltgrenze? Sie entscheidet darüber, ob Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit vorliegt. Sie wird aus diesem Grunde auch Versicherungspflichtgrenze genannt.

Sie wird zum Ersten eines jeden Jahres vom Bundesarbeitsministerium neu festgelegt.

Zum Jahresarbeitsentgelt zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu gehören neben dem Arbeitsentgelt

* vermögenswirksame Leistungen
* Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal
* Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld, 13. u. 14. Gehalt etc.)

Nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze sind anzurechnen

* Vergütungen für Überstunden
* Fahrtkostenersatz
* Zuschläge für Nacht-, Sonn- u. Feiertagsarbeit
* Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden
* pauschal bestimmte Direktversicherungsbeiträge


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