Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 29.11.2007, 23:19 (vor 6206 Tagen) @ Martin

Das ganze bezieht sich nur auf den Standardtarif bzw. auf die Folgen von Kündigung durch verschwiegene Vorerkrankungen bzw. aus wirtschaftlicher Not.

Da der normale Beamte, der noch nicht in der PKV ist, noch in der GKV versichert ist, ist das irrelevant, da die GKV von der PKV als durchgängige Vorversicherung anerkannt wird und deshalb die Frage der alten Leiden bzw. der Wartezeiten entfällt.

Wenn man aber keine durchgängige Vorversicherung hat, da man aus der PKV schon vor einiger Zeit rausgefolgen ist, ergibt sich die Frage der alten Leiden und der Wartezeiten. Dazu gibt es z.Z. Prozesse, in denen die genaue Rechtslage geklärt wird. Die PKVen wollen sich durch dieses Vorgehen davor schützen, dass vor Inkrafttreten der Versicherungspflicht in der PKV am 1.1.2009 ehemalige PKV"ler erst dann wieder versichern, wenn Sie krank sind. Auch sollen mit der dreimonatige Wartezeit, Todkranke wohl an einem Leistungsbezug ohne Vorversicherungszeit gehindert werden. Mit dem Ausschluss der Altleiden ab 1.1.2008 will man die Nichtversicherten motivieren, sich sofort zu versichern.

Ob die Auffassungen des PKV-Verbandes rechtssicher sind, sei dahingestellt. Doch bis dies letztinstanzlich entschieden ist, kommt eh der 1.1.2009 mit einer Versicherungspflicht in der PKV im Basistarif bei Strafandrohung. So wird dann das Problem der Schmarotzer gelöst, die sich erst dann versichern, wenn sie krank sind. Dass nun davon Opfer von Gesundheitsprüfung als eine Art Kollateralschaden getroffen werden, ist natürlich Pech.


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