Zurück in die GKV? zu krank für PKV? (Private Krankenversicherungen)

Jörg Schultz @, Mittwoch, 28.11.2007, 18:24 (vor 6207 Tagen)

Hallo habe wichtige Frage, ich war bis vor kurzem privat krankenversichert. Habe wohl vergessen gesundheitsfragen wahrheitsgemäß zu beantworten und sitze jetzt in tiefen schlamassel, denn PKV hat mich gekündigt. wie kann ich nun verfahren ein neuer Versuch in einer anderen PKV lief schief, die haben mich sofort wieder abgelehnt.

Was mach ich nun um versichert zu sein!

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Thomas, Mittwoch, 28.11.2007, 22:39 (vor 6207 Tagen) @ Jörg Schultz

Die alte PKV muss Sie in den modifizierten Standardtarif aufnehmen und dort weiterversichern, als Beamter im Normaltarif ohne Ergänzungstarife gegen 30% Zuschlag (diesen allerdings rückwirkend) oder im Beamtenstandardtarif. Hier herrscht Aufnahme- bzw. Kontrahierungszwang! Bitte beeilen, da nur bis 31.12. alte Leiden nicht ausgeschlossen werden!

Zur Frage zurück in die GKV?

über 55 Jahre alt/Beamter/Selbständiger: niemals wieder!

Angestellter unter 55: Gehalt drücken, z.B. durch ein Jahr Teilzeit über 50% oder Dienstwagen usw.!

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Jörg Schultz @, Donnerstag, 29.11.2007, 10:54 (vor 6206 Tagen) @ Thomas

Naja aber ich bin doch kein Beamter sondern Selbständig! Wie muss ich mich da verhalten?

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Thomas, Donnerstag, 29.11.2007, 11:20 (vor 6206 Tagen) @ Jörg Schultz

Steht ja oben - man muss nur lesen (scheint wohl auch bei Gesundheitsprüfungen ein Problem zu sein):
100% modifizierter Standardtarif beim alten Versicherer, wenn der ablehnt wegen gestörtem Vertrauensverhältnis, dann zum nächsten Versicherer. Der Tarif ist überall gleich.
Und schnell handeln, sonst werden Altleiden ausgeschlossen!

Der Standardtarif hat nur gedeckelte Leistungen und wird ab dem 1.1.2009 in den Basistarif umgewandelt. Preise relativ hoch, maximal Höchstbeitrag GKV (ca. 600 Euro), im Basistarif dann Sozialklausel und Senkung auf die Hälfte möglich bei geringem Einkommen.

Alternative: Sie gehen zu einem richtig teuren Versicherer in einen richtig teuren Alttarif und werden dann dort u.U. trotz Vorerkrankungen aufgenommen.

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Martin, Donnerstag, 29.11.2007, 22:03 (vor 6206 Tagen) @ Thomas

Hallo,

ich bin nicht direkt von dem Thema betroffen, aber ich verstehe die Ausage "Bitte beeilen, da nur bis 31.12. alte Leiden nicht ausgeschlossen werden!" von Thomas nicht ganz. Gibt es ab 01.01.08 eine entsprechende Änderung? Ich dachte, dass es für Beamte und deren Angehörige einen Kontrahierungszwang ohne Leistungsausschluss und max. 30% Aufschlag gibt.

Vorab schon mal danke für Eure Antwort.
Gruß
Martin

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Thomas, Donnerstag, 29.11.2007, 23:19 (vor 6206 Tagen) @ Martin

Das ganze bezieht sich nur auf den Standardtarif bzw. auf die Folgen von Kündigung durch verschwiegene Vorerkrankungen bzw. aus wirtschaftlicher Not.

Da der normale Beamte, der noch nicht in der PKV ist, noch in der GKV versichert ist, ist das irrelevant, da die GKV von der PKV als durchgängige Vorversicherung anerkannt wird und deshalb die Frage der alten Leiden bzw. der Wartezeiten entfällt.

Wenn man aber keine durchgängige Vorversicherung hat, da man aus der PKV schon vor einiger Zeit rausgefolgen ist, ergibt sich die Frage der alten Leiden und der Wartezeiten. Dazu gibt es z.Z. Prozesse, in denen die genaue Rechtslage geklärt wird. Die PKVen wollen sich durch dieses Vorgehen davor schützen, dass vor Inkrafttreten der Versicherungspflicht in der PKV am 1.1.2009 ehemalige PKV"ler erst dann wieder versichern, wenn Sie krank sind. Auch sollen mit der dreimonatige Wartezeit, Todkranke wohl an einem Leistungsbezug ohne Vorversicherungszeit gehindert werden. Mit dem Ausschluss der Altleiden ab 1.1.2008 will man die Nichtversicherten motivieren, sich sofort zu versichern.

Ob die Auffassungen des PKV-Verbandes rechtssicher sind, sei dahingestellt. Doch bis dies letztinstanzlich entschieden ist, kommt eh der 1.1.2009 mit einer Versicherungspflicht in der PKV im Basistarif bei Strafandrohung. So wird dann das Problem der Schmarotzer gelöst, die sich erst dann versichern, wenn sie krank sind. Dass nun davon Opfer von Gesundheitsprüfung als eine Art Kollateralschaden getroffen werden, ist natürlich Pech.

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Hermann Scheer @, Sonntag, 17.02.2008, 12:41 (vor 6126 Tagen) @ Thomas

Guten Tag, ich war Beamter, kündigte und bin seither nicht mehr berechtigt in meine voherige GKV, sowie der Postbeamtenkrankenversicherung (=PKV) zurückzukehren. Ich ging 1996, fand aber keine Arbeit mehr und beantagte 1999 auf Grund meiner Vorerkrankungen die Rente, welche genehmigt wurde, der Krankenkassenbeitritt aber nicht mehr. Es bleibt nun nur noch der modifizierte Standardtarif in einer anderen PKV übrig. Ich kann aber den Beitrag von 512E im Monat nicht auf Dauer bezahlen und muss jetzt solange alles ausgeben, bis ich auf sozialniveau absinke, damit ich von der KV den erniedrigten Beitragssatz erhalten kann. Ich bin verurteilt Sozialempfänger zu werden. Wer kann mir helfen?

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Thomas, Sonntag, 17.02.2008, 15:34 (vor 6126 Tagen) @ Hermann Scheer

Bitte warten Sie die Beitragsstruktur des PKV-Basistarifs (Nachfolger des Standardtarifs) ab, den es ab dem 1.1.2009 geben wird. Dann wird es nämlich auch eine Subventionierung der Beiträge durch die Versichertengemeinschaft und nicht nur das Sozialamt geben. Der Beitrag kann durch die Versichertengemeinschaft bis auf die Hälfte reduziert werden. Erst für eine weitere Reduzierung wäre dann das Sozialamt zuständig.

Außerdem können Sie dann jederzeit die PKV wechseln und etwaig angesparte Altersrücklagen mitnehmen. Vielleicht findet sich dann auch eine billigere PKV.

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Hermann Scheer @, Sonntag, 17.02.2008, 19:59 (vor 6126 Tagen) @ Thomas

Danke Thomas für Ihre Unterstützung. Vielleicht ist das nicht gut rübergekommen, ich bin im Moment noch unversichert, weil ich vom Beitrag des modifizierten Standardtarifs geschockt bin (mit Abzug 440E). Da ich Frührentner bin bekäme ich nur 6,95% von meiner LVA-Rente Zuschuss, das sind ca. 73E, anstatt wie gesetzlichversicherte 256E (50% des KV-Beitrages). Ich würde nur einen AOK ähnlichen Vertrag bekommen, der wie die GKV, aber mit Leistungsausschlüssen (u.a. keine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern) und ohne Altersrücklagen gebildet wird. Einen 10%tigen gesetzlichen Zuschuss für die Altersrücklagen müsste ich trotzdem bezahlen. Da ich durch einen Unfall Vorerkrankungen habe mit GdB 60%, weiss ich nicht, ob ein Wechsel von einem Basistarif in den anderen dann noch möglich ist. Laut Versicherung ist eine Senkung des Beitrags um die Hälfte jetzt schon möglich, wenn ich eine Bescheinigung vom Sozialamt vorlege, die die finanzielle Hilfsbedürftigkeit bescheinigt. Also müsste der Sozialstatus wiederum festgestellt werden. Wie ist das ab 01.01.09, wird der Beitrag durch die PKVs freiwillig, ohne Bescheinigung des Sozialamtes, auf ein erträgliches Maß von 250E gesenkt? Ich hab genau das Gegenteil gelesen, dass durch den Basistarif eine Erhöhung um 30 bis 40% kommt. Einen Ausschluss wegen nichtbezahlter Beiträge wird es so nicht mehr geben. Die KKs werden dann ein Inkassoverfahren einleiten, um eventuelle Sparbuchguthaben zu pfänden. Also wieder eine Knechtung zum Sozialamt hin. Ich werde noch ein anderes Angebot einer PKV einholen, um zu sehen, ob sich die Beiträge nur um Verwaltungsgebühren unterscheiden. Wenn ich aber 440E und steigend, im Monat bezahlen soll, also mehr, als ich Miete bezahle; Strom, Fernsehen, Versicherungen, Essen, Trinken noch garnicht gerechnet, dann weiss ich nicht was ich tun soll, um nicht doch auf der Strasse zu landen. Bei Insolvenz wird sich mein Vermieter bei mir melden. Also die Bundesregierung kann doch nicht nur an die denken, die nichts haben, oder an die, die eine Rente von 3000E haben.

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Thomas, Montag, 18.02.2008, 02:26 (vor 6125 Tagen) @ Hermann Scheer

Ich verstehe Ihr Problem, aber die Bundesregierung rechnet auch nicht damit, dass ein Beamter kündigt.

Gerade für ehemalige Beamte ist in unserem Sozialsystem nichts vorgesehen für den Fall des Endes der Beamtenzeit. Ich kenne Ihre Probleme, da viele ehemalige Soldaten oder Beamte auf Zeit (z.B. an Universitäten) vor demselben Problem stehen und nicht mehr in die GKV hineinkommen, v.a. wenn sie über 55 Jahre alt sind oder eine Rente bekommen.

Leider hat Sie wohl auch keiner aufgeklärt, dass Sie als Schwerbehinderter nach der Feststellung der Schwerbehinderung ein Beitrittsrecht in die GKV gehabt hätten. Ich gehe einmal nach Ihrer Schilderung davon aus, dass leider alle Fristen "verpennt" wurden.

Da Sie also gekündigt haben und das Beitrittsrecht als Schwerbehinderter wohl haben verstreichen lassen, ist wenig zu machen.

Nun zum Basistarif: Der Basistarif sieht schon die eine Quasi-Mitversicherung des Ehepartners vor, da die Beiträge gedeckelt sind auf 150%. Ob der Basistarif billiger oder teurer wird als der modifizierte Standardtarif, der Ihnen jetzt angeboten wird, sei dahingestellt. Das kann man erst sagen, wenn der Tarifumfang bekannt ist. Der PKV-Verband will ein Quasi-GKV mit Rahmenverträgen mit den Ärzten daraus machen, d.h. die Leistungen sind dann nur auf GKV-Niveau, die Kosten dürften im Vergleich zum Standardtarif dann aber nicht steigen, sondern eher sinken.

Zur Beitragsreduktion:
Diese können Sie natürlich nur erhalten, wenn Sie auf der Bank kein hohes Vermögen haben. Ich bitte Sie hier um Verständnis, denn ich möchte als PKV-Versicherter auch nur die Menschen unterstützen, die es nötig haben. Ihre Rente von ca. 1050 Euro sieht so aus, als hätten Sie eine Unterstützung nötig. Sollten Sie keine weiteren Einkünfte haben, sollten Sie den Gang zum Amt nicht scheuen! Die PKV kann im Gegensatz zur GKV ja Ihre Einkünfte nicht überprüfen, da ihr das Recht fehlt, diese Daten beim Finanzamt usw. zu erheben.

Dass die Krankenversicherung der Rentner mit einem nicht kostendeckenden Beitrag von 2x73 Euro zufrieden ist und sich für die sonstigen Einkünfte - falls vorhanden - nicht interessiert, ist ein Systemfehler, der aber nicht auf die PKV übertragen wird.

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Thomas, Montag, 18.02.2008, 02:29 (vor 6125 Tagen) @ Thomas

Noch eine Anmerkung am Rande:
Im Basistarif sind beitragssenkende Selbstbeteiligungen bis zu mehreren 1000 Euro erlaubt. Wenn Sie mit wenig Arztbesuchen zurecht kommen, ist dies eine Alternative, um die hohen Zahlungen der Pflichtversicherung im Basistarif ab dem 1.1.2009 abzumildern.

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Hermann Scheer @, Montag, 18.02.2008, 06:36 (vor 6125 Tagen) @ Thomas

Ich war sogar 2 Mal mit der GKV vor dem Sozialgericht um wieder eine GKV zu erlangen, der Richter hat die Klage jedes Mal als unbegründet zurückgewiesen. Die Möglichkeit zurückzuwechseln gab es früher einmal, wie mir vor Gericht gesagt wurde, was aber zu Gunsten der gesetzlichen PBKK abgeschafft wurde. Eine Gesundheitsprüfung muss man detailliert abgeben, obwohl es heisst, dass ein Antrag im modifizierten Standardtarif dies nicht vorsieht, weil man ab dem 01.01.09 in bessere Tarife wechseln kann, dies ist dann bei mir durch diese Protokollierung auch nicht mehr möglich, da dann die Gesundheitsprüfungen wieder voll zählen. Ein Wechsel von einem Basistarif in den anderen bringt nichts, da dort alle VS die gleichen Konditionen haben. Des weiteren habe ich mehrmals und bei mehreren GKV probiert auf Antrag aufgenommen zu werden, was bei allen GKV mit der Begründung abgelehnt wurde, dass sie nicht die letzte KV waren, in der ich versichert war. Die Postbeamtenkrankenkasse sagt, sie sei in ihrem Bestand geschlossen und biete einen Basistarif nicht an, alle PKVn müssen nur die PBeaKK muss nichts. Diese Ablehnung von einer GKV und der PBeaKK braucht man sogar, um die Zugehörigkeit zu den PKV zu ermitteln. Ich danke Ihnen nochmal für Ihre Antworten, die mir aber meine Besorgnis nicht nehmen konnten. Ich werde nun meinen Weg alleine weitergehen müssen.

Re: Zurück in die GKV? zu krank für PKV?

Hermann Scheer @, Mittwoch, 20.02.2008, 21:59 (vor 6123 Tagen) @ Hermann Scheer

Von wegen ohne Risikozuschlag zurück in die PKV. Der normale Standardtarif wird von 380E um 50% erhöht und dann wieder auf den mittleren Durchschnitt der GKV gekürzt, der momentan bei 536E lieget, innbegriffen eines 10%tigen gesetzlichen Zuschlags, ausserdem verlangen die PKVn eine Selbstbeteiligung von 306E im Jahr. Macht zusammen 561,50E im Monat. Selbst wenn man schon Sozialempfänger ist und der KK-Beitrag um die Hälfte geküzt wird und man noch einen Sozialzuschlag von 125E bekommt, wird nun diesem Personengreis ein KK-Beitrag von 155E auferlegt (Hartz IV Empfäger). So oder so, man ist zum Bankrott verurteilt. Nach meiner Meinung will die Bundesregierung sich an den einfachen Bundesbürgern erst bereichern und dann diese zum Ruin treiben, was einer kulturellen Säuberungsaktion gleichkommt.

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