PKV und schwanger: Pech gehabt? (Private Krankenversicherungen)
Hallo!
Bei uns ist es eigentlich noch ein bisschen hin, aber wir machen uns über PKV und Elterngeld doch ein paar Gedanken:
Ich bin in der pKV, mein Mann (freiwillig in der gKV).
Werden von meinem Elterngeld (1.800 EUR) nach der Schwangerschaft die vollen Beiträge (AG und AN-Anteil z.zt. ca. 400 EUR) abgezogen? wenn ich in der gKV hätten wir keine Abzüge? Könnte ich zwei Monate vor der Geburt in Teilzeit gehen und somit wieder zurück in die gKV fallen? Bitte um Hilfe!!!
Liebe Grüße,
Jana
Re: PKV und schwanger: Pech gehabt?
Thomas, Montag, 03.12.2007, 19:25 (vor 6202 Tagen) @ Jana
Sorry, aber wozu bekommen Sie denn Elterngeld? Wollen Sie durch Teilzeit auch Ihr Elterngeld reduzieren? Sind Sie dann nach der Schwangerschaft bereit, monatlich 200 Euro mehr zu zahlen, denn Sie bleiben nach Wiederaufnahme ihres Vollzeitjobs mindestens 3 Jahre in der GKV als Pflichtmitglied!
Übrigens: Als freiwillig Versicherte in der GKV fielen auch Beiträge an!
Also: Bitten stellen Sie Milchmädchenrechnungen ein und beenden Sie die Gedanken an das Vorteilshopping: Sie haben sich sicherlich mindestens 2000 Euro im Jahr gespart durch die PKV, jetzt können Sie 12 Monate auch mal etwas selbst zahlen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann haben Sie das Prinzip der PKV nicht verstanden und sollten sich endgültig wieder in die Obhut der maroden, aber berechenbaren staatlichen Systeme begeben. Doch dies geht wohl erst nach der Elternzeit durch Teilzeit über 50%.
Re: PKV und schwanger: Pech gehabt?
GJ , Donnerstag, 06.12.2007, 23:42 (vor 6199 Tagen) @ Thomas
Hallo Jana,
Leider verstehe ich nichts vom Thema und kann mich nicht weiter dazu äußern.
Ich wünsche Ihnen aber alles gute für die geplante Elternzeit sowie das nötige Sitzfleisch, um die PKV zu verstehen. Man muss das schon einiges an Zeit investieren und aller Anfang ist schwer, das weiß ich aus eigener Erfahrung! Nur Mut!
GJ
Re: PKV und schwanger: Pech gehabt?
Chylla , Freitag, 07.12.2007, 14:18 (vor 6198 Tagen) @ GJ
Ich finde die PKV ist recht einfach zu verstehen. Einfacher wie die GKV.
Es ist denen schnurz egal woher und in welcher Höhe das Geld kommt. Der Beitrag wird in bekannter Höhe fällig. Beitragssenkungen sind nur mit Leistungseinschränkungen zu machen. Wenn also bisher ein Krankentagegeld vereinbart war, kann man ggf. dies aus dem Vertrag rausnehmen und damit sparen.
Ich kenne Renter, bei denen geht die halbe Rente für die PKV drauf. Das sind "kleine" Selbstständige, die nicht die Möglichkeit hatten, fürs Alter vorzusorgen. Aber eben dachten in jungen Jahren, mit der PKV könnte man sparen.
Re: PKV und schwanger: Pech gehabt?
Christian Mischner , Freitag, 07.12.2007, 17:52 (vor 6198 Tagen) @ Chylla
@Chylla ...Ich kenne Renter, bei denen geht die halbe Rente für die PKV drauf. Das sind "kleine" Selbstständige, die nicht die Möglichkeit hatten, fürs Alter vorzusorgen. Aber eben dachten in jungen Jahren, mit der PKV könnte man sparen....
Kann man ja auch - und das oftmals reichlich. Aber man sollte das Ersparte dann schon mit einem guten Zinssatz fürs Alter festlegen.
Ebendas haben aber viele PKV-Versicherte nicht gemacht - und daher eigentlich jetzt auch kein Recht rumzujammern.
PKV ist - wenn man es richtig macht - nicht so schlecht, wie es manchmal dargestellt wird.
Re: PKV und schwanger: Pech gehabt?
Broeselchen , Freitag, 04.01.2008, 06:54 (vor 6170 Tagen) @ Jana
Hallo Jana,
auch in der gKV mußt du während der Elternzeit Beiträge zahlen sofern du vor der Elternzeit dort freiwillig versichert warst.
Bei Ledigen den Mindestbeitrag, bei Verheirateten werden 5/7 ? des Gehaltes des Ehemannes zur Berrechnung der Beitragshöhe angenommen.
Ob dieser kurzfristige geplante Wechsel möglich ist, weiß ich nicht. Allerdings wirkt sich dein Teilzeitgehalt auf das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld aus, evtl. später sogar auf ALG 1 wenn du direkt nach der Elternzeit arbeitslos würdest. Müsstest du also genau nachrechnen was sich lohnt.
Die Leistungen der gKV gegenüber der pKV gerade in der Schwangerschaft unterscheiden sich ebenfalls (Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall usw.).
Frage deinen Gynäkologen einmal danach.
Ich habe leider vor 10 Jahren nicht in die pKV gewechselt obwohl ich die Möglichkeit hatte, um im Erziehungsurlaub beitragsfrei versichert zu sein (Ehemann pKV) und habe erst während der Schwangerschaft nach mehrmaligem Nachfragen bei der gKV erfahren, dass weiterhin Beiträge fällig sind.
Zu meinem Glück gab es zu dieser Zeit allerdings noch gKV die ihre Mitglieder im Erziehungsurlaub beitragsfrei gestellt haben und habe dann gewechselt. Diese Beitragsbefreiung gibt es meines Wissens nach bei keiner gKV mehr.
Grüße
Brösel
Re: PKV und schwanger: Pech gehabt?
Jana, Freitag, 04.01.2008, 11:45 (vor 6170 Tagen) @ Broeselchen
Danke für die qualifizierte Antwort, der Beitrag hat mir sehr weitergeholfen.
Danke!!
Re: PKV und schwanger: Pech gehabt?
DK_AUS_HH, Freitag, 04.01.2008, 12:16 (vor 6170 Tagen) @ Jana
Hallo,
der Beitrag macht mir jetzt ein bißchen Sorge: Wieso gibt es die Beitragsfreiheit während des Erziehungsurlaubes nicht mehr?!
Ich bin PKV, unsere beiden Kinder GKV Familienversicherung meiner Freundin die pflichtversichert ist. Wenn ich jetzt heirate muss ich meine Kinder in die PKV nehmen aber meine Dann-Ehefrau bleibt doch während der Elternzeit beitragsfrei in der GKV, oder? Erst wenn Elternzeit vorbei ist und sie nicht arbeitet müsste ich sie auch privat versichern lassen,oder?
Gruss
D
Re: PKV und schwanger: Pech gehabt?
RW, Freitag, 04.01.2008, 18:55 (vor 6170 Tagen) @ DK_AUS_HH
Die Beitragsfreiheit gibt es in der GKV für alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, wenn sie Erziehungsgeld bzw. Elterngeld beziehen oder in Elternzeit/Erziehungsurlaub sind.
Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern besteht grundsätzlich Beitragspflicht. Einige Krankenkassen verzichten hier auf Beiträge, wenn ohne die Mitgliedschaft Anspruch auf Familienversicherung in der GKV des Ehegatten (oder der Eltern) bestände. Am besten bei der Krankenkasse nachfragen, welche Regelung greift.