Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
die Gesundheitsreform 2007 hat uns ja einige Neuerungen verschafft, unter anderem eine 3jährige Pflichtmitgliedschaft in der GKV, wenn man in eine neue Anstellung geht (in Verbindung mit einem Statuswechsel).
Meine Frage bezieht sich auf folgenden Fall:
Ich werde zum Ende des Jahres freiwillig mein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer aufgeben. Ich bin seit 14 Monaten in der PKV versichert.
Die ersten drei Monate 2008 werde ich vom Status her selbständig sein, allerdings kein Einkommen erzielen, da auf längerer Reise. In diesem Zeitraum werde ich als Selbständiger in der PKV bleiben. Zum April oder Mai strebe ich an, wieder in ein Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer einzutreten. Dort werde ich vom Bruttojahresgehalt wieder über JAE liegen (allerdings natürlich 2008 maximal 9 Monate arbeiten.)
Gilt nun auch beim Wechsel von der Selbständigkeit in ein Angestelltenverhältnis, in dem das Bruttojahresgehalt wieder über JAE liegt, eine dreijährige Pflicht für die GKV? Zählt bei der Versicherungspflichtgrenze das tatsächliche Gehalt eines Jahres (so interpretiere ich es) oder das im Arbeitsvertrag festgelegte Jahresbrutto, müsste ich also in neun Monaten dann entsprechend viel verdienen?
Vielen Dank schonmal!
Sebastian
P.S. Entschuldigung für das doppelte Posten, ich hatte meine Frage zuerst als Antwort auf einen Betrag, der allerdings schon etwas älter ist, gepostet.
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Thomas, Montag, 03.12.2007, 19:29 (vor 6205 Tagen) @ Sebastian
Kurz und bündig:
Versicherungspflicht, tatsächliches Einkommen eines ganzes Kalenderjahrs zählt, d.h. Sie werden wohl erst wieder 2012 versicherungsfrei!
Das ist die Rache von Frau Schmidt an Langzeiturlaubern !
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Sebastian, Dienstag, 04.12.2007, 13:36 (vor 6205 Tagen) @ Thomas
Vielen Dank für die Antwort, hatte ich so schon befürchtet...
Allerdings noch eine ergänzende Frage: angenommen, ich schaffe es irgendwie in 2008 über die Einkommensgrenze zu kommen, kann ich dann in der PKV bleiben oder reicht allein der Statuswechsel Selbständig -> Angestellter, um mich wieder in die GKV zu drücken?
Und Frau Schmidt bekommt keine Karte von meiner Reise...
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Thomas, Mittwoch, 05.12.2007, 02:11 (vor 6204 Tagen) @ Sebastian
Statuswechsel allein reicht aus.
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Jack, Montag, 07.01.2008, 12:23 (vor 6171 Tagen) @ Thomas
... und wahrscheinlich auch kein Gewohnheitsrecht und keine Chance, drumherum zu kommen.
Ich werde das von meinem Anwalt prüfen lassen und ggf. mal was unternehmen. Das Problem scheint ja durchaus häufig vorzukommen.
Selbständig -> Angestellter über BBG > 4.000
-> Pflicht in GKV, weil keine 3 Jahre GKV-versichert!
Das kann eigentlich nicht angehen.
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Emil Hanser , Samstag, 12.04.2008, 16:46 (vor 6075 Tagen) @ Jack
Ich werde das von meinem Anwalt prüfen lassen und ggf. mal was unternehmen. Das Problem scheint ja durchaus häufig vorzukommen.
Selbständig -> Angestellter über BBG > 4.000
-> Pflicht in GKV, weil keine 3 Jahre GKV-versichert!
Das kann eigentlich nicht angehen.
Hallo Jack, gibt es hierzu schon neue Erkenntnisse? Was sagt dein Anwalt? Bei mir steht nämlich gerade das gleiche an:
Ich hab mich vor 2 Jahren selbständig gemacht (und PKV versichert), in der Zwischenzeit wurde aus meiner Firma ne GmbH (mit div. Investoren ect., d.h. ich hab auch keine direkte Sperrminorität mehr), ab Mai werde ich mich als Geschäftsführer an stellen & verdiene >50k€ p a . Muss ich jetzt für 3 Jahre in die GKV?
DANKE für ne kurze Info!
Emil
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Mark, Donnerstag, 17.04.2008, 07:21 (vor 6070 Tagen) @ Emil Hanser
Hallo,
ich habe das selbe Problem, war seit 7 Jahren selbständig, immer über Beitragsbemessungsgrenze. Bin jetzt seit 01.04. angestellt (über JAEG) und soll nun 3 Jahre in die GKV. Das kann doch wohl nicht sein, oder?
Gibt es schon was neues von Deinem Anwalt?
Bin gerade echt ein wenig verzweifelt wie ich das ganze noch abwenden kann.
Vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Rupert , Mittwoch, 20.01.2010, 18:07 (vor 5427 Tagen) @ Jack
Hi Jack,
ich bin jetzt in einer ähnlichen Situation wie Du damals. Kann man das Problem lösen? Hat Deine Anwaltsaktivität etwas ergeben?
Viele Grüße
Rupert
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Gabrielle , Mittwoch, 12.11.2008, 08:15 (vor 5861 Tagen) @ Thomas
Wie kommt denn die GKV dahinter, wenn ich als freiberuflich Privatversicherte in ein Angestelltenverhältnis über der Beitragsbemessungsgrenze eintrete und weiter privat versichert bleibe?
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Jens , Donnerstag, 19.06.2008, 14:24 (vor 6007 Tagen) @ Sebastian
Hallöchen,
bei mir ist noch extremer. Bin seit 25 Jahren privat versichert ... immer über der JAEG ... bis 2004 angestellt, dann betriebsbedingt bis Mai 2007 selbstständig.
Nun bin ich wieder angestellt ... wieder über JAEG und bin (angeblich) versicherungspflichtig ... musste jetzt auch in eine Krankenkasse wechseln.
Neben allen versicherten Krankheiten, Alterungsrückstellungen, Beiträgen in einen Beitragsentlastungstarif sind das Zig-Tausende Euro, die mir einfach genommen werden. Das ist eine Enteignung und Diskriminierung zugleich.
Denn Arbeitnehmer, die den Arbeitgeber wechseln, betrifft das nicht.
In unserem besonderen Fall gibt es auch keine eindeutige Rechtslage. Leider entscheiden die Krankenkassen aber zu unserem Nachteil ... und zu deren Vorteil (wir zahlen ja schließlich Maximalbeitrag!). Eine bodenlose Frechheit.
Ich habe die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragt. Diese wird höchwahrscheinlich abgelehnt. Dann geht es nur noch über das Sozialgericht.
Nach Aussage der Rechtsabteilung meiner PKV sind bereits Klagen anhängig. Der PKV-Verband will auch selbst vor dem Verfassungsgericht klagen. Die Aussage:"Es sieht gut aus für Sie" stimmt mich erstmal positiv ... aber bis zur Entscheidung kostest das ne Menge Geld
Bin gespannt, wer was wann erreicht ... bitte postet das hier.
Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert??
Claudia, Montag, 14.01.2008, 12:50 (vor 6164 Tagen) @ Sebastian
Hallo Zusammen,
Kann mir jemand sagen, ob ich den folgenden Sachverhalt richtig verstanden habe:
Ich war 4 Jahre Angestellte und in der PKV, danach 1 Jahr elbständige im Ausland (unter der Beitragsbemessungsgrenze) und in der PKV. Jetzt habe ich mich arbeitlos gemeldet und man sagte mir, da ich 5 Jahre privat versichert war, kann ich mich von der Pflichtversicherung in der GKV befreien lassen, also während meiner Arbeitslosigkeit in der PKV bleiben.
Es sieht ganz gut aus, daß ich kurzfristig wieder über der Beitragsbemessungsgrenze eingestellt werde.
Gilt für mich dann auch 3 Jahre Pflichtversicherung in der GKV, wenn ich zuvor noch als Arbeitslose privat versichert war????
Vielen Dank schonmal für die Unterstützung!
Claudia
Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert?
Mark, Mittwoch, 16.04.2008, 07:31 (vor 6071 Tagen) @ Claudia
Hallo,
ich habe das selbe Problem, war seit 7 Jahren selbständig, immer über Beitragsbemessungsgrenze. Bin jetzt seit 01.04. angestellt (über JAEG) und soll nun 3 Jahre in die GKV. Das kann doch wohl nicht sein, oder?
Gibt es schon was neues von Deinem Anwalt?
Bin gerade echt ein wenig verzweifelt wie ich das ganze noch abwenden kann.
Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert?
Jones, Sonntag, 11.05.2008, 09:42 (vor 6046 Tagen) @ Mark
... ich schließe mich an!
Bin ebenfalls in diese unsagbar unangenehme Situation geraten. Hat denn niemand eine Idee, ob und wie man dagegen vorgehen könnte?
Viele Grüße
Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert?
Bodi, Sonntag, 11.05.2008, 20:33 (vor 6045 Tagen) @ Jones
Es gibt ein mögliches Schlupfloch. Im Gesetz steht sinngemäß, dass der abhängig Beschäftigte drei Jahre über der Versicherungspfichtgrenze gelegen haben muss. Was nicht drinsteht: Wann - demnach ist oder wäre es ausreichend, bereits früher drei Jahre über der jeweils gültigen Versicherungspflichtgrenze gelegen zu haben.
Da werden Gerichte das letzte Wort haben; entschieden ist diese Unklarheit im Gesetztestext noch nicht.
Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert?
nimms leicht, Montag, 12.05.2008, 13:46 (vor 6045 Tagen) @ Bodi
Der Gesetzeswortlaut ist:
(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.
Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt
Mit anderen Worten, drei goldene Jahre werden wirkungslos, wenn dananch magere Zeiten herrschen
Re: Statuswechsel: PKV bei Arbeitslosigkeit -> danach 3 Jahre Pflichtversichert?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 12.11.2008, 12:02 (vor 5861 Tagen) @ nimms leicht
@Sebastian
Es gibt dennoch eine ganz einfache Möglichkeit die Private weiterhin aufrecht zu erhalten.
Warum willst Du denn Deine Selbstständigkeit aufgeben? Somit gelangst Du wie von Thomas beschrieben automatisch Kraft Gesetz in die GKV für mindestens 36 Monate http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf Aber führe Deine Selbstständigkeit doch einfach parallel zum Angestelltendasein weiter > und beschäftige doch einfach nur einen! versicherungspflichtigen Angestellten. (Gehalt ab 401€ -> mtl. Sozialabgaben von 155€ ab nächstem Jahr) Denn dann kommt nämlich der "Prüffall" für die Freunde von SGB V, heißt die Kasse muß gewichten was vorherrschend ist und mit einem abhängig Beschäftigten wiegt sich Deine Selbsständigkeit gegenüber Deinem Angestelltendasein - selbst wenn Du da viel mehr verdienst, als in einer schwachbrüstigen Unternehmertätigkeit - automatisch zur beherrschenden und somit bestimmenden Tätigkeit auf.
Du bekommst dann wie ich selbst seinerzeit ein Schreiben, in dem lapidar mitgeteilt wird, daß "Beschäftigte dann nicht versicherungspflichtig sind, wenn sie hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind. Dies ist u.a. immer dann der Fall, wenn ein nicht geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer im Betrieb des Selbstständigen angestellt ist. Versicherungspflicht in der Krankenversicherung kann daher durch Unterschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze für das Einkommen aus der nichtselbstständigen Beschäftigung nicht eintreten. Es besteht auch keine freiwillige Zugangsberechtigung zur GKV, da die notwendige Vorversicherungszeit aufgrund deiner bisher bestehenden privaten Vollversicherung nicht erfüllt sind."
Aus die Maus. Mußt und darfst so Du das willst weiter Beiträge an die PKV zahlen und Dein Arbeitgeber wird Dir ebenso wie mir den gesetzlichen Zuschuss zur Versicherung zahlen.
PS: eine ähnlich verworrenen Lage haben die über 55jährigen, die als Arbeitnehmer aus anderen Gründen nicht mehr in die GKV kommen und vielfach eigentlich möchten, aber das ist ein anderes und ebenfalls weites Feld. Fragen? e-mail.
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Peter , Mittwoch, 11.02.2009, 23:47 (vor 5769 Tagen) @ Sebastian
Hallo zusammen,
bin seit 1.1.09 in ähnlicher Situation und habe am Montag einen Termin beim Anwalt.
Gibt´s von hier schon neue Erkenntnisse?
Danke und viele Grüße
Peter
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Jens , Donnerstag, 12.02.2009, 01:23 (vor 5769 Tagen) @ Peter
Hallo Peter,
meine Klage liegt seit ca. 2 Monaten beim Sozialgericht. Die Krankenkasse sieht sich natürlich auf der sicheren Seite und hat dem Gericht bereits ihre Sichtweise geschrieben.
Nun warte ich auf die Verhandlung .. und das kann ja erfahrungsgemäß dauern
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Alexander Schuster , Montag, 25.05.2009, 00:48 (vor 5667 Tagen) @ Jens
Hallo Peter,
hast du schon etwas mit deiner Klage erreicht?
Bei mir sieht es ähnlich aus. Bin als selbständiger seit 13 Jahren privat versichert und wechsel aufgrund eines annehmbaren Angebotes in eine Anstellung.
Liege über der JAE. Hast du oder jemand in diesem Forum ob es etwas wie einen Bestandsschutz für ältere Verträge gibt.
Die ganze Angelegenheit würde mich bei Pflichtwechsel in die PKV satte 13000 Euro kosten, damit ich dann schlechtere Leistungen erhalte und um danach wieder zurück zu kehren.
Ich wäre grundsätzlich an einer Sammelklage interessiert.
Mit besten Grüßen
Alexander
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Jens , Montag, 25.05.2009, 02:07 (vor 5667 Tagen) @ Alexander Schuster
Hallo ihr Mitleidenden
Dies Woche bekam ich einen Brief vom Gericht, in dem mir mitgeteilt wird, dass "... zu der hier streitigen Frage mehrere Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig sind."
Gleichzeitig wurde ich gebeten, bis zur Entscheidung das Verfahren ruhen zu lasse. Werde ich auch so machen.
Also: Es kann dauern!
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Bernd, Dienstag, 26.05.2009, 10:47 (vor 5666 Tagen) @ Jens
Hallo Jens,
vielen Dank für deine Antwort. So etwas ähnliches hatte mir mein Anwalt auch mitgeteilt, und empfohlen, bei der gesetzlichen KK, der ich ja notgedrungen beitreten musste,
Widerspruch dagegen einzulegen, und gleichzeitig die Aussetzung bis zur Klärung vor dem Bundesverfassungs-gericht zu beantragen.
Wir bleiben gespannt.
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Peter , Mittwoch, 27.05.2009, 13:43 (vor 5665 Tagen) @ Bernd
Hallo zusammen,
hatte Widerspruch bei der BARMER eingelegt und jetzt meinen Widerspruchsbescheid (natürlich negativ) erhalten.
Nach der Bestätigung durch den Rechtsschutz habe ich heute meinen Anwalt mit der Klage vor dem Sozialgericht beauftragt. Zielsetzung: Rückkehr in die PKV oder Schadenersatz für den Verlust der Altersrückstellungen bei der PKV bzw. Übernahme der großen Anwartschaftversicherung durch die GKV.
Gerne kann ich meinen Anwalt über die Idee einer Sammelklage informieren. Wer hat Interesse?
Viele Grüße
Peter
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Peter 2 , Mittwoch, 27.05.2009, 23:50 (vor 5664 Tagen) @ Peter
Hi,
mich interessiert das Thema auch brennend. Bin momentan selbstständig direkt nach dem Studium ("krisen-bedingt") aber mit der Absicht in kommenden Jahren wieder ins Angestellten-Verhältnis zu wechseln
ich hab bisher auch nur die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen, als ich beraten wurde, dass man erst wieder 3 Jahre GKV muss...
ich vermute allerdings, dass da noch nicht das letzte Wort gesprochen ist (hoffentlich)...
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Peter , Donnerstag, 28.05.2009, 11:37 (vor 5664 Tagen) @ Peter 2
Hallo Peter 2,
naja, das letzte Wort ist zwar noch nicht gesprochen, aber ich vermute, dass sämtliche Sozialgerichte auf dem Solidaritätsprinzip herumreiten werden und - so stand es in meinem Widerspruchsbescheid - "Finanzielle Einschränkungen Einzelner" hingenommen werden müssen.
BTW diese "finanziellen Einschränkungen" belaufen sich bei mir auf eine monatliche Mehrbelastung von ca. 400 Euro ...
Tja, und da die Rechtschutzversicherungen die Vertretung vor dem Verfassungsgericht nicht übernehmen, wird sich wohl keiner in das Wagnis begeben wollen. Zumal das Verfassungsgericht noch politischer entscheidet und weder Art. 2 GG noch 15 GG zulassen wird.
1992 wurde ich vom Gesetzgeber gezwungen, Alterungsrückstellungen aufzubauen und in meine PKV einzuzahlen. Genau der gleiche Gesertzgeber sagt jetzt: Egal, die entziehen wir Dir jetzt mal und Du hast 17 Jahre umsonst gezahlt ... ca. 20.000 € einfach weg ... Wenn das mal kein "enteignungsgleicher Akt" ist, dann weiß ich´s auch nicht ...
Viele Grüße
Peter
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Thorsten , Dienstag, 29.09.2009, 16:43 (vor 5540 Tagen) @ Jens
Hallo Jens,
auch ich habe das selbe Problem. Kannst Du mir die Verfahren nennen, die beim BVerfG anhängig sind mit Aktenzeichen?
Meine GKV wollte dieses wissen, damit auch mein Verfahren bis zur Entscheidung ruhen kann.
Danke!
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Jens , Mittwoch, 30.09.2009, 08:10 (vor 5539 Tagen) @ Thorsten
Hallo Thorsten,
habe leider keine Aktenzeichen etc. vorliegen. Eine Entscheidung des BVerfG gab es ja schon. Leider die Anerkennung der Rechtmäßigkeit der Reform.
In meinen Augen ist damit aber unser "besonderes" Problem nicht gelöst, da wir einen Sonderfall darstellen, der Gesetz seinerzeit nicht geregelt wurde. Es gab dann ja nur Durchführungsbestimmungen, die wohl einheitlich bei jeder GKV vorliegen sollten.
Insofern wundert es mich, dass Deine GKV nicht über das entsprechende Wissen verfügt.
Rufe doch einfach mal bei Deiner PKV an .. die müssten es wissen, denn auch eineige PKV-Unternehmen hatten geklagt.
Mehr kann ich leider nicht helfen .. sorry.
Gruß .. Jens
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Eric , Freitag, 12.06.2009, 19:51 (vor 5649 Tagen) @ Alexander Schuster
Hallo Alexander,Peter und alle Interessierten,
Seit ca. 3 Monaten beschäftigt mich meine ähnliche Situation. Zum 01.07.2009 wechsele ich nach 9 Jahren Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis. In dieser Zeit habe ich immer über der Grenze verdient und werde es auch in Zukunft tun. In der PKV bin ich schon seit über 10 Jahren. Ich rannte von einem Versicherungsvertreter zum Anderen und weiter zu zwei Anwälten. Alle behaupteten ich käme aus der Sache nicht raus.
Dank eines Insider-Tipps bin ich am vergangenen Mittwoch einfach mal zur AOK gegangen und habe blauäugig Antrag auf Befreiung aus der GKV gestellt. Der AOK-Mitarbeiter fragte mich, ob ich schon länger als 5 Jahre in der PKV bin, was ich ihm durch eine schriftliche Bestätigung der PKV belegen konnte. Dann druckte er einen Fragebogen aus, den ich nur unterschreiben musste. Das ganze dauerte 5 Minuten. Heute habe ich die schriftliche Bestätigung meiner Befreiung aus der GKV per Post erhalten. Laut Inhalt ist diese zeitlich unbegrenzt und unwiderruflich.
Wie einfach es doch manchmal geht....
Falls ich jemandem hiermit helfen konnte, bin ich für alkoholische Danksagungen (Südeuropa, rot, Jahrgang 2003 bevorzugt) sehr empfänglich
Gruß, Eric
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Bodi, Freitag, 12.06.2009, 20:41 (vor 5648 Tagen) @ Eric
Und wofür gilt die Befreiung genau? Problem ist, dass eine Befreiung nur für bestimmte Tatbestände gilt, etwa bei Arbeitslosigkeit.
Bei Aufnahme eines Jobs nach einer Selbständigkeit greift sie aber nicht - deshalb sind nach einem Statuswechsel erstmal 3 Jahre GKV Zwangsmitgliedschaft zu absolvieren.
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Eric, Sonntag, 14.06.2009, 20:20 (vor 5646 Tagen) @ Bodi
Hallo Bodi,
Da hast Du wohl eine andere Form der Befreiung im Sinn. Ich zitiere aus dem Schreiben, dass ich von der AOK erhalten habe:
"S.g. Herr G.,
Auf Ihren Wunsch bestätigen wir Ihnen: Sie sind ab 01.07.2009 von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit.
Bitte beachten Sie, dass diese Befreiung
- unwiderruflich ist;
- auch dann gilt, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln;
- auch gegenübr jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse Bestand hat.
Falls sie mit díeser Entscheidung nicht einverstanden sind...usw."
Bei der Antragungstellung hatte ich klar zu verstehen gegeben, dass ich ab 1.7. einen neuen Job beginne und deshalb diese Befreiung benötige um weiterhin in der PKV zu bleiben. Dies wurde vom zuständigen Kundencenter-Leiter akzeptiert und stattgegeben. Kein Haken.
Gruß, Eric
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Bodi, Sonntag, 14.06.2009, 20:49 (vor 5646 Tagen) @ Eric
Ich denke, die Kasse hat schlichtweg einen Fehler gemacht. Eigentlich ist eine solche Befreiung nur möglich, wenn man von der Entgeltgrenze eingeholt wird.
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Peter , Montag, 15.06.2009, 12:05 (vor 5646 Tagen) @ Eric
Hallo Eric,
also das wäre ja der Hammer ... allerdings glaube ich auch, dass es sich um einen Irrtum handelt. Die Entscheidungen hierzu sind nämlich eindeutig und durch alle Widerspruchsinstanzen dokumentiert.
ich denke mal, dass die meinen, dass Du auch weiterhin selbstständig bist?!
Auch wenn Du diesen Zettel jetzt in der Hand hast, nutzt er Dir nichts, wenn eine Sozialprüfung stattfindet ... Unwissenheit schützt nicht ... leider
Viele Grüße
Peter
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Eric, Montag, 15.06.2009, 19:04 (vor 5646 Tagen) @ Peter
Hallo Peter,
Dass ich in ein Angestelltenverhältnis wechsele habe ich klar zu verstehen gegeben. Ich hatte sogar meinen neuen Arbeitsvertrag vorgezeigt (was aber nicht notwendig war).
In einer anderen Forumdiskussion habe ich folgenden Beitrag gefunden:
Re: Pflichtwechsel von PKV auf GKV
von FE (nasenbaerdirectbox.com) Sonntag, 14.Juni.2009, 18:49
Es ist richtig: Du musst zurück in die GKV. Bestandsschutz hast du wenn du 5 Jahre ununterbrochen in der PKV gewesen bist und in diesem Falle 3 Jahre über der Pflichtgrenze verdient hättest. ....
Außerdem habe ich ja den Tipp zu diesem Antrag von einer AOK-Hotline-Mitarbeiterin erhalten!
Mein neuer Arbeitgeber hat diese Befreiung erfreut aufgenommen, da mein Beitrag nun 400 euro im Monat günstiger ist und übernimmt deshalb auch anteilig die Beiträge meines Sohnes.
Gruß, Eric
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Peter , Mittwoch, 17.06.2009, 13:48 (vor 5644 Tagen) @ Eric
Hallo Eric,
Du Glücklicher - drücke Dir die Daumen, dass es nicht ein Nachspiel gibt. Halte mich/uns mal auf dem Laufenden ...
Habe meinen RA nochmal gefragt. Ja, wenn Du drei Jahre als ANGESTELLTER über der Bemessungsgrenze gelegen hast ... und zwar die LETZTEN drei Jahre, dann kannst Du befreit werden.
Das gilt leider nicht für Selbstständige - sonst hätte ich den ganzen Huddel ja nicht. Ich habe 6 Jahre als Selbstständiger weit über der Bemessungsgrenze gelegen, aber das interessiert keinen. das Gesetz lässt da zwar bedingt Interpretationsspielräume, die werden aber allesamt weggebügelt. Es steht ja nirgends, dass es die LETZTEN drei Jahre gewesen sein müssen - wird aber so in der gängigen Rechtsprechung interpretiert ...
Sorry, aber zu der Auskunft gibt es sogar bestätigte Urteile des Sozialgerichts.
Einzige Chance den Leidensdruck zu mindern bzw. Druck gegen den Gesetzgeber aufzubauen, ist die Forderung auf Schadenersatz bzgl. der enteignungsgleichen Entziehung der Altersrückstellungen bei der PKV.
Da wäre ich übrigens weiterhin an einer Sammelklage interessiert. Habe zwar jetzt schon Klage eingereicht, aber je mehr dabei mitmachen, desto besser ...
Viele Grüße
Peter
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Jens , Mittwoch, 17.06.2009, 15:13 (vor 5644 Tagen) @ Peter
Hallöchen,
die Idee mit einer Klage bezüglich der Alterrückstellung hatte ich auch .. interessiert aber leider niemanden.
Denn durch eine große Anwartschaftsversicherung kannst Du Dir diese ja erhalten und nach 3 Jahren Angestelltenverhältnis über BBG wieder nutzen.
Bin gespannt, wie mein Sozialgericht entscheidet .. habe bisher, auch nach dem Urteil des BVerfG nichts gehört.
Bis dahin .. Gruß
Jens
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Peter , Mittwoch, 17.06.2009, 17:49 (vor 5644 Tagen) @ Jens
Hallo Jens,
bleibt die Frage, wer die ca. € 300,-- monatlich bezahlt - auch das ist Anlass für eine Schadenersatzklage. Zumal mit der großen Anwartschaft keine Leistung erbracht wird. Und dass sind dann auch mal schlappe € 11.000 auf drei Jahre ...
Ausserdem gibt es noch den Grundsatz der rückwirkenden Gesetzgebung. Hätte ich 1992 gewusst, was auf mich zukommt, hätte ich u.U. anders gehandelt. Es geht hier immerhin um einen 5stelligen Betrag mit einer deutlichen 3 davor ...
Der selbe Gesetzgeber, der mich damals dazu gezwungen hat Altersrückstellungen aufzubauen, kann mich jetzt nicht dazu zwingen, diese Altersrückstellungen ersatzlos aufzugeben. Das kann nur für künftige Generationen gelten. Hier muss dem Grundsatz des Rückwirkungsverbotes von Gesetzen Rechnung getragen werden.
Aber naja, mit dem "Solidaritätsprinzip" lässt sich bestimmt auch dieser Grundsatz aushebeln. Es bleibt spannend ...
Viele Grüße
Peter
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 17.06.2009, 19:57 (vor 5644 Tagen) @ Peter
Mehrfach hier im Forum beschrieben, oft überlesen und dennoch fast ein Brandssatz mit durchschlagender Wirkung aufs SGB V:
1. Der nunmehr zwangsgebundene Kreative führt einfach neben seinem Angestelltenvertrag die bisherige Selbstständigkeit oder eine Neue parallel weiter (hierzu den Arbeitgeber informieren und beachten, daß keine zeitliche oder sachliche Konkurrenz zur abhängigen Beschäftigung entsteht -> Verwehr somit unmöglich!)
2. in der Selbstständigkeit einen versicherungspflichtigen Angestellten führen (Gehalt mehr als 400,01€ -> Sozialabgaben gesamt AG+AN dann=128€ mtl.) und drittens ganz gelassen abwarten, wie die zuständige GKV im "Prüfverfahren" entscheidet -> Da die Selbstständigkeit mit dem abhängig beschäftigten Arbeitnehmer immer als vorrangig gilt, kommt bald der gewünschte abschlägige Bescheid "daß eine Zugangsberechtigung zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht besteht"
4. aus die Maus mit Käse oder Kasse -> gewünschter Verbleib in der Privaten gesichert, lediglich die Deutsche Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung erhalten noch nennenswerte Abgaben. Fragen? e-mail
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Bernd, Montag, 22.06.2009, 12:49 (vor 5639 Tagen) @ Joachim Röhl
Hallo,
kann Herrn Röhl nur beipflichten. Für selbständige die in ein Vollzeit oder Teilzeit (so wie ich) Beschäftigungsverhältnis wechseln, ihre Selbständigkeit aber nicht aufgeben und versicherungspflichtige Angestelle haben ist die GKV kein Thema! Lediglich die Renten- und Arbeitslosenversicherung wollen ihren Teil.
Wobei mich interessieren würde was passiert wenn ich mein Teilzeitanstellungsverhltnis beende. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich sicher trotzdem nicht, da ich ja noch selbständig bin. Aber egal, das passt ja auch gar nicht in diesen Thread.
Besten Gruß und danke an Herrn Röhl nocheinmal für diesen Tip!
Re: Nach Statuswechsel: Selbständig -> Angestellt, Pflicht zur GKV?
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Montag, 22.06.2009, 15:39 (vor 5639 Tagen) @ Bernd
Schön, wenn eine Rücknachricht kommt, daß etwas in der Praxis dann auch 1:1 so wie beschrieben funktioniert.
Hier begeben wir uns schon ins ebenso knüppelharte SGB III und von der Agentur für Arbeit dürfte praktisch nichts zu erwarten sein, auch wenn ein Leistungsanspruch bei mehr als zwölfmonatiger Einzahlungsdauer in den letzten 2 Jahren prinzipiell besteht. -> http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Nebenverdienst/Nebenverdienst-Nav.html