ALG 2-Bezug, von PKV zur GKV ? (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
habe folgende etwas komplizierte Frage.
Ich bin 61 J., arbeitslos, PKV-versichert u. beziehe ALG 1 bis Apr. 2008 u. werde anschließend ALG 2 beantragen müssen.
Da ich einen GdB von 80% habe, kann ich schon mit 63 J. bzw. auch früher Rente beantragen. (Dann natürlich mit Abschlägen)
Nun habe ich gelesen, dass auch über 55-jährige, die vorher PKV-versichert waren, wieder zurück in die GKV können, wenn sie ALG 2 erhalten. (Ein neu eingeführter Satz in § 6, Abs. 3a,SGB V ermöglicht dies u. stimmt tatsächlich)
Meine Frage:
Wenn ich nun ALG 2 erhalte u. dadurch wieder in die GKV wechseln kann, kann ich dann GKV-Mitglied bleiben u. komme ab Rentenbeginn wie üblich, in die KV für Rentner, (auch ohne Vorversicherungszeiten in der GKV) oder muss ich ab Rentenbezug , also ab Auslauf von ALG 2, wieder zurück in die PKV, oder wie oder was?
Für eine kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar!
Re: ALG 2-Bezug, von PKV zur GKV ?
Hallo Rainer,
ich muss Dich leider enttäuschen! Mit Vollendung des 55. Lebensalter gibt es kein Zurück mehr in die GKV. Auch ALG 2 wirst Du nicht bekommen, da der Gesetzgeber vorsieht, dass man mit 60 Jahren in Vorruhestand gehen kann (mit 0,3% Abzug pro Monat). Da Du über 60 Jahre alt bist, wirst Du ab 01.04.08 zwangsweise in Rente gehen müssen. Ob Du willst oder nicht spielt dabei keine Rolle. Schließlich will das Sozialamt nicht mehrere Jahre für Dich ALG 2 zahlen, damit Du im Anschluss noch mit einer höheren Rente belohnt wirst. Falls Du keine ausreichenden Mittel zur Verfügung hast, kannst Du in den Standardtarif (ab 2009 Basistarif) deiner PKV wechseln. Dieser Tarif darf max. soviel kosten wie der Höchstbetrag der GKV; zur Zeit ca. 600 Euro incl. Pflegeversicherung. Falls Du noch eine Ehefrau mitversichern musst, brauchst Du ab 2009 für deine Frau nur den halben Satz bezahlen.
Gruß Martina
Re: ALG 2-Bezug, von PKV zur GKV ?
Hallo Martina,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Noch einen Zusatzsachverhalt den ich in der ersten Einstellung nicht angegeben habe u. ich auch nicht weis ob er relevant ist.
Und zwar habe ich in 2005 die sog. 58ger-Regel unterschrieben die ja bekanntlich besagt, dass man zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Abschläge Rente beantragen muß. In meinem Fall wäre dies mit 63 Jahren.
Ist dies noch von Bedeutung bzgl. Deiner Antwort?
Nochmals vielen Dank
Rainer