PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ? (Private Krankenversicherungen)

Joachim, Sonntag, 09.12.2007, 21:13 (vor 6196 Tagen)

Hallo
bin seit einigen Jahren PKV versichert.

Nun wechsele ich meinen Arbeitgeber und auch mein Gesamtsituation.Ich werde 3 Tage / Woche im Angestelltenverhältniss tätig sein-hier werde ich vom Jahresentgeld mäßig unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen.Gleichzeitig werde ich aber auch an zumindest 2 Wochentagen und X Wochenendtagen freiberuflich tätig sein.Ich denke daß auch hier die Summe leicht unter der BBG liegt .

Allerdings liegen beide zusammen höher als die Beitragsbemessungsgrenze und somit das Jahreseinkommen.Wer kann mir das aber für die Zukunft bestätigen ??? Keiner !

Kann ich mich von der GKV befreien lassen?
Was bedeutet die Befreiiung genau für mich- kann ich ( außer bei Arbeitslosigkeit) nie mehr in eine GKV
?

Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ?

Thomas, Sonntag, 09.12.2007, 23:08 (vor 6196 Tagen) @ Joachim

Die Frage müssen Sie an die GKV stellen, bei der Sie Ihr Arbeitgeber pflichtig melden wird. Diese wird ermitteln, welche Berufstätigkeit überwiegt. Sie können gegen diesen Bescheid auch Widerspruch einlegen.

Zu Ihrer Situation: Wenn Sie mehr als Freiberufler verdienen werden und glaubhaft machen können, dass Sie pro Jahr mehr Tage als Freiberufler arbeiten als als Angestellter, werden Sie auch als Freiberufler eingestuft.

Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ?

Hans, Montag, 10.12.2007, 09:33 (vor 6195 Tagen) @ Thomas

Hallo!

Ich hätte eine Zusatzfrage: Wie berechnen sich die Krankenkassenbeiträge in einem solchen Fall (zwei Einkünfte)? Aus der Summe der Einkünfte beider Tätigkeiten oder nur aus der Tätigkeit, die von der KK als "überwiegend" eingestuft wird?

Kann man im ersten Fall auch beantragen, nach dem freiwilligen Beitragssatz (ermäßigt ohne KG-Anspruch) versichert zu werden?

Danke und Gruß, Hans

PS und OT: was ist mit den anderen Beiträgen zur Sozialversicherung (RV, AV)? Kann man sich befreien lassen?

Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ?

Thomas, Montag, 10.12.2007, 14:05 (vor 6195 Tagen) @ Hans

RV und AV bleibt, KV folgt der mehrheitlichen Beschäftigung und zwar alleine, d.h. verdienen Sie als Angestellter unterhalb der Pflichtgrenze sind Ihre selbständigen Einkünfte für die GKV-Beitragsberechnung irrelevant. Im umgekehrten Fall sind Sie ja wohl in der PKV, damit stellt sich die Beitragsfrage nicht.

Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ?

Hans, Montag, 10.12.2007, 14:23 (vor 6195 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. :-)
Und ja: ich bin in der GKV.

Gruß, Hans

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