Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ? (Private Krankenversicherungen)
RV und AV bleibt, KV folgt der mehrheitlichen Beschäftigung und zwar alleine, d.h. verdienen Sie als Angestellter unterhalb der Pflichtgrenze sind Ihre selbständigen Einkünfte für die GKV-Beitragsberechnung irrelevant. Im umgekehrten Fall sind Sie ja wohl in der PKV, damit stellt sich die Beitragsfrage nicht.
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- PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ? -
Joachim,
09.12.2007, 21:13
- Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ? -
Thomas,
09.12.2007, 23:08
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Hans,
10.12.2007, 09:33
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Thomas,
10.12.2007, 14:05
- Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ? - Hans, 10.12.2007, 14:23
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Thomas,
10.12.2007, 14:05
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Hans,
10.12.2007, 09:33
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Thomas,
09.12.2007, 23:08