Re: PKV bei 2 Tätigkeiten und differentem Einkommen ? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 10.12.2007, 14:05 (vor 6195 Tagen) @ Hans

RV und AV bleibt, KV folgt der mehrheitlichen Beschäftigung und zwar alleine, d.h. verdienen Sie als Angestellter unterhalb der Pflichtgrenze sind Ihre selbständigen Einkünfte für die GKV-Beitragsberechnung irrelevant. Im umgekehrten Fall sind Sie ja wohl in der PKV, damit stellt sich die Beitragsfrage nicht.


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