Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Private Krankenversicherungen)

Martin @, Montag, 10.12.2007, 09:29 (vor 6199 Tagen)

Hallo,

meine PKV hat mir zum 30.09.2007 den Vertragsrücktritt wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht erklärt. Es handelte sich um eine Vorerkrankung, an die ich bei Vertragsabschluss nicht gedacht habe und die ich als nicht schwerwiegend eingestuft habe.

Nun stellt sich für mich die Frage, wo und wie ich mich weiter versichern soll. Zur Wahl stehen:

1. PKV - Standardtarif -> absoluter Notfall
2. PKV - normaler Tarif
3. PKV - Gruppentarif

Wenn ich meine Vorerkrankungen angeben würde, werde ich vermutlich bei keiner PKV in dem normalen Tarif genommen, evtl. mit exorbitanten Risikozuschlägen. Es bleibt also der Standardtarif oder ein Gruppentarif.

Frage:

Hat jemand Erfahrungen mit einem Gruppentarif? Welche Nachteile können daraus entstehen?

Außerdem überlege ich mir, einen Antrag zu stellen, wo ich meine Vorerkrankungen NICHT angebe und einen neuen Hausarzt als Referenz nenne. So könnte hier die PKV eigentlich nichts herausfinden, oder? Ich gehe davon aus, dass meine Vorerkrankungen in den nächsten Jahren keine Beschwerden verursachen.

Bin über jeden Nachricht dankbar!!

Gruß Martin

Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Thomas, Montag, 10.12.2007, 13:54 (vor 6199 Tagen) @ Martin

Nochmal lügen bringt nichts! Sie könnten ja wirklich schwer (=teuer) krank werden und bleiben dann auf hohen Kosten sitzen.

Vielleicht sieht ja eine andere PKV Ihre Krankheit nicht als so schwerwiegend an: Gehen Sie hier den Weg einer Ausschreibung über einen Makler/freien Versicherungsberater.

Zu den Gruppentarifen: Das sind meist Normaltarife mit einer gesonderten Beitragsstruktur, die meist einige Prozent billiger sind als die Normaltarife. Es herrscht Kontrahierungszwang, jedoch die Möglichkeit zu Risikozuschlägen bis zu 1000%, was das ganze sehr unattraktiv macht und somit wiederum eine Ausschreibung notwendig macht.

Je nach Schwere der Erkrankung bleibt damit nur der Standard- bzw. ab 1.1.2009 der Basistarif.

Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Marin @, Montag, 10.12.2007, 14:03 (vor 6199 Tagen) @ Thomas

Danke für die Antwort.

Was heißt "lügen"... ich habe bei meiner 1. Antragsstellung nicht bewußt falsche Angaben gemacht.

Aber die Wahrscheinlichkeit, dass das raus kommt ist doch nahezu Null, oder?

Re: Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Thomas, Montag, 10.12.2007, 16:35 (vor 6199 Tagen) @ Marin

Sie entschuldigen, aber Ihnen ist scheinbar nicht zu helfen, denn es kam schon einmal raus und Sie stehen im Sperrverzeichnis der deutschen Versicherungswirtschaft. Dass das so sein darf, haben Sie unterschrieben, als Sie die erste PKV abgeschlossen haben.

Sie scheinen den Ernst der Lage nicht verstanden zu haben. Denn beim zweiten Mal ist es keine Lüge oder ein Vergessen, sondern Versicherungsbetrug. Ich empfehle Ihnen außer den einschlägigen Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetzes auch eine Lektüre des Strafgesetzbuches und der Schadenersatzregelungen des BGB.

Sie können dann natürlich noch in 50 Jahren gekündigt werden, da Versicherungsbetrug im Gegensatz zu Vergesslichkeiten nie verjährt. Das wird ein Spaß, dann als armer Kranker den überteuerten Basistarif ohne Mitnahme der Rücklagen bei einem anderen Versicherer bezahlen zu müssen und noch einiges nachzahlen zu müssen.

Denn eins wissen Sie wohl noch nicht: Der bisherige Versicherer darf die Versicherung nach dem Standard- bzw. Basistarif ablehnen wegen gestörter Vertrauensgrundlage!

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