Re: Wechsel in PKV trotz unter Versicherungspflichtgrenze?? ... mittels priv. Zusatz (Private Krankenversicherungen)

RW, Donnerstag, 20.12.2007, 18:30 (vor 6185 Tagen) @ Torben

Seit 01.04.2007 (letzte Gesundheitsreform) gilt, dass ein Angestellter nur dann in die PKV wechseln kann, wenn er 3 Jahre hintereinander die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Entgelt überschritten hat. Diese Regelung ist in § 6 Sozialgesetzbuch V beschrieben. Bei Krankheit, Elternzeit und Wehrdienst gelten Sonderregelungen.
Berufsanfänger sind somit seit 01.04.2007 verpflichtet, zunächst 3 Jahre in der GKV versichert zu sein.


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