Re: Wechsel in PKV trotz unter Versicherungspflichtgrenze?? ... mittels priv. Zusatz (Private Krankenversicherungen)
Seit 01.04.2007 (letzte Gesundheitsreform) gilt, dass ein Angestellter nur dann in die PKV wechseln kann, wenn er 3 Jahre hintereinander die Versicherungspflichtgrenze mit seinem Entgelt überschritten hat. Diese Regelung ist in § 6 Sozialgesetzbuch V beschrieben. Bei Krankheit, Elternzeit und Wehrdienst gelten Sonderregelungen.
Berufsanfänger sind somit seit 01.04.2007 verpflichtet, zunächst 3 Jahre in der GKV versichert zu sein.
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- Wechsel in PKV trotz unter Versicherungspflichtgrenze?? ... mittels priv. Zusatz -
Torben,
10.12.2007, 19:02
- Re: Wechsel in PKV trotz unter Versicherungspflichtgrenze?? ... mittels priv. Zusatz - RW, 20.12.2007, 18:30