Re: Definition Bruttolohn (Private Krankenversicherungen)

RW, Donnerstag, 20.12.2007, 18:24 (vor 6185 Tagen) @ Baronf

Die 400-EURO-Beschäftigung wird nicht zur Hauptbeschäftigung addiert (die Regelung, dass zusammengerechnet wird, ist vor einigen Jahren wieder abgeschafft worden). Aus der geringfügigen Beschäftigung zahlt der AG Pauschalbeiträge zur KV und RV.
Wenn mehr als ein 400-EURO-Job ausgeübt wird, gelten Sonderregelungen.


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