Definition Bruttolohn (Private Krankenversicherungen)
Hallo Zusammen, wenn man zur eigentlichen Stelle noch einen 400 € Nebenjob hat, wird die Summe dieser Einkünfte mit dazugerechnet - also ist es relevant für die Bemessungsgrenze?
Danke
VG
Frank
Re: Definition Bruttolohn
Die 400-EURO-Beschäftigung wird nicht zur Hauptbeschäftigung addiert (die Regelung, dass zusammengerechnet wird, ist vor einigen Jahren wieder abgeschafft worden). Aus der geringfügigen Beschäftigung zahlt der AG Pauschalbeiträge zur KV und RV.
Wenn mehr als ein 400-EURO-Job ausgeübt wird, gelten Sonderregelungen.