Definition Bruttolohn (Private Krankenversicherungen)

Baronf, Donnerstag, 13.12.2007, 21:50 (vor 6192 Tagen)

Hallo Zusammen, wenn man zur eigentlichen Stelle noch einen 400 € Nebenjob hat, wird die Summe dieser Einkünfte mit dazugerechnet - also ist es relevant für die Bemessungsgrenze?

Danke

VG
Frank

Re: Definition Bruttolohn

RW, Donnerstag, 20.12.2007, 18:24 (vor 6185 Tagen) @ Baronf

Die 400-EURO-Beschäftigung wird nicht zur Hauptbeschäftigung addiert (die Regelung, dass zusammengerechnet wird, ist vor einigen Jahren wieder abgeschafft worden). Aus der geringfügigen Beschäftigung zahlt der AG Pauschalbeiträge zur KV und RV.
Wenn mehr als ein 400-EURO-Job ausgeübt wird, gelten Sonderregelungen.

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