Abzüge beim Krankentagegeld (Private Krankenversicherungen)

Willy, Montag, 17.12.2007, 13:13 (vor 6188 Tagen)

Hallo,

wenn ich Krankentagegeld beziehe, wieviel muss ich von diesen taeglichen Zahlungen an RV, AV und PV abfuehren ? Sind das die vollen Beträge (z.B. 19,9 % für die RV) oder nur 50% der Beträge ?

Viele Gruesse,
Willy

Re: Abzüge beim Krankentagegeld

Matze, Donnerstag, 20.12.2007, 07:09 (vor 6185 Tagen) @ Willy

Hallo Willy!

Also wenn Du wirklich KrankenTAGEgeld beziehst (und dafür spricht ja die Frage hier im PKV-Forum), also die vertraglich vereinbarte Leistung einer PKV, dann ziehen die da gar nix ab. Lediglich Deine ganz normalen laufenden Verpflichtungen laufen eben weiter wie sonst, also evtl. Beiträge/Prämien zur Rentenversicherung usw.

Oder sprichst Du vielleicht doch eher von Krankengeld, also der Lohnersatzleistung in der GKV?

Grüße, Matze.

Re: Abzüge beim Krankentagegeld

Willy, Donnerstag, 20.12.2007, 09:29 (vor 6185 Tagen) @ Matze

hi ... ich meine das geld, welches ich nach den 42 tagen krankheit erhalte. soweit ich weiss, muss die rentenver., die arbeitslosenver. und die pflegever. von diesem geld gezahlt werden.

bei den GKVlern werden 50% von der krankenkasse gezahlt. wie sieht es als PKVler aus ? muss ich die 100% aus dem krankentagegeld bezahlen ?

gruss ... willy

Re: Abzüge beim Krankentagegeld

RW, Donnerstag, 20.12.2007, 18:21 (vor 6185 Tagen) @ Willy

Hallo,

die PKV zahlt pauschal Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (wird nicht vom Krankentagegeld abgezogen). Die RV entscheidet jeder PKV-Versicherte, ob er die Beiträge selber (weiter)zahlt. Bezüglich der Vor- und Nachteile am besten bei den Beratungsstellen der RV nachfragen (es gibt Fristen zu beachten!!). Die KV und PV sind bei bei PKV-Versicherten in voller Höhe weiterhion an die PKV zu zahlen.

Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld?

Judy @, Montag, 04.02.2008, 12:50 (vor 6139 Tagen) @ Matze

Hallo!

Ich beziehe Krankentagegeld einer PKV wegen einer Krankheit, die es mir momentan nicht ermöglich zu arbeiten.

Ich bin selbständig und weiß schon jetzt dass ich mein Gewerbe nach der Genesung stark einschränken werde.
Das heißt ich bin mir sicher, mit dem Gewerbe umziehen zu wollen in andere Räume.

Da die Belastung während der Krankheit durch die Miete sehr hoch ist folgende Frage:
Könnte ich die Räume kündigen und einen Umzug in andere Räumlichkeiten veranlassen? (Würde mir natürlich ein Umzugsunternehmen usw. bestellen, damit ich keinen Handgreif dabei erledige).
Oder wäre das nicht erlaubt?

Wäre toll wenn jemand mehr darüber wüsste!
Vielen Dank!

Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld?

Judy @, Montag, 04.02.2008, 13:07 (vor 6139 Tagen) @ Matze

Hallo!

Ich beziehe Krankentagegeld einer PKV wegen einer Krankheit, die es mir momentan nicht ermöglich zu arbeiten.

Ich bin selbständig und weiß schon jetzt dass ich mein Gewerbe nach der Genesung stark einschränken werde.
Das heißt ich bin mir sicher, mit dem Gewerbe umziehen zu wollen in andere Räume.

Da die Belastung während der Krankheit durch die Miete sehr hoch ist folgende Frage:
Könnte ich die Räume kündigen und einen Umzug in andere Räumlichkeiten veranlassen? (Würde mir natürlich ein Umzugsunternehmen usw. bestellen, damit ich keinen Handgreif dabei erledige).
Oder wäre das nicht erlaubt?

Wäre toll wenn jemand mehr darüber wüsste!
Vielen Dank!

Re: Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld?

toledo, Dienstag, 05.02.2008, 11:25 (vor 6138 Tagen) @ Judy

Das Gewerbemietrecht ist generell nicht so mieterfreundlich wie das Wohnmietrecht. Viele schützende Hecken fehlen dort.
So bleibt letztlich nur der Hinweis auf den individuellen Mietvertrag.Wenn dort keine Sonderkündigungsrechte beschrieben und festgelegt sind, existieren sie auch leider nicht.

Re: Kündigung der Gewerberäume während Krankentagegeld?

Andrea @, Sonntag, 24.02.2008, 13:33 (vor 6119 Tagen) @ Judy

Hi Judy, ich habe zwar keine Ahnung vom Mietrecht und welche Optionen Du hast, möchte Deine Aufmerksamkeit aber auf die Bedingungen der PKV - Krankentagegeldzahlung - lenken (Informiere Dich ganz genau, hier gibt es riesen Unterschiede: Eigentlich zahlen die privaten Versicherer, so wird man ja bei Vertragsabschluss geködert, quasi "open end", also über die 78 Wochen der GKV hinaus. Uneigentlich kommen sie einem im Leistungsfall mit einem "Arzt ihres Vertrauens", der dann im Sinne der Krankenkasse zusehen soll, daß er die Kunden "berufsunfähig" erklärt, d.h., daß diese auf unbekannte Zeit mehr als 50 % beeinträchtigt sind. Wenn diese Erklärung vorliegt, kann die Krankenkasse sofort das Krankentagegeld kündigen d.h. dieses wird in so einem Fall max. 3 Monate weitergezahlt und dann macht man die lange Nase........
Gute Besserung

Kündigung des Krankentagegeldes

schorsch @, Dienstag, 26.08.2008, 14:33 (vor 5935 Tagen) @ Willy

Hallo,

hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Mir wurde von meinem Versicherungsvertreter mitgeteilt, dass meine PKV mir mein Krankentagegeld aus dem Vertrag streichen/kündigen möchte; es sei denn ich weise nach, dass ich schon immer Krankentagegeld berechtigt gewesen bin.

Bin aktuell seit 2,5 Jahren in der PKV, davor war ich 2 jahre in einer anderen PKV, der Nachweis darüber liegt der aktuellen Krankekasse vor, und noch davor war ich in der GK.

Nun soll ich auch noch den Nachweis der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen, dass ich dort Krankentagegeld berechtigt gewesen bin ( ist mittlerweile 5 Jahre her)

1.Bin ich nun tatsächlich dazu verpflichtet diese Angaben zu erbringen?
2.Kann mir die PKV das Krankentagegeld kündigen, wenn ich davor in der GKV nicht berechtigt war?


Hoffe habe mich verständlich ausgedrückt.
Wäre über eine Antwort, welche mir weiterhilft, sehr erfreut.

Grüße
schorsch

Re: Kündigung des Krankentagegeldes

Thomas, Mittwoch, 27.08.2008, 01:24 (vor 5935 Tagen) @ schorsch

Erst einmal ein paar Fragen:

1. Sind Sie bei dieser PKV auch privat vollversichert? Denn dann ist eine Kündigung des Krankentagegelds schlichtweg nicht möglich, es sei denn Nr. 2+3 wären der Fall!

2. Ist ein Wartezeiterlass beantragt worden aufgrund der Vorversicherungszeit? Sind im Vertrag falsche Angaben zur Vorversicherung gemacht worden? Dann ist der ganze Vertrag in Gefahr, d.h. Sie müssen sofort einen in Sachen Versicherungsrecht versierten Rechtsantwalt aufsuchen!

3. Haben Sie überhaupt genügend Einkommen? D.h. Sie dürfen nie mehr Krankengeld versichert haben als Sie verdient haben. Es gesetzlich nämlich in Deutschland verboten, durch das Kranksein einen Gewinn zu machen! Hier darf aber nur das Krankentagegeld von der PKV nach unten angepasst werden!

zu Ihren Fragen:
zu 1: Ja, Mitwirkungspflicht! Aber bevor Sie irgendetwas tun, gehen Sie besser zum Rechtsanwalt!

zu 2: Nur, wenn Sie gelogen hätten im Antragsformular!

Re: Kündigung des Krankentagegeldes

schorsch @, Mittwoch, 27.08.2008, 16:25 (vor 5934 Tagen) @ Thomas

Erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort.

zu 1. Ich bin bei dieser PKV vollversichert.

Zu 2. Habe im Vertrag meine Vorversicherung ( in dem Falle die PKV in der ich davor war angegeben) Alles so wie es wirklich war.

ZU 3. Das Krankentagegeld wurde mir letztes Jahr, nachdem ich Krankentagegeld nach einer OP erhalten hatte, aufgrund des Jahreseinkommen heruntergestuft.

Was mich nur so verwundert ist; ich habe keine Mitteilung der Kasse erhalten, sondern nur eine Info des Versicherungsmaklers. Außerdem finde ich es komisch, dass ich Unterlagen von der vorletzten Krankenkasse erbringen soll, die Unterlagen der vorherigen PKV liegen meiner jetzigen PKV bereits vor...

Anscheinend ist es wirklich besser mich an einen Rechtsanwalt bzgl. des Vorgangs zu wenden, vielen Dank für den Tip.

beste grüße

schorsch

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