Re: zurück in GKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 23.12.2007, 15:55 (vor 6182 Tagen) @ pat

SV-Brutto KV/PV: Das ist die alte, für Sie noch geltende Versicherungspflichtgrenze, die seit 2003 nur mehr Beitragsbemessungsgrenze ist. Das (voraussichtliche) Jahresgehalt muss hierbei einmal unter die sich daraus ergebende Jahresgrenze sinken, dann besteht Versicherungspflicht, wenn Sie unter 55 Jahre alt sind. Lässt sich bekanntlich durch Teilzeit und/oder Entgeltumwandlung erreichen!


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