Hallo!
will wieder zurück in die GKV.
bin seit 7 jahren in der PKV.davor war ich 8 jahre in der GKV.
in meiner Gehaltsabrechnung steht Gesamtbrutto und SV-Brutto KV/PV.Welchen Brutto benötige ich um meine Versicherungspflichtgrenze zu berechnen,damit ich zurück komme in GKV.
Re: zurück in GKV
Thomas, Sonntag, 23.12.2007, 15:55 (vor 6182 Tagen) @ pat
SV-Brutto KV/PV: Das ist die alte, für Sie noch geltende Versicherungspflichtgrenze, die seit 2003 nur mehr Beitragsbemessungsgrenze ist. Das (voraussichtliche) Jahresgehalt muss hierbei einmal unter die sich daraus ergebende Jahresgrenze sinken, dann besteht Versicherungspflicht, wenn Sie unter 55 Jahre alt sind. Lässt sich bekanntlich durch Teilzeit und/oder Entgeltumwandlung erreichen!
Re: zurück in GKV
pat, Sonntag, 23.12.2007, 18:39 (vor 6182 Tagen) @ Thomas
43.200 Euro wäre dann die grenze für mich ! oder??
habe im moment SV-Brutto KV/PV 39178.- €.
mit dem dezember gehalt wäre ich dann unter der grenze.und dann wieder GKV versichert! oder???
Re: zurück in GKV
Thomas, Sonntag, 23.12.2007, 22:29 (vor 6182 Tagen) @ pat
Die Grenze für Sie war/ist in
2007: 42.750,00
2008: 43.200,00
pro Jahr.
Haben Sie sich einmal von der GKV-Pflicht befreien lassen bei einer Erhöhung der Grenzen, dürfen Sie nie mehr zurück.
Re: zurück in GKV
Andreas , Freitag, 04.01.2008, 01:13 (vor 6170 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas, hallo Pat,
ich wollte mich ja nicht einmischen, finde hier aber endlich mal einen Beitrag, der mich auch interessiert und den ich gerne fortführen würde. Ich bin ziemlich grün in dieser Materie, sowie in irgendwelchen Foren. Falls ich hier einen Fauxpas begehe, indem ich mich einmische, bitte ich schon mal im voraus um Entschuldigung.
Auf meiner Lohnabrechnung ist der AG-Anteil zur PKV nicht aufgeführt und ich bekomme auch nur ein Bruttogehalt, mit dem ich meine PKV dann selbst bezahle.
Ist das rechtens? Muß die KV nicht zwingend auf der Lohnabrechnung erscheinen? Und wie verhält es sich in diesen Fall mit dem SV-Brutto? Mein Gesamt-Brutto, sowie mein SV-Brutto beläuft sich auf 46584.- zum Jahresende.
Kann ich meinen Beitrag zur PKV in diesem Fall davon abziehen?
Eine schriftliche Vereinbarung mit meinem AG, wie die Abrechnung gehandhabt wird, gibt es in jedem Fall nicht.
Grüße Andreas
Re: zurück in GKV
fonsecca, Samstag, 12.01.2008, 13:38 (vor 6162 Tagen) @ Andreas
Haben Sie sich einmal von der GKV-Pflicht befreien lassen bei einer Erhöhung der Grenzen, dürfen Sie nie mehr zurück.
Wer kann Auskunft geben, ob man sowas irgendwann mal unterschrieben hat? Bin mir nämlich nicht sicher und kann auch in meinen Unterlagen nichts dergleichen finden.
Spiele selbst mit dem Gedanken in die GKV zurückzugehen. Bin Angestellter, 36, erst seit 1 1/2 Jahren in der PKV, vorher immer GKV, nun kommt Nachwuchs, Beitrag meiner momentanen PKV dann ca. 500 € (für mich und Kind inkl. AG-Anteil). Bei noch nem Kind wird das dann schon heftig, oder? V.a., da ich auch nur knapp über der JAE verdiene.
Heißt das für mich dann: mein SV-Brutto KV/PV in 2008 müsste unter 48150 € liegen und dann kann ich zurück in die GKV?
Danke für Eure Tipps