GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig (Gesetzliche Krankenkassen)

Uwe Wannags @, Samstag, 27.02.2010, 19:56 (vor 5384 Tagen)

GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig


Ich bin Rentner, aber noch gewerblich tätig. Meine freiwillig GKV berechnet Beiträge auf Mieten, ohne die auf Immobilien üblichen Kosten und Verluste zu berücksichtigen. Auf meine Nachfrage sagte man, dass die gleichen Berechnungsgrundlagen wie bei der Einkommensteuer herangezogen werden, aber nicht die mit der Vermietung in Zusammenhang stehenden Kosten berücksichtigt werden. Dies verstößt m.E. nach dem Gleichheitsprinzip. Kann jemand aus seiner Erfahrung hierzu etwas sagen?

Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig

Gast, Sonntag, 28.02.2010, 10:54 (vor 5383 Tagen) @ Uwe Wannags

Beitragspflichtig sind alle Einnahmen, die dem Versicherten zur Verfügung stehen bzw. stehen könnten.
Einem versicherungspflichtiger Arbeitnehmer werden z.B. vom Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Wenn er Mieteinnahmen hat, kann er bei der Steuererklärung seine Aufwendungen (Betriebskosten, Bankzinsen usw.) abziehen, er bekommt aber keine Sozialversicherungsbeiträge zurück. Alles klar? Falls nein, bitte nennen, was bei Ihnen nicht gegengerechnet wird.

Re: GKV b. Mieteinkünfte Rentner noch gewerblich tätig

Czauderna, Sonntag, 28.02.2010, 11:41 (vor 5383 Tagen) @ Uwe Wannags

Hallo,
so wie geschildert stimmt das alles nicht ganz so wirklich.
Zum einen ist es nicht grundsätzlich so, dass auch das, was nicht steuerpflichtig ist auch beitragsfrei zur Krankenversicherung wäre, z.B. Kapitalerträge.
Auch bei den Erträgen aus Vermietung und Verpachtung werden die sog. durchlaufenden Posten (Reparaturen beispielsweise) nicht berücksichtigt, allerdings muss dazu gesagt werden - wir nehmen, gerade bei Selbständigen, die Beträge immer aus dem letzten vorliegenden Einkommenssteuerbescheid.
Gruß
Czauderna

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