Re: Wechsel PKV-GKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 28.12.2007, 02:25 (vor 6177 Tagen) @ Willy

Dies hängt von Ihrem Arbeitgeber und dem Versicherungsunternehmen - bzw. verein ab, der die Entgeldumwandlung anbietet. Das ist ein Thema außerhalb der KV, da erkundigen Sie sich bitten bei den Entgeldumwandlern.

Eine GKV-Pflicht für drei ganze Kalenderjahre wird definitiv bei einem Angestellten dadurch ausgelöst, dass der SV-pflichtige Lohn ein Kalenderjahr unter die Versicherungspflichtgrenze bzw. bei Eintritt in die PKV vor dem 1.1.2003 unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht. Schon nach 12 Monaten GKV-Pflicht darf man als freiwillige Versicherter in der GKV bleiben. Diese Regel beträfe Sie nur bei einem Wechsel in das Selbständigendasein, da Sie als Angestellter ja erst nach 3 Jahren frei werden.


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