Wechsel PKV-GKV (Private Krankenversicherungen)
Eike_10, Mittwoch, 26.12.2007, 22:57 (vor 6179 Tagen)
Hallo,
bin Single, Gehalt über Beitragsbemessungsgrenze und auch keine Chance darunter zu kommen, und seit 5 Jahren in der PKV (Alte Oldenburger) Aus privaten Gründen würde ich gerne wieder in die GKV wechseln.(Die Gründe spielen jetzt keine Rolle, ich habe das so entschieden). Weiss jemand Kassen die einen Höchstbeitragszahler aufnehmen würden, auch wenn es nicht legal ist?! Ich weiss das es solche Kassen gibt, ich weiss nur nicht wie ich es anstellen soll.
Auch Tips wie man den Arbeitgeber "überreden" kann wieder versicherngspflichtig zu werden
Würde mich über ehrliche Antworten freuen. gerne auch per mail (papermac@web.de)
Gruss
Eike
Re: Wechsel PKV-GKV
Thomas, Donnerstag, 27.12.2007, 02:45 (vor 6178 Tagen) @ Eike_10
Die illegalen Fälle fliegen früher oder später auf und Sie landen dann im Basistarif der PKV.
Ich gehe davon aus, dass Sie Familie bekommen haben oder wissen, dass Sie bei der Antragsstellung eine Vorerkrankung vergessen haben oder gemerkt haben, dass bei der AOL z.Z.manches wegfusioniert wird.
Sei"s drum, ich empfehle Ihnen den legalen Weg der Entgeltumwandlung oder des Dienstwagens.
Re: Wechsel PKV-GKV
Willy, Donnerstag, 27.12.2007, 18:32 (vor 6178 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas,
kannst Du mir mehr zum Thema Entgeldumwandlung sagen ? Genügt es, wenn ich z.B. (4500 Euro Brutto angenommen) 1000 Euro für ein Jahr in irgendeine Versicherung einbringe ?
Gruss ... Willy
Re: Wechsel PKV-GKV
Thomas, Freitag, 28.12.2007, 02:25 (vor 6177 Tagen) @ Willy
Dies hängt von Ihrem Arbeitgeber und dem Versicherungsunternehmen - bzw. verein ab, der die Entgeldumwandlung anbietet. Das ist ein Thema außerhalb der KV, da erkundigen Sie sich bitten bei den Entgeldumwandlern.
Eine GKV-Pflicht für drei ganze Kalenderjahre wird definitiv bei einem Angestellten dadurch ausgelöst, dass der SV-pflichtige Lohn ein Kalenderjahr unter die Versicherungspflichtgrenze bzw. bei Eintritt in die PKV vor dem 1.1.2003 unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht. Schon nach 12 Monaten GKV-Pflicht darf man als freiwillige Versicherter in der GKV bleiben. Diese Regel beträfe Sie nur bei einem Wechsel in das Selbständigendasein, da Sie als Angestellter ja erst nach 3 Jahren frei werden.
Re: Wechsel PKV-GKV
Willy, Freitag, 28.12.2007, 18:06 (vor 6177 Tagen) @ Thomas
Danke für Ihre Antwort ... aber ich glaube, es nicht ganz verstanden zu haben. Mir geht es um den Satz "Diese Regel beträfe Sie nur bei einem Wechsel in das Selbständigendasein, da Sie als Angestellter ja erst nach 3 Jahren frei werden."
Meine Sie damit, dass ich in einem Angestelltenverhätnis 3 Jahre unter der Grenze bleiben muss ?
Re: Wechsel PKV-GKV
Thomas, Freitag, 28.12.2007, 19:00 (vor 6177 Tagen) @ Willy
Nein, bitte genau lesen!
Sie müssen als Angestellter voraussichtlich (d.h. in Jahr 2008 sackt z.B. erst ab Februar das Monatseinkommen so ab, dass Sie in 2007 insgesamt unter die Grenze fallen) ein Jahr unter der Grenze verdienen, um drei Jahre pflichtversichert zu sein. Ab dem zweiten Kalenderjahr kann dann das Gehalt wieder über der Grenze liegen, sie bleiben pflichtversichert, bis Sie drei volle Kalenderjahre über der Grenze liegen. Das heißt, Sie können immer in der GKV bleiben, wenn Sie als Angestellter nur in einem Jahr unter die Grenze fallen, auch wenn Sie in diesem Jahr vielleicht nur 11 Monate in der GKV waren.
Sicherheitshalber sollte aber das Monatsgehalt mindestens 12 ganze Monate unter der Pflichtgrenze liegen. Denn sollten Sie z.B. nach Eintritt in die GKV am 2. Januar 2008 einen Statuswechsel in 11 Monaten und 29 Tagen vom Angestellten zum Selbständigen vornehmen, dann fliegen Sie wieder aus der GKV und werden in ihrem alten PKV-Tarif wieder versichert, da Sie nicht in der GKV bleiben dürfen.
P.S. : Sie sind mir schon ein Vorteilshopper! Auf Ihr Leben gerechnet, werden Sie - wenn man die schlechteren Leistungen und die Möglichkeit der gesetzlichen studentischen GKV Ihrer Kinder auch bei Eltern in der PKV mitberücksichtigt - mit der GKV nicht unbedingt billiger fahren, und das ist auch gerecht so!
Sie vergleichen nämlich bisher Äpfel mit Birnen, da Sie nur Beiträge mit gleicher Leistung vergleichen dürfen, d.h. GKV+Zusatz-PKV bzw. GKV-Wahltarif (ambulant Kostenerstattung ca. 80 Euro+20 pro Kind+ stationär Zusatz je nach bisherigem Leistungsumfang 30 bis 50 Euro+ 10 Euro pro Kind).
D.h. bei zwei Kindern u.U. 190 Euro Zusatzversicherungen + ca. 600 Euro GKV (Eigenanteil ca. 315 Euro) (GKV-Beitragssätze ab 1.1.2009, die PKV hat ja prophylaktisch auf die Folgen des Basistarifs ab 2009 schon jetzt erhöht, die GKV wird dies erst mit dem Eintreten des Gesundheitsfonds 2009 machen, dann gibt es nur mehr einen Einheitsbetrag, der sich an den heutigen Sätzen der AOKen orientieren dürfte, billig-BKK ist dann nicht mehr!)
Tippfehler
Thomas, Freitag, 28.12.2007, 19:02 (vor 6177 Tagen) @ Thomas
Es muss natürlich heißen:
Sie müssen als Angestellter voraussichtlich (d.h. in Jahr 2008 sackt z.B. erst ab Februar das Monatseinkommen so ab, dass Sie in 2008 (und nicht 2007) insgesamt unter die Grenze fallen) ein Jahr unter der Grenze verdienen, um drei Jahre pflichtversichert zu sein
Re: Tippfehler
Willy, Freitag, 28.12.2007, 22:17 (vor 6177 Tagen) @ Thomas
Hallo,
nochmals Danke für Ihre ausführliche Antwort.
Das hoert sich ja schlimm an, dass alle GKVs die Beiträge erhöhen ... das war mir bisher nicht bekannt. Gibt es hierzu Artikel im Internet, wo ich dies nachlesen kann ?
Wie kommen Sie auf eine Eigenanteil von ca. 315 Euro ? Ist das nicht abhängig von der Höhe meines PKV Beitrags ? D.h. wenn ich z.B. 700 Euro pro Monat an PKV bezahle, dann dürfte der Arbeitsgeberzuschuss zum Kind doch gleich null sein ?
Gruesse ... Willy
Re: In GKV aus PKV zurück
Thomas, Samstag, 29.12.2007, 01:09 (vor 6176 Tagen) @ Willy
Der Eigenanteil bezieht sich auf die GKV nach Abzug Arbeitgeberanteil. Vom Sonderbeitrag von 0,9% zur GKV, den der Arbeitgeber nicht hälftig zahlt, haben Sie wohl nichts gehört.
Sie scheinen schon lange nicht mehr GKV-versichert gewesen zu sein und haben wohl keine Ahnung über die jetzigen und zukünftigen Beitragssätze in der GKV bei Ihrem Gehalt trotz der Leistungseinschränkungen.
Zur GKV: Googeln Sie einfach unter Gesundheitsfonds. Es wird von Ulla Schmidt ein Beitrag für alle Kassen festgelegt. Kommt die Kasse damit aus, ist es gut, braucht sie mehr, gibt es einen Zusatzbeitrag, den der Arbeitnehmer bzw. der Rentner zu 100% allein zahlt, braucht sie weniger, kann die Kasse mit Beitragsrückerstattungen arbeiten, höchstwahrscheinlich aber nur bei Leistungsfreiheit. Billige GKV-Kassen, die bisher v.a. Gutverdiener hatten, die wenig krank waren, werden extrem erhöhen müssen, da jede Kasse nur noch eine einkommensunabhängige Kopfpauschale, abhängig vom Alter und der damit zusammenhängenden statistischen Krankheitswahrscheinlichkeit bekommt mit Ausnahme von Schwererkrankungen. Damit bleibt trotz einer weiterhin für den Versicherten einkommensabhängigen Prämie bei der bisherigen Billig-GKV weniger Geld als jetzt mit dem alten Risikokostenstrukurausgleich. Deshalb ist eben nicht mit nennenswerten Beitragsrückerstattungen zu rechnen. Es wird mit einem Beitragssatz von 15 % gerechnet + 1,7% Pflegeversicherung, da Frau Schmidt vor der Bundestagswahl unbedingt eine Zusatzprämie auf alleinige Kosten der Arbeitnehmer und v.a. auch der Rentner verhindern will, da die Kassen diese im einstelligen Euro-Bereich als einkommenunabhägige Kopfpauschale erheben werden. Wenn dann die Omma mit kleiner Rente 8 Euro im Monat extra abdrücken müsste, wählte die bestimmt den Oskar statt die Ulla. Deshalb müssen diejenigen, die mehr verdienen und sicher weder die Ulla, noch den Oskar wählen, mit ihren Beiträgen das verhindern.
Re: In GKV aus PKV zurück
bernd, Samstag, 29.12.2007, 14:23 (vor 6176 Tagen) @ Thomas
@thomas - sehr gut geschrieben, genau so wird es kommen, doch dann wird es allerhand kassen geben, die beiträge erstatten werden. natürlich aber sicher erstmal ihre vorstandsgehälter erhöhen
apropo tippfehler entgelt schreibt man immer noch mit T auch wenn man dieses als gelD gekommen kann
Re: In GKV aus PKV zurück
Willy, Samstag, 29.12.2007, 19:04 (vor 6176 Tagen) @ Thomas
hallo .... jetzt haben sie mich vollends verwirrt.
zu ihrem ersten absatz .... mein arbeitgeber (ich bin ledig) würde mir bis zum durchschnittlichen satz der GKV einen zuschuss für ein kind geben. dieser berechnet sich wie folgt:
1. die PKV bekommt von meinem AG und mir 500 euro/monat.
2. der durchschnittliche satz ergibt einen AG beitrag von 270 euro.
3. in diesem szenario würde mir mein arbeitgeber noch 20 euro/monat für eine krankenversicherung dazugeben (270 -(500/2)) = 20
von den 0,9% habe ich tatsächlich noch nichts gehört.
das thema gesundheitsfonds scheint mir langfristig auf einen exodus der privaten hinzuweisen. der sprung ALLE menschen in deutschland in eine gesetzliche zu ziehen war im letzten jahr wohl etwas zu gross. aus einem solidaritätsgedanken heraus, wäre das sicherlich die beste lösung, da dann vor allem viele "risikoarme" menschen in die GKV kommen. man könnte sich ja dann immer noch individuell privar versichern, z.b. um im krankenhaus leistung über dem GKV standard zu erhalten.
Re: In GKV aus PKV zurück
Thomas, Samstag, 29.12.2007, 23:51 (vor 6175 Tagen) @ Willy
Leider kann ich Ihre Verwirrung nicht nachvollziehen, da ich von GKV (G=GESETZLICH) geschrieben habe und nicht von der PKV!
Ihre Berechnungen zur PKV sind vollkommen richtig, der Zuschuss für den Arbeitnehmer und seine in der GKV familienversicherungsfähigen Angehörigen durch den Arbeitgebers ist auf den maximalen Arbeitgeberanteil (50% des Durchschnittsatzes der GKV) gedeckelt.
Re: In GKV aus PKV zurück
Willy, Sonntag, 30.12.2007, 12:06 (vor 6175 Tagen) @ Thomas
noch eine Frage, wo sind denn diese 0,9% versteckt ? Das habe ich noch nicht verstanden.
Re: In GKV aus PKV zurück
Thomas, Sonntag, 30.12.2007, 15:31 (vor 6175 Tagen) @ Willy
Die 0,9% sind eine Pauschale für den Zahnersatz und die Lohnfortzahlung, da der Arbeitgeber nicht mehr am Zahnersatz beteiligt werden soll und seine Beteiligung an der Lohnfortzahlung mit 6 Wochen Lohnfortzahlung schon erbracht hat. Geht noch auf die rot-grüne Regierung zurück und diente dazu, die Arbeitgeber zu entlasten.
Die 0,9% werden von vielen Kassen extra ausgewiesen, um den Beitragssatz niedriger aussehen zu lassen.
Re: In GKV aus PKV zurück
Jon Dohnson, Sonntag, 30.12.2007, 23:44 (vor 6174 Tagen) @ Thomas
Die 0,9% werden von vielen Kassen extra ausgewiesen, um den Beitragssatz niedriger aussehen zu lassen.
Ich erkläre es gern noch mal...
Die 0,9% sind kein Bestandteil des Beitragssatzes und haben in der Angabe des Beitragssatzes rein gar nichts zu suchen.
Das hat nichts mit "niedriger aussehen lassen" zu tun, es geht rein rechtlich gar nicht anders !
Denn : Der Beitragssatz wird von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte aufgebracht, der Zusatzbeitrag trifft nur den Arbeitnehmer.
Wäre der Zusatzbeitrag Teil des Beitragssatzes, so wäre der Arbeitgeber auch hieran zur Hälfte beteilig - isser aber nicht.
Re: In GKV aus PKV zurück
nimms leicht, Montag, 31.12.2007, 16:29 (vor 6174 Tagen) @ Jon Dohnson
Die 0,9% sind selbstverständlich Bestandteil des Beitragssatzes.
Ein Beitragssatz definiert sich nicht über den Arbeitgeberanteil.
Es gibt genug freiwillige Mitglieder ohne Arbeitgeberzuschüsse.
In der heilen Welt des Dohnson wären diese Mitglieder dann beitragsfrei