Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Christiane Sattler @, Donnerstag, 27.12.2007, 18:23 (vor 6178 Tagen)

Hallo,

ich bin 48, w, und seit mehr als 20 Jahren privatversichert und bin damit immer gut gefahren, d.h. zufrieden gewesen. Mein Mann und meine Kinder sind über die Beihilfe abgedeckt.
Ich werde ab 15.1. halbtags als Angestellte arbeiten und liege gehaltmäßig so, dass ich in die gKV müßte. Ich möchte aber weiter in der pKV bleiben, da fast alle meine Ärzte nur Privatpatienten annehmen. Darf ich in der pKV bleiben? Macht es Sinn, eine gKV parallel zu bezahlen, aber nicht zu nutzen? Wie könnte ich mich befreien lassen? Macht eine Befreiung Sinn und wo finde ich Informationen darüber?

Ich würde mich über Hinweise sehr freuen!

Christiane

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll?

RW, Donnerstag, 27.12.2007, 19:31 (vor 6178 Tagen) @ Christiane Sattler

Die Voraussetzungen unter denen eine Befreiung möglich ist, sind in § 8 Sozialgesetzbuch V geregelt. Die Frist beträgt 3 Monate, in denen der Antrag auf Befreiung gestellt werden kann (also hier bis 14. April 2008). Wenn keine Leistungen der GKV bezogen wurden, gilt der Antrag rückwirkend; sonst ab Folgemonat nach Eingang des Antrages bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Ob eine Befreiung möglich ist, hängt u.a. davon, ob vorher eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt wurde, die jetzt auf Teilzeit umgestellt wurde. Wenn nicht, ist keine Befreiung möglich!
Der Befreiungsantrag hat gravierende Auswirkungen im Zusammenhang mit einer späteren Rückkehr aus PKV in die GKV. Am besten bei der gesetzlichen Krankenkasse vor Ort ausführlich beraten lassen. Für die Zeit ab 15. Januar 2008 ist es ggf. sinnvoll, sich "vorsorglich" eine gesetzliche Krankenkasse auszusuchen. Wenn dann bis zum 14. April der Befreiungsantrag gestellt wird und keine Leistungen bezogen wurden, wird die Mitgliedschaft storniert. Wenn ich keine Krankenkasse selber wähle, muss ich in die letzte gesetzliche Krankenkasse, bei der ich vor 20 Jahren versichert war (evtl. auch nur als Angehöriger).

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll?

Christiane , Samstag, 29.12.2007, 16:43 (vor 6176 Tagen) @ RW

Hallo und herzlichen Dank für die Antwort.

Ich habe bisher keine Vollzeittätigkeit ausgeübt, sondern war immer selbstständig.

Ich habe noch eine Frage: Abs. 1a des SGB V § 8 zur Befreiung der Versicherungspflicht, sagt, dass man bereit werden kann, ".... wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen,..."

Gilt das auch, wenn man weder ALG noch Unterhaltsgeld noch ALG II bezieht?

Und last not least: Wird mich eine GKV vor Ort beraten, wenn ich dort gar nicht Mitglied bin und auch nicht werden will?

herzlichen Dank noch einmal und beste Grüße

Christiane

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll?

Christiane , Samstag, 29.12.2007, 22:51 (vor 6176 Tagen) @ RW

Hallo und herzlichen Dank für die Antwort.

Ich habe bisher keine Vollzeittätigkeit ausgeübt, sondern war immer selbstständig.

Ich habe noch eine Frage: Abs. 1a des SGB V § 8 zur Befreiung der Versicherungspflicht, sagt, dass man bereit werden kann, ".... wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen,..."

Gilt das auch, wenn man weder ALG noch Unterhaltsgeld noch ALG II bezieht?

Und last not least: Wird mich eine GKV vor Ort beraten, wenn ich dort gar nicht Mitglied bin und auch nicht werden will?

herzlichen Dank noch einmal und beste Grüße

Christiane

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll?

Thomas, Freitag, 28.12.2007, 01:26 (vor 6177 Tagen) @ Christiane Sattler

Die PKV in Anwartschaft zu stellen macht Sinn, wenn Sie nach Aufgabe dieser Angestelltentätigkeit so wenig Rente erhalten werden, dass Sie über Ihren Mann im Alter beihilfeberechtigt sind und die GKV kündigen können.

Zur parallelen PKV:
Wenn Sie als beihilfebrechtigte Verwandte bisher nur zu 30% privat versichert waren (Ausnahme Hessen, hier gilt anderer Prozentsatz), dann müssten Sie sich jetzt sehr teuer zu 100% privat versichern, da die wohl Beihilfe wegfällt. Dies kostet ca. 500 Euro im Monat und frisst u.U. Ihre ganzes Gehalt auf, dann können Sie das Arbeiten auch gleich sein lassen. Klären Sie dies mit der Beihilfestelle ab, ob Sie unterhalb der Verdienstgrenze liegen. Klären Sie zudem ab, ob nach der für Ihren Mann gültigen Beihilfeordnung in der GKV pflichtversicherte, wie Sie das jetzt sind, nicht von der Beihilfe ausgeschlossen werden, egal wie hoch das Gehalt ist.

Sollten Sie bisher als Angestellte zu 100% privat versichert gewesen sein, kennen Sie ja den Preis. Eine Doppeltversicherung ist möglich, muss aber vom Versicherer oft genehmigt werden und wird oft bei schlechten Risiken abgelehnt. Je nach Versicherung werden Bausteintarife angeboten, so dass Sie im Krankenhaus und beim Zahnarzt nur eine Zusatzversicherung brauchen und nur den 100% ambulanten Privattarif versichern müssen.

Auch gibt es so genannte PKV-Restkostenerstattungstarife für GKV-Versicherte, die einem zum Privatpatienten bei Ärzten mit Kassenzulassung machen, nur bei einer Genehmigung aus sozialen oder medizinischen Gründen durch die GKV auch bei Nichtkassenärzten. Dies ist in der von Ihnen geschilderten Problematik nur bei einer servicestarken GKV mit einem Abrechnungszentrum vor Ort möglich. Wenn die GKV hier nichts zahlt, dann zahlen die Zusatz-PKVen nur 40 bis 80%, im Standardfall 50% der Rechnung, sonst wird auf 100% aufgezahlt.

Und eine kleine Anmerkung am Rande: Sollte es sich hier um einen Beihilfefall handeln, die Beihilfeberechtigung erlöschen und Sie bei einem typischen Beamtenversicherer (z.B. Debeka, Aussage gilt jedoch nicht für alle PKVen!) versichert sein, dann sieht es oft schlecht aus, da hier alle möglichen Beihilfeergänzungstarife abschließbar sind, aber oft keine Kostenertstattungstarife für GKV versicherte!

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll?

Christiane , Samstag, 29.12.2007, 16:29 (vor 6176 Tagen) @ Thomas

Zunächst einmal herzlichen Dank für die ausführlichen Erklärungen.

Ich bin bisher selbstständig und bereits nicht mehr unter dem Bemessungssatz der Beihilfe und zahle daher meine PKV zu 100%.

Puh, ich sehe derzeit keine Alternative zum Doppelzahlen, da ich für alle meine bisher konsultierten Ärzte die Genehmigung aus sozialen oder medizinischen Gründen bräuchte - das scheint mir dann doch unangemessen.
Ich werde mich nach den Feiertagen mit meiner PKV in Verbindung setzen und fragen, ob sie eine Doppelversicherung tolerieren. Ist das überhaupt erlaubt?? Wenn es erlaubt ist und die PKV nichts dagegen hat, so würde ich in die billigste GKV gehen und halt doppelt zahlen oder schauen, ob es einen Weg gibt, mich befreien zu lassen. Wer kann eigentlich bei solchen Fragen beraten? Der Steuerberater?
Vielen Dank und Grüße

Christiane

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll?

Thomas, Samstag, 29.12.2007, 23:45 (vor 6175 Tagen) @ Christiane

Eine Doppeltversicherung ist nur erlaubt, wenn Sie keinen Gewinn daraus ziehen. Dies kann dadurch sichergestellt werden, dass die GKV bestätigt, dass kein Kostenerstattungsverfahren gewählt ist. und die Krankenversicherungskarte zurückgegeben wurde. Manche PKVen treiben es so weit, dass jede Rechnung und jedes Rezept von der GKV abgestempelt werden muss mit dem Zusatz "Es erfolgte keine Erstattung/Leistung durch die ...", da auch der Nachweis der nicht vorhandenen Kassenzulassung im Kostenerstattungsverfahren der GKV kein grundsätzliche Ablehnung zur Folge hat. Wie man so etwas mit einer Billig-GKV ohne Service machen will, ist mir ein Rätsel. Schauen Sie sich vielleicht nach einer Kasse mit einer möglichst hohen Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit um!

Beraten kann Sie in der Sache nur ein freier Versicherungsberater oder ein Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht.

Sie stellen insofern ein Spezialfall dar, da Sie nur Ärzte ohne Kassenzulassung bzw. Ärzte in Kliniken ohne Kassenzulassung nutzen. Darauf sind Zusatzversicherungen nicht abgestimmt, da damit Kassenpatienten direkten, schnellen Zugang zu Fachärzten mit Kassenzulassung sowie professoralen Kapazitäten in Kliniken mit Kassenzulassung erhalten sollen, aber nicht zu normalen Ärzten, die keine Kassenzulassung bekommen haben bzw. z.B. wegen ihrer naturheilkundlichen Orientierung beantragen wollen. Insofern scheint auch bei Bausteintarifen ein Verzicht auf die private Versicherung der stationären Fallpauschalen, die mit der GKV identisch sind, unsinnig, da Sie sich auch den Weg in Privatkliniken ohne Kassenzulassung offen halten wollen. Denn hier hakt es oft mit der Genehmigung durch die GKV, außer es liegt ein handfester schulmedizinischer Grund vor.

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll?

Christiane , Sonntag, 30.12.2007, 14:41 (vor 6175 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank noch einmal - das war eine wertvolle Hilfe für mich! Ich habe gerade eine lange, aktuelle Liste der Wahlangebote bei den gesetzlichen Krankenkassen heruntergeladen und gesehen, dass doch edliche die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit anbieten, sogar die derzeit Preisgünstigste. Jetzt werde ich morgen noch versuchen, eine Aussage meiner Privaten KV zu bekommen, wie die dazu steht.
Danke und viele Grüße
Christiane

Re: Befreiung von der Versicherungspflicht sinnvoll?

Christiane , Sonntag, 30.12.2007, 19:41 (vor 6175 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank noch einmal - das war eine wertvolle Hilfe für mich! Ich habe gerade eine lange, aktuelle Liste der Wahlangebote bei den gesetzlichen Krankenkassen heruntergeladen und gesehen, dass doch edliche die Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit anbieten, sogar die derzeit Preisgünstigste. Jetzt werde ich morgen noch versuchen, eine Aussage meiner Privaten KV zu bekommen, wie die dazu steht.
Danke und viele Grüße
Christiane

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