Ich bin ratlos und verzweifelt (Private Krankenversicherungen)

Frank @, Dienstag, 01.01.2008, 17:49 (vor 6173 Tagen)

Hallo, ich brauche dringend kompetenten Rat. Ich bin 34 Jahre alt und noch Polizeibeamter. Ich hatte einen schweren Dienstunfall und soll jetzt - gegen meinen Willen - in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Der normale Gang wäre meine Anwartschaftsversicherung (die ich auch habe) in Anspruch zu nehmen und mich privat zu versichern.

Leider ist es so, dass der Dienstherr bezweifelt, dass meine Dienstunfähigkeit von dem Dienstunfall herrührt. D.h. wenn ich Pech habe bekomme ich nur die sog. Mindestversorgung und liege dann so bei ca. 1300 Euro brutto. Davon müsste ich über 200 Euro für meine private Krankenversicherung bezahlen (70 % Beihilfe, 30 % müssen versichert werden).

In den nächsten Wochen wird mir das Landesgesundheitsamt einen Verwaltungsakt zustellen, durch den ich als Schwerbehinderter anerkannt bin. Ich weiß noch nicht genau wie hoch, aber mind. 50 %. Für Schwerbehinderte soll es eine Möglichkeit geben in die gesetzliche Versicherung zu wechseln, z.B. wenn der Ehepartner eine bestimmte Zeit lang gesetzlich versichert war und keine 3 Monate nach dem VA der Schwerbehinderung vergangen sind.
Das ist bei mir dann wohl der Fall.

Würdet Ihr mir raten mich privat oder gesetzlich versichern zu lassen? Nach der ersten Recherche wird einem zwar immer geraten sich privat versichern zu lassen, weil man da nur 30 % versichern muss, aber die Beiträge in der Privaten werden zukünftig ja steigen und ob der Beihilfesatz von 70 % bestehen bleibt, wage ich zu bezweifeln.

Ratet Ihr mir in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln? Bei mir würde sich eine BKK anbieten, bei der meine Frau versichert ist.

Mich interessiert insbesondere die Frage, ob ich mich zuerst privat versichern kann (für den Fall, dass meine Versetzung in den Ruhestand zuerst kommt und die Anerkennung als Schwerbehinderter später) und dann gleich in die gesetzliche wechseln kann oder ob ich in der privaten bleiben muss, wenn ich da jetzt einmal hineingewechselt bin.

Vielen Dank im Voraus.

Re: Ich bin ratlos und verzweifelt

Shoppingqueen, Dienstag, 01.01.2008, 19:38 (vor 6173 Tagen) @ Frank

Hallo,
auch wenn Du schwerbeschädigt bist, hast Du keine Möglichkeit in die Gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Wo soll das denn im Sozialgesetzbuch stehen? Wäre auch dem Solidargedanken völlig entgegen. Gesunde in der PKV, Kranke dann wieder zurück. Nenene, da haben die Dir was Falsches gesagt.
Freunde Dich mit dem Gedanken der privaten Krankenversicherung an und suche Dir gewerkschaftlichen und anwaltlichen Beistand, um es als Dienstunfall anerkennen zu lassen.

LG, Shops

Re: Ich bin ratlos und verzweifelt

Frank @, Dienstag, 01.01.2008, 19:39 (vor 6173 Tagen) @ Shoppingqueen

Das soll in § 9 SGB V stehen. Man hat wohl 3 Monate Zeit zu wechseln.

Re: Ich bin ratlos und verzweifelt

Torsten, Dienstag, 01.01.2008, 20:17 (vor 6173 Tagen) @ Frank

@Shoppingqueen

§ 9 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 9. Abs. Nr. 4 SGB V gibt die Beitrittsmöglichkeit für Behinderungen nach § 68 SGB IX tatsächlich her.

Also erst im SGB blättern und dann über PKV-Versicherte lästern.

Re: Ich bin ratlos und verzweifelt

Thomas, Dienstag, 01.01.2008, 20:28 (vor 6173 Tagen) @ Frank

Liebe Shoppingqueen,

bitte mal das SGB lesen, damit Sie auch zur KV-Königin werden. Der Gesetzgeber hat sich dabei schon etwas gedacht, denn sonst wird das für die Solidargemeinschaft Staat noch teurer, per Sozialhilfe alle Privatrechnungen zu 100% zu übernehmen.

Nun zu Ihnen Frank:
Das tut mir für Sie leid. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Widerspruch gegen Ihre Zwangspensionierung einzulegen. Schließlich kommt u.U. noch eine Verwendung im inneren Dienst in Frage.

Zur PKV: Sie müssten jetzt genau sagen, bei welcher PKV Sie in welchen Tarifen die Anwartschaft bestehen haben, damit ich Ihnen einen Rat geben kann.

Zur Beihilfe:
Auch müssen Sie in der Beihilfeordnung Ihres Dienstherrn nachlesen, ob diese einen erhöhten Satz für bedürftige Pensionäre kennt, wie z.B. Rheinland-Pfalz mit 80% oder einen Aufstockungsbetrag bei fehlender PKV-Vorleistung auf 90% der Kosten, wie z.B. in den meisten Ländern, die sich nicht an die Bundesbeihilfe anlehnen. Dies ist deshalb so wichtig, weil bei vielen PKVen wichtige Hilfsmittel für Behinderte schlichtweg nicht versichert sind oder in Beihilfeergänzungstarife ausgelagert sind, die viele Beamte aus falsch verstandener Sparsamkeit nicht abschließen. Ich nehme an, dass Sie eher im Norden oder Westen der Republik beheimatet sind, da Sie wohl bisher freie Heilfürsorge genießen, was es in vielen Ländern nicht mehr gibt. Auch sind oft Reha und Kur nicht versichert. Hier will der Dienstherr, indem er das ganze nicht als Dienstunfall anerkennen will, sich um die dann fällige 100%-Beihilfe drücken und Sie auf 70% verweisen. Wenn allerdings die Aufstockung auf 90% nicht vorgesehen ist in der Beihilfeordnung Ihres Landes und die PKV nicht zahlt, sieht das ganze sehr übel aus!

Re: Ich bin ratlos und verzweifelt

Shoppingqueen, Dienstag, 01.01.2008, 20:32 (vor 6173 Tagen) @ Thomas

mea culpa

aber schön, dass sich nun einige wieder abwertend äußernd konnten. da scheint der tag ja gerettet für die Forengötter

Re: Ich bin ratlos und verzweifelt

Frank, Dienstag, 01.01.2008, 23:15 (vor 6173 Tagen) @ Thomas

Ich habe eine Anwartschaft bei der Debeka laufen. Es geht um Niedersachsen.

Re: Ich bin ratlos und verzweifelt

Thomas, Mittwoch, 02.01.2008, 01:04 (vor 6173 Tagen) @ Frank

Das mit der Debeka hab ich mir schon gedacht, also der übliche Herdentrieb. Aber leider zahlt die Debeka in den Haupttarifen nur sehr wenige Hilfsmittel, Rollstühle sind z.B. auf 620 Euro gedeckelt usw. Kur und Reha fehlen auch, sind auch im Beihilfeergänzungstarif nicht ausreichend versichert! Ob der Leistungskatalog ausreicht, ist natürlich von Ihrer Behinderung abhängig.

Deshalb muss ich ganz direkt nach der Tarifbezeichnung fragen:
P30 oder PW30 mit oder ohne BE oder BE1 oder BE2 und/oder WK70 oder WK100 oder KE1?

Zur Beihilfeordnung: In Niedersachsen gilt die Bundesbeihilfe ohne Wahlleistungen. Das heißt für Sie: Keine Kur für Versorgungsempfänger, Reha vorhanden, Aufstockung von nicht privat versicherten Leistungen um 20% auf maximal 90%, wenn rechtzeitig Vorsorge getroffen wurde, d.h. eine Quotenversicherung inkl. Beihilfeergänzungstarif abgeschlossen wurde.

Re: Ich bin ratlos und verzweifelt

Thomas, Mittwoch, 02.01.2008, 01:57 (vor 6172 Tagen) @ Thomas

Sorry, muss mich leider korrigieren, die Erhöhung auf 90% ist nach der Bundesbeihilfe nur für Leistungsausschlüsse bei Vertragsabschluss. Das ist leider eine schlechtere Formulierung als in den süddeutschen Beihilfeordnungen und damit auf Sie nicht anwendbar. Deshalb ist es sehr wichtig Ihre Tarifkonstruktion zu nennen, um Ihnen abschließend einen Rat geben zu könne. Bei Ihrem Beitrag, den Sie nennen, müssen Sie aber wohl alles versichert haben, was nur versicherbar ist. Insofern dürfen Sie wahrscheinlich den Beitrag zur PKV nicht mit dem zur GKV vergleichen!

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