Re: Verdienstgrenzen einer selbständigen Ehefrau (Private Krankenversicherungen)
Diese Frage kann die Beihilfestelle Ihres Mannes beantworten - sonst niemand, da Sie uns nicht den Dienstherrn Ihres Mannes verraten haben. Rufen Sie dort an und holen Sie sich eine rechtsverbindliche Auskunft auch über die je nach Land/Gemeinde/Kirchenprovinz unterschiedliche Berechnung des maßgeblichen Bruttoeinkommens, das je nach Regelung nicht identisch mit dem Steuerbrutto sein muss!
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- Verdienstgrenzen einer selbständigen Ehefrau -
Tine,
02.01.2008, 14:34
- Re: Verdienstgrenzen einer selbständigen Ehefrau - Thomas, 02.01.2008, 23:59