Re: Zeitgleich privat und gesetzlich versichert. Geht das? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Samstag, 05.01.2008, 00:25 (vor 6169 Tagen) @ miketec

Das geht, hängt aber von Ihrer jetzigen Versicherungskonstruktion ab, z.B. ob Sie als Beamten- oder Staatsangestelltenkind beihilfeberechtigt sind oder nicht. Hier würde Ihnen nämlich u.U. die Beihilfe wegbrechen, wenn Ihre Eltern kein Kindergeld mehr für Sie erhalten, und Sie müssten ab sofort sehr viel höhere Beiträge zur PKV zahlen.

Zu der Versicherungspflicht: Wenn die Stelle weniger als 20 Wochenstunden umfasst, d.h. 19,9 Stunden, dann sind Sie mehrheitlich Student und können sich damit von der GKV-Pflicht befreien lassen!

Auch ein jetziger Studententarif der PKV kann ein Problem darstellen, wenn dieser mehr als eine Immatrikulation als Versicherungsvoraussetzung sieht.

Auf jeden Fall müssen Sie der PKV mitteilen, dass Sie GKV-Mitglied sind, damit sichergestellt wird, dass Sie aus der Überversicherung keinen Vorteil ziehen. Denn auch GKV-Versicherte können Kostenerstattung beantragen und eine Privatrechnung bei der GKV einreichen. Diese zahlt dann - sofern der Arzt eine Kassenzulassung hat - ca. 20 bis 60%. Zusammen mit der PKV könnten Sie dann beim Gang zum Arzt Gewinn machen. Dies ist gesetzlich verboten und muss überprüft werden, z.B. durch eine Bestätigung der GKV auf jeder Rechnung, dass nichts geleistet wurde! Hier gibt es leider immer wieder Betrüger, die aber meistens durch Datenabgleich zwischen den Versicherern auffliegen. Dennoch neigen deshalb viele PKVen zu sehr verwaltungsaufreibenden Überprüfungen.

Mein Tipp: Versuchen Sie sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn Sie nur halbtags arbeiten. Ansonsten ziehen Sie bitte eine PKV-Zusatzversicherung bei ihrem jetzigen Versicherer in Betracht, wenn Sie nicht gerade nur Nicht-Kassenärzte besuchen oder nur auf Naturheilkunde bestehen.
Je nach Versicherungsunternehmen gibt es Tarife, die einen GKV-Patienten durch das Kostenerstattungsverfahren zum Privatpatienten werden lassen. Ich möchte allerdings gleich erwähnen, dass zwei sehr große Versicherer, die Debeka und (mit Einschränkungen) die Allianz keine oder nur ungeeignete Tarife für ein derartiges Vorgehen anbieten.


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