GKV pflichtige Tätigkeit beendet, was nun? (Private Krankenversicherungen)

Gypaete @, Montag, 07.01.2008, 12:14 (vor 6167 Tagen)

Ich habe zum 01.12.07 meine GKV pflichtige Tätigkeit durch Kündigung beendet, ich bin seitdem ohne Einkommen. Anspruch auf ALG 1 besteht nicht. Ab 01.09.08 werde ich Rente erhalten.

Welche Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen bestehen seit dem 01.12.07 für mich? Bin ich kraft Gesetzes weiterhin in der bisherigen Versicherung? Besteht keine Pflicht, mich weiterzu versichern? Wenn doch wo und zu welchgem Tarif?

Re: GKV pflichtige Tätigkeit beendet, was nun?

Thomas, Montag, 07.01.2008, 21:51 (vor 6167 Tagen) @ Gypaete

Sie müssen sich freiwillig versichern - von der Wortbedeutung ein Widerspruch, aber rechtliche Realität: Aufgrund der Pflicht zu irgendeiner Krankenversicherung müssen Sie sich - da Sie zu alt für die PKV sind - freiwillig in der GKV versichern.
Hier sind Ihre privaten Einkünfte relevant, es zählt alles inkl. Zins- und Mieteinnahmen. Je nach GKV kostet das Ganze zwischen 120 und 600 Euro im Monat!

Re: GKV pflichtige Tätigkeit beendet, was nun?

nimms leicht, Montag, 07.01.2008, 23:10 (vor 6167 Tagen) @ Thomas

Ihre Pflicht zur Versicherung ist geregelt im §5 Abs.1 Satz 13 SGB 5.

Dort werden alle die in die alte GKV zurückbeordert, die nach beendeter Mitglieschaft dort über keine Krankenversicherung verfügen.

Die Betragsbemessung erfolgt nach den Regeln, die für freiwillige Mitglieder gelten. Trotzdem ist dies keine freiwillige Versicherung.


Re: GKV pflichtige Tätigkeit beendet, was nun?

Gypaete @, Montag, 07.01.2008, 23:31 (vor 6167 Tagen) @ nimms leicht

Danke für die Antwoten. Ich werde nächsten Monat ins EU Ausland gehen und mich dort versichern. Ich werde also die zwei Monate vermutlich berappen müssen. Besteht inm so einem Fall prinzipiell die Möglichkeit zu einem Wechsel zu eine anderen Kasse?

Die zweite Frage ist, was geschieht mit meiner Tochter (Schülerin 16 J), die bisher bei mir versichert war und hier bleibt. Eine Möglichkeit, sie beim Vater mitzuversichern, besteht nicht.

57 und in die GKV ?

loupgarou @, Montag, 28.04.2008, 15:07 (vor 6055 Tagen) @ nimms leicht

Frage:
Bin 57, seit über 20 Jahren PKV,
chronisch krank seit kurzem (berufsunfähig mit 50 %)
und derzeit (auch noch länger) krankgeschrieben.
Gesetzt den Fall, ich werde arbeitslos,
komme ich mit ALG 1 wieder in die Gesetzliche?
Oder mit ALG 2, sprich Hartz 4 ?
Danke für Antwort !


Re: 57 und in die GKV ?

Erwin Reimann, Montag, 28.04.2008, 15:42 (vor 6055 Tagen) @ loupgarou

Eine Versicherung in der GKV ist nicht möglich. Nach Vollendung des 55. Lebensjahres sind zur Begründung der Krankenversicherungspflicht zusätzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Krankenversicherungspflicht tritt nur dann ein, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre (vor Beginn des ALG I oder II-Bezuges) mindestens zu einem Zeitpunkt gesetzlicher Krankenversicherungsschutz bestanden hat (§ 6 Abs. 3 a SGB V). Da Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und seit über 20 Jahren PKV-versichert sind, bleibt auch die PKV zuständig.
Wie von einigen in den Foren bereits beschrieben, ist diese Regelung auch gut so.

Re: 57 und in die GKV ?

Behringer, Montag, 28.04.2008, 15:51 (vor 6055 Tagen) @ Erwin Reimann

http://www.geldtipps.de/?softlinkID=11361

Re: 57 und in die GKV ?

loupgarou @, Dienstag, 29.04.2008, 14:49 (vor 6054 Tagen) @ Erwin Reimann

Vielen Dank für die prompte
und kompetente Auskunft !

Re: 57 und in die GKV ?

loupgarou @, Dienstag, 29.04.2008, 14:59 (vor 6054 Tagen) @ loupgarou

Nochmal eine Frage:
Gesetzt den Fall, ich bekommen Frührente.
Und könnte zusätzlich noch einen Teilzeit-Job ausführen,
dessen Gehalt
über den sozialversicherungsfreien 400 Euro liegt,
hätte der Arbeitgeber die Möglichkeit,
mich in der Gesetzlichen zu versichern?

Re: 57 und in die GKV ?

loupgarou @, Dienstag, 29.04.2008, 15:02 (vor 6054 Tagen) @ loupgarou

Und nochmal eine:
Gesetzt den Fall, die Frührente reicht garnicht aus,
um die Krankenkassebeiträge der Privaten zu bezahlen?
Danke.

Re: 57 und in die GKV ?

Erwin Reinmann, Dienstag, 29.04.2008, 15:34 (vor 6054 Tagen) @ loupgarou

Hier gilt dieselbe Regelung nach § 6 Abs. 3a SGB V - also Versicherung in der GKV nicht möglich.

Re: 57 und in die GKV ?

loupgarou @, Mittwoch, 30.04.2008, 13:22 (vor 6053 Tagen) @ Erwin Reinmann

Danke nochmal.
Ich hatte nix anderes vermutet.
Aber gut, es vom Fachmann zu erfahren.

Re: 57 und in die GKV ?

Shoppingqueen, Dienstag, 29.04.2008, 16:51 (vor 6054 Tagen) @ Erwin Reimann

Hallo,

nur mal so am Rande .... die 55er-Regelung gilt nicht bei Bezug von Hartz IV.

LG, Shops

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