Re: PKV-Anwartschaft im Ausland noch sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 18.01.2008, 02:01 (vor 6156 Tagen) @ Manfred Beckers

Da Schweden keine substitutive PKV kennt, werden Sie bei der Rückkehr nach der neuen Gesetzeslage Pflichtmitglied in der GKV für mindestens die ersten drei Kalenderjahre, wenn Sie Arbeitnehmer sind, da es keine anerkennbare Voll-PKV in Schweden gibt. Nur Selbständige und Beamte dürfen sofort in die PKV. Erst nach drei Kalenderjahren, in denen Sie in D über der dann gültigen Pflichtgrenze liegen, dürfen Sie als Angestellter in die PKV.

Zudem ist die PKV gestorben, wenn nach der nächsten Wahl eine Linksregierung an die Macht kommt. Wenn dies nach dem Herbst 2009 der Fall sein sollte, dann sollten Sie die Anwartschaft spätestens kündigen, man kann aber noch bis dahin abwarten.

Also:
1. Kommt es für Sie in Frage, als Selbständiger oder eine Beamtenstelle nach D zurückzukehren, dann behalten Sie die Anwartschaft auf jeden Fall bis zur nächsten Wahl in D.

2. Als Angestellter lohnt sich die Anwartschaft wohl nicht mehr, da Sie erst nach 5-10 Jahren zurückkämen und erst nach mind. 3 Jahren Wartezeit in die PKV dürften. Bei dem geringen Anwartschaftsbetrag scheint es sich auch um eine kleine Anwartschaft, also eine ohne Altersrücklage zu handeln. Mit Mitte 40 erst zu beginnen, eine Altersrücklage aufzubauen, ist problematisch. Außer wir bekommen schwarz-gelb 2009 (dann fällt die 3-Jahres-Wartezeit wegen der FDP so sicher wie das Amen in der Kirche) und Sie kommen bald zurück.

3. Zu einer Zusatzversicherung: Dies hängt vom Versicherer ab, ob er Sie aus der Voll-Anwartschaft ohne Gesundheitsprüfung in eine Zusatzversicherung rein lässt und dies, da Sie v.a. im Ausland leben. Hier gibt es überall andere Regeln. Bitte kontaktieren Sie Ihre PKV.



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