(zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern (Private Krankenversicherungen)
Hallo allerseits,
ich bin 27 Jahre alt und plane demnächst zu heiraten. Ich würde mich und meine Zukünftige gerne privat versichern. Frage: gibt es Tarife wo ich so etwas machen kann? Wo finde ich Informationen zu dem Thema?
Meine bisherige Recherche im Netz hat ergeben, dass das wohl prinzipiell möglich ist, aber zu Konditionen (Kosten, Gesundheitsprüfung, Zeitpunkt vor/nach Heirat...) hab ich nichts finden können.
Wäre super wenn mir jemand was dazu sagen könnte Schon mal vielen Dank!
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
Ich nehme mal an, dass Sie privat versichert sind. Wenn Sie uns jetzt noch verraten, ob Sie Selbständiger, Angestellter oder Beamter sind und ob die holde Zukünftige arbeitet oder Hausfrau sein wird, dann kann man etwas sagen.
Ansonsten müssen Sie Ihren Tarif konsultieren, welche Bedingungen dort vorgesehen sind. In den MBKK, die leider nur in abgeänderter Fassung für alle Versicherte gilt, entfällt zumindest die Wartezeit, jedoch nicht die Risikoprüfung.
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
Hallo,
entschuldigung, das sind wohl in der Tat wichtige Informationen. Ich bin Angestellter, meine Holde studiert momentan noch. Könnte gut sein dass sie Hausfrau sein wird wenn wir sozusagen "früh genug" Kinder kriegen.
Momentan bin ich noch gesetzlich versichert, auch weil ich noch knapp unter der Einkommensgrenze liegen. Das wird sich aber dieses Jahr ändern.
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
Ach ich hab noch was vergessen. Sie ist momentan noch bei Ihrer Mutter privat mitversichert. Das ist vielleicht auch interessant.
Und schon mal Danke für die schnelle Antwort, Thomas!
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
Hallo Andreas,
um als Angestellter sich privat versichern zu können muss man 3 aufeinanderfolgende Jahre über der JAE-Grenze verdient haben. Da Du dieses Jahr anscheinend erstmals über dieser Grenze verdienst, kannst Du frühestens zum 01.01.11 in die PKV wechseln. Denke aber bitte daran, dass es keine kostenlose Familienversicherung in der PKV gibt. Sollte Deine Ehefrau dann nicht arbeiten, musst Du sie und Deine Kinder extra bei der PKV versichern. In der GKV wäre Deine Familie kostenlos versichert. Mit Familie wird die PKV richtig teuer, wenn Du Wert auf gute Leistungen und hohe Rückstellungen fürs Alter legst. Lass Dich auf keinen Fall auf Billigangebote ein. Das haben schon viele bereut, wenn Sie zum ersten mal eine schwereKrankheit hatten und die Versicherung nicht alles bezahlt hat.
Gruß Thomas
P.S.: Ich bin kein Gegner der PKV. Ich bin Alleinstehend, ohne Kinder und habe mich vor 3 Jahren wegen der besseren Leistungen privat versichert. Ich zahle aber auch rund 50 Euro mehr als vorher in der GKV. Gut PKV versichert zu sein hat leider auch seinen Preis!
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
So, jetzt ist Thomas 1963 mir zuvorgekommen, er hat aber Recht. Ich nehme an, dass Ihre zukünftige Frau nicht mitversichert ist, denn das gibt es nicht. Es muss für Sie ein eigener Beitrag bezahlt werden.
Entweder die Eltern Ihrer Zukünftigen sind relativ wohlhabend, da Ihre Zukünftige nicht in die GKV am Anfang des Studiums ging oder sie sind Beamte. Bei Beamten muss bei Kindern nur 20% (außer Hessen, hier gelten andere Sätze) privat versichert werden, den Rest zahlt die Beihilfe. Diese fällt aber spätestens mit dem Studienende oder der Heirat weg, außer Ihre Dann-Frau wird Beamtin. Doch dann ist die PKV nicht mehr billig, denn der Beamte selbst hat nur 50% Beihilfeanspruch.
Sie sehen, dass die PKV aufgrund der nicht vorhandenen Mitversicherung der Kinder nur etwas für Dauer-Singles, Wohlhabende oder Beamte ist - die Wohlhabenden leisten es sich, ihre Kinder für ca. 100-150 Euro im Monat privat zu versichern, die Beamten können es sich aufgrund der 80% Beihilfe für Kinder für ca. 30-50 Euro (erscheint für eine 20%-PKV sehr hoher Betrag, die Beihilfe hat aber auf vielen Feldern Löcher wie die GKV und deshalb treibt der Beihilfeergänzungstarif den Preis hoch) leisten.
In Ihrem Fall rate ich, die PKV Ihrer Zukünftigen in eine Anwartschaft umzuwandeln oder in eine Zusatzversicherung. Wenn Sie primär Leistung haben wollen, dann können Sie sich auch eine Voll-PKV leisten, ich würde Ihnen bei der Möglichkeit Hausfrau und mehrere Kinder die GKV ans Herz legen, sogar dann, wenn Sie reich wären.
Denn eine GKV+ übliche PKV-Zusatzversicherung (Chefarzt+freie Krankenhauswahl+Einbettzimmer+Zahn) und u.U. das Kostenerstattungsverfahren mit Zusatzversicherung (bieten nicht alle PKVs an, wird aber auch schon von einigen GKVen angeboten, z.B. der TK), das Sie beim Kassenarzt und in Kliniken mit Kassenzulassung zum Privatpatient werden lässt, ist bei der von Ihnen beschriebenen Familienkonstellation immer billiger als eine gleich leistungsstarke PKV, die auch bei Reha, Kur und den Hilfsmitteln ähnlich gut leistet, wie die GKV.
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
Hallo Thomas und Thomas
vielen Dank für Ihre Antworten! Vielleicht muss ich das nochmal genauer klären, aber meine Verlobte ist privat versichert da Ihr (verstorbener) Vater Beamter (Lehrer) war. Bisher hatte ich die Auskunft ihrer Mutter so verstanden, dass sie privat mitversichert wäre, solange sie noch studiert.
Wenn ich drüber nachdenke erscheint mir das nun aber auch komisch, da man ja bei PKV die Kinder getrennt versichern muss.
Der Punkt um den es mir geht ist der, dass wir für meine zukünftige aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation gerne die Vorzüge der privaten Versicherung behalten würden. Ich vermute aber, niemand würde sie aufnehmen wollen bei Neuantrag... vielleicht wäre die erwähnte Zusatzversicherung eine Möglichkeit, da werde ich mal recherchieren.
Hat einer von Ihnen vielleicht eine Idee, welche Konstellation das momentan sein könnte, oder sind Sie der Meinung dass meine Verlobte momentan auf jeden Fall selbst privat versichert ist? (Dann könnte man das ja einfach weiterlaufen lassen - natürlich abhängig vom Beitrag). Wobei ich schon merke, ich muss noch viel mehr informieren...
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
Ok, dann kommen wir der Sache schon näher. Natürlich kann sich Ihre Zukünftige auch als Hausfrau weiterhin in der PKV versichern. Wenn die Beihilfe entfällt, also spätestens mit dem Studienende, dem 25. bis 27. Lebensjahr (je nach Landesregelung) oder der Heirat, besteht ein Rechtsanspruch, die beihilfekonforme PKV-Restkostenversicherung auf einen 100%-Tarif aufzublasen, ohne dass eine Risikoprüfung nötig ist.
Solange Sie keine Familienversicherung Ihrer Holden in der GKV beantragen, kann sie der private Versicherer auch nicht loswerden, da keine Doppelversicherung vorliegt.
Da sie Lehrerskind ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass sie bei einem typischen Beamtenversichererer (z.B. der Debeka) versichert ist. Da die Beamtenversicherer nach dem Motto "Beihilfe von der Geburt bis an die Bare" ihre Tarife ausrichten, bieten die meisten keinen Kostenerstattungs-Restkostentarif an. D.h. man müsste hier z.B. auf die Technikerkasse ausweichen. Damit bekommt man schneller einen Termin beim Arzt, es werden aber nur Leistungen, die an sich Kassenleistungen sind, erstattet. Auch verbleibt das Problem der Medikamente und der hier in der GKV leider üblichen Budgetierung.
Wenn Sie einen Rat zur Vorgehensweise haben wollen, dann teilen Sie uns mal die PKV Ihrer Holden mit. Mit Mitversicherung meint die Schwiegermutter in spe wohl, dass sie Vertragsnehmerin und die Tochter versicherte Person ist. Der Vertrag kann ohne Risikoprüfung nach Zustimmung der Mutter auf die Tochter übergehen, das Ganze hat auch nichts mit der Beihilfeberechtigung zu tun, sondern damit, dass Babies nun einmal nicht geschäftsfähig sind und die Verhältnisse dann bis Mitte 20 eingefroren bleiben
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
Hallo,
so, nach einer arbeitsreichen Woche komme ich wieder zum Antworten. Vielen Dank (wieder!) fuer die ausfuehrliche Antwort! Ihre Auskuenfte klingen ja sehr gut!
Zum Thema Kostenerstattungs-Restkostentarif habe ich leider keine weiteren Informationen gefunden. Kostenerstattung meint ich zahle Leistungen selbst und kann sie bei der KK einreichen, wenn ich richtig informiert bin. Fuer kurze Aufklaerung um was es sich in Verbindung mit Restkostentarif handelt, waere ich dankbar.
Die Versicherung meiner Holden laeuft bei der Muenchener Verein.
Schoenen Gruss
Andreas
Re: (zukünftigen) Ehepartner privat mitversichern
Bei der Kostenerstattung tritt man als Privatpatient gegenüber dem Kassenarzt bzw. dem Wahlarzt in einer Klinik mit Kassenzulassung (z.B. ambulante Behandlung durch Professor/Chefarzt/leitenden Oberarzt in einer Universitätsklinik) auf. Diese schicken eine Privatrechnung. Diese muss dann an eine leistungsfähige, serviceorientierte GKV (keine Kasse ohne Service mit monatelangen Bearbeitungszeiten, denn Sie müssen die Rechnung ja innerhalb von 4-6 Wochen aus eigener Tasche zahlen). Die GKV erstattet dann - je nach Tarif - die üblichen Kassensätze oder alles (z.B. die Techniker bei einer Zusatzversicherung als Wahltarif, Ausnahme: Medikamente, hier nur Kassenleistung abzgl. Verwaltungskostenpauschale und Apotheker- und Großkundenrabbatt, also ca. 20%! Alternativ kann man sich ein Kassenrezept ausstellen lassen, wenn das Medikament erstattungsfähig ist und das Budget noch nicht aufgebraucht ist). Ist bei einer GKV kein Wahltarif versicherbar oder versichert, ergibt sich eine Lücke von ca. 60 bis 80% der Rechnung, die man dann aus der eigenen Tasche bezahlen muss. Diese kann noch größer werden, wenn man sich keine Überweisungen hat geben lassen, die der GKV mit eingereicht werden müssen, da sonst bei jeder Rechnung 10€ Praxisgebühr abgezogen werden. Auch gibt es die Falle der sog. Poliklinikpauschalen, d.h. es wird nur einmal im Quartal für alle ambulanten Behandlungen in einer Teil-Klinik eine Pauschale erstattet. Wenn diese Pauschale nicht auf u.u. mehrere Rechnungen aufgeteilt wird, fehlt teilweise die Vorleistung der GKV und viele Versicherer erstatten dann weniger. Dieser letzte Problempunkt ist für Sie irrelevant, da dies beim Münchner Verein anders geregelt ist. Hier gibt es aber andere Probleme:
Die ambulanten Zusatztarife des MV heißen: 723 (ambulant, Medikamente, Zahnarzt) und 762 (Zahnersatz):
Der 723 zahlt leider immer nur 80% der verbleibenden Rechnung (ohne Deckel!) und NICHT 100% bei GKV-Vorleistung/50% ohne GKV-Vorleistung oder auf einen Betrag gedeckelte 80%, wie dies bei der Konkurrenz der Fall ist.
Das hat zwar den Vorteil, dass man auch zu Nicht-Kassenärzten gehen kann, da die GKV-Vorleistung relativ irrelevant ist (Lücke bei 0% GKV-Vorleistung: 20%, bei 40%-GKV-Vorleistung 12%). Aber auf Dauer wird das schon sehr teuer. Außerdem ist die zahnmedizinische Behandlung auf 1000€ im Jahr dauerhaft gedeckelt.
Dies wäre mir zu riskant. Denn gerade, wenn man krank ist, werden die Kosten unbeherrschbar oder man muss die Kostenerstattung bei der GKV widerrufen und auf Chipkarte gehen. Doch man versichert sich ja v.a. für den Ernstfall!
Eine Alternative wäre - wie gesagt - die TK in Kombination mit einem stationären Zusatztarif beim MV, wenn dies bisher im Beihilfetarif versichert war. Denn eine Risikoprüfung wird Ihre Holde ja weder beim MV, noch bei einer anderen PKV überleben. Aber Achtung: Die GKVen dürfen die Zusatztarife jederzeit abschaffen und man hat keine Besitzstandschutz oder der Gesetzgeber darf diese verbieten. Da ist die Zusatz-PKV sicherer.
Eine weitere Alternative wäre - sofern die MV dies genehmigt - die Kombination aus Voll-Tarifen und Zusatztarifen, so z.B.
ambulanter Volltarif + Zahnzusatztarif+stationärer Zusatztarif. Dann würde der MV Ihre Zukünftige nur ambulant voll privat absichern, im Krankenhaus und beim Zahnarzt arbeitet man dann mit Chipkarte der GKV und den üblichen GKV-Zusatzversicherungen. Natürlich darf dann das Kostenerstattungsverfahren nicht gewählt werden und dies muss die GKV auch bestätigen, da es ein Bereicherungsverbot gibt, d.h. es ist verboten die 100% GKV und die 100% PKV zu nutzen, die ja eine Privatrechnung auf ca. 140% auszahlen würde. Dieses Modell wäre zwar ca. doppelt so teuer wie die Möglichkeit mit Tarif 723, aber immer noch halb so teuer wie eine Vollversicherung, da dort auch noch ein Beitrag für die Pflegepflicht anfiele.