Re: vorübergehend PKV bei Promotionsstudium? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 21.01.2008, 18:20 (vor 6153 Tagen) @ Klaus

Na jetziger Rechtslage kommen Sie in die GKV zurück, außer Sie werden Selbständiger oder Beamter: Im ersten Fall ist das mit Familie hart, im zweiten Fall ist es der Normalfall.

Als Angestellter und Arbeitsloser kommen Sie in die GKV zurück. Da Sie aber Kapitaleinkünfte haben, wird es wohl nichts mit ALGII.

Warnung. Die Rechtslage kann sich mit der nächsten Bundestagswahl radikal ändern, z.B. dann, wenn die FDP wieder in die Regierung reinkommt, dann wird die 3-Jahres-Frist und damit die Garantie als Angestellter bei jedem Gehalt in die GKV zu können, sicherlich gekippt.

Zur PKV: Viele PKVen bieten in ihrem Alter keinen Studententarif mehr an, deshalb wird dies nur unwesentlich billiger als die GKV!


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