Sie müssen sich tatsächlich seit dem 1.4.2007 nachträglich in der GKV versichern. Scheinbar hat Ihre alte GKV noch keinen Datenabgleich gemacht und ist deshalb noch nicht auf Sie zurückgekommen. Je länger Sie warten, desto teurer wird das.
Spätestens mit der Steuererklärung 2009 wird das Finanzamt Sie verpetzen. Denn ab dem 1.1.2009 gilt nicht nur eine Pflicht zur Versicherung in der GKV, sondern auch in der PKV mit Ausnahme aller Soldaten und der Polizisten und Feuerwehrleute, die freie Heilfürsorge genießen. Wenn Sie also keine KV absetzen können, dann sind Sie rechtswidrig nicht versichert und müssen dann die Beiträge für 2 Jahre und 8 Monate nachzahlen!
Also: Beißen Sie in den sauren Apfel und melden Sie sich wieder bei Ihre alten GKV. Zahlen Sie dort die Beiträge seit 4/2007 nach bzw. machen Sie mit der GKV eine gesonderte Vereinbarung. Schließlich hat die GKV sich Kosten gespart, da gar keine Behandlung erfolgt ist. Ab dem 1.1.2009 gibt es die Möglichkeit in den Basistarif der PKV zu gehen ohne Gesundheitsprüfung. Der wird deshalb aber genauso teuer sein wie die GKV.
Eine Alternative wäre natürlich, sich in der GKV die Zähne sanieren zu lassen - natürlich mit der entsprechenden Selbstbeteiligung und dann in die PKV zu gehen. Oder Sie gehen zu einer PKV, die Modultarife anbietet, d.h. Tarife für Ambulant, Zahn, Stationär. Und Sie lassen einfach den Zahnbereich unversichert. Wenn Sie nicht gerade eine vereiterten Kiefer bekommen, lohnt sich ein Zahntarif eh nie im Leben, da er nichts anderes als ein Sparvertrag ist, da ja jedem irgendwann die Zähne ausfallen.
Und noch eines: Wenn Sie in die GKV zurückkehren, können Sie auch mit der GKV verhandeln, dass Sie einen Wahltarif abschließen, wenn diese durch Ihre GKV angeboten wird, der hohe Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattungen vorsieht. Dann hält sich die Nachzahlung etwas in Grenzen. Allerdings sind Sie durch den Wahltarif über 3 Jahre an diese GKV und an das GKV-System gebunden, d.h. Sie können dann nicht in die PKV oder eine andere GKV wechseln!