abgelehnt - verzweifelt (Private Krankenversicherungen)

RGD @, Donnerstag, 24.01.2008, 23:05 (vor 6153 Tagen)

bin seit juli 2004 Existenzgründer,
war zeitweise angestellt und damit gesetzlich versichert (zuletzt Juni 2007, April 2007, Jan 2005-Juli 2006), seitdem nicht versichert aber selbständig mit einem Amngestellten.
werde jetzt nicht von PKV aufgenommen, mit der Begründung ich müsse mich zuerst gesetzlich versichern.
Ich bin nicht bereit 500 Euro an GKV zu zahlen.
Zusätzliche Problematik im Bereich Zahnkosten: zuviele fehlende Zähne.

Wer kann Tips geben??

Re: abgelehnt - verzweifelt

nimms leicht, Freitag, 25.01.2008, 00:57 (vor 6153 Tagen) @ RGD

Die angesprochene ( scheinbare ) Versicherungspflicht in der letzten GKV stützt sich auf §5 Abs. 1 Satz 13 des SGB 5.

Dort ist festgelegt, daß ein zuletzt GKV-Versicherter, der gegenwärtig keinen Versicherungsschutz vorweisen kann, seiner letzten GKV als Mitglied zufällt. Zunächst.

Diese Mitgliedschaft endet aber, sobald eine vollwertige Versicherung vorgewiesen werden kann. Dies ist bei einem Selbständigen selbstverständlich auch eine PKV.
Bindungsfristen, wie sie bei Unselbständigen beim Wechsel von GKV zu GKV zum Tragen kommen, gelten hier nicht.
Auch nicht die Forderung, erst 3 Jahre bestimmte Einkommensgrenzen zu überschreiten.
Wohlgemerkt, wenn Sie tatsächlich selbständig sind.

Re: abgelehnt - verzweifelt

Thomas, Freitag, 25.01.2008, 15:16 (vor 6153 Tagen) @ nimms leicht

Sie müssen sich tatsächlich seit dem 1.4.2007 nachträglich in der GKV versichern. Scheinbar hat Ihre alte GKV noch keinen Datenabgleich gemacht und ist deshalb noch nicht auf Sie zurückgekommen. Je länger Sie warten, desto teurer wird das.

Spätestens mit der Steuererklärung 2009 wird das Finanzamt Sie verpetzen. Denn ab dem 1.1.2009 gilt nicht nur eine Pflicht zur Versicherung in der GKV, sondern auch in der PKV mit Ausnahme aller Soldaten und der Polizisten und Feuerwehrleute, die freie Heilfürsorge genießen. Wenn Sie also keine KV absetzen können, dann sind Sie rechtswidrig nicht versichert und müssen dann die Beiträge für 2 Jahre und 8 Monate nachzahlen!

Also: Beißen Sie in den sauren Apfel und melden Sie sich wieder bei Ihre alten GKV. Zahlen Sie dort die Beiträge seit 4/2007 nach bzw. machen Sie mit der GKV eine gesonderte Vereinbarung. Schließlich hat die GKV sich Kosten gespart, da gar keine Behandlung erfolgt ist. Ab dem 1.1.2009 gibt es die Möglichkeit in den Basistarif der PKV zu gehen ohne Gesundheitsprüfung. Der wird deshalb aber genauso teuer sein wie die GKV.

Eine Alternative wäre natürlich, sich in der GKV die Zähne sanieren zu lassen - natürlich mit der entsprechenden Selbstbeteiligung und dann in die PKV zu gehen. Oder Sie gehen zu einer PKV, die Modultarife anbietet, d.h. Tarife für Ambulant, Zahn, Stationär. Und Sie lassen einfach den Zahnbereich unversichert. Wenn Sie nicht gerade eine vereiterten Kiefer bekommen, lohnt sich ein Zahntarif eh nie im Leben, da er nichts anderes als ein Sparvertrag ist, da ja jedem irgendwann die Zähne ausfallen.

Und noch eines: Wenn Sie in die GKV zurückkehren, können Sie auch mit der GKV verhandeln, dass Sie einen Wahltarif abschließen, wenn diese durch Ihre GKV angeboten wird, der hohe Selbstbeteiligungen oder Beitragsrückerstattungen vorsieht. Dann hält sich die Nachzahlung etwas in Grenzen. Allerdings sind Sie durch den Wahltarif über 3 Jahre an diese GKV und an das GKV-System gebunden, d.h. Sie können dann nicht in die PKV oder eine andere GKV wechseln!

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