Beamtin in der Beurlaubung (Private Krankenversicherungen)
Guten Tag,
meine Frau ist als Grundschullehrerin ab dem 4.08.07 in Beurlaubung aus fam.politischen Gründen nach § 85 gegangen und das bis zum 8.8.08 . Wir gingen davon aus das meine Frau und unsere beiden Kinder weiterhin behilfeberechtigt sind. Die Beihilfe hat auch ab diesen Zeitpunkt auch noch zwei Rechnungen erstattet die in dem Zeitpunkt der Beurlaubung lagen. Nun meldete sich die Beihilfe mit der Aussage, dass der Beihilfeanspruch schon ab dem 04.08.07 nicht mehr bestünde und daher auch keine weitere Leistungen getätigt werden.
Zur Begründung wird angegeben, das meine Frau und Kinder in meine Familienversicherung meiner GKV versichert würden.
Die Zusatzversicherung über die DEBEKA wird ebenfalls in Frage gestellt, da die Versicherungen im Zusammenhang zu sehen sind.
( prozentuale Verteilung 70%/30% bzw 80 %/20% Kinder)
Nun geht es um unseren Versicherungsschutz:
So wie es aussah waren meine Frau und die Kinder in dieser Zeit nicht krankenversichert !!
Meine Krankenkasse ( BIG Direkt) nimmt meine Familie problemlos auf.
Die private Kasse will die Versicherung rückwirkend ruhend stellen.
Wir hätten aber gerne einen zusätzlichen Schutz über die private Versicherung.
Nachdem der Weg in die Beihilfe definitiv verbaut ist (und das nur weil ich GKV versichert bin denn als privatversicherter und als Beamter wäre das nicht der Fall) würde ich meine Frau privat zusatzversichern und wenn möglich unsere Kinder privat vollversichern.
Die Debeka will unsere Kinder nicht für die restlichen 6 Monate priv. vollversichern, weil man auf bestimmte Behandlungen die getätigt wurden hinweist die einen Ausschluss begründen würden.
Das einzige was man uns anbietet ist eine Zusatzversicherung für alle.
Diese wird aber dann auch rückwirkend berechnet bzw. mit die bisher geleisteten Beträgen der privaten Zusatzversicherung verrechnet.
Dieses wird mit der Kontinuität der Versicherung begründet.
Ferner geht es um Rechnungen die in dieser Zeit auch durchgeführt wurden die ja auch privat abgerechnet wurden die jetzt von keinem erstattet werden.
Nun zu meinen Fragen:
-Kann die Debeka meine Kinder aus der Vollversicherungen auschließen?
-Müssen Beiträge für die Vollversicherung zurückerstattet werden?
-Können Beiträge für die Zusatzversicherung rückwirkend erhoben werden?
-Wie kann ich sicherstellen dass meine Familie ohne Gesundheitsprüfung ohne Probleme wieder Ihren Versicherungsstatus erreichen kann , wenn die Beurlaubung endet.
-Kann ich die Versicherung dazu verpflichten ?
-Wem kann ich die noch ausstehenden Rechnungen einreichen ?
Für die Hilfe vorab schon mal vielen Dank.
Re: Beamtin in der Beurlaubung
Sie leben wohl in einem der wenigen Bundesländer, die diesen Quatsch noch machen. Die meisten hatten ein Einsehen in den Unsinn dieser Regelung.
Nun zu den Details:
Was die Debeka macht, ist schlichtweg rechtswidrig. Die Kinder sind bei der Geburt wohl noch beihilfefähig gewesen, da Ihre Frau nur im Mutterschutz war und damit Beamtin war. Also konnten die Kinder ohne Gesundheitsprüfung in die Debeka. Bei Wegfall der Beihilfe hat man nach dem Versicherungsvertragsgesetz (sowohl alte als auch neue Version) einen Anspruch, sich zu 100% privat zu versichern. Es ist irrelevant, ob hier irgendwo die Möglichkeit zur Familienversicherung besteht, solange diese nicht bei der GKV beantragt wurde. Wichtig ist, dass die PKV Ihrer Frau nicht vor dem Tag der Geburt rückwirkend in Anwartschaft gestellt wird.
Drohen Sie mit einem Rechtsanwalt.
Zu der Zusatzversicherung: Die Debeka hat - da die DEutsche BEamtenkrankenKAsse nur Beihilfe interessiert - leider keine Zusatztarife, die die Kinder ambulant zu Privatpatienten machen. Darüber sollte der Verein seine zukünftigen Mitglieder bei den Anwerbungen einmal hinweisen, dass man sich der Menschen im Zweifelsfall sofort entledigen will und der GKV alles "übereignet".
Und noch eines: Wenn Sie haben wollen, dass Ihre Kinder Privatpatientenstatus haben, dann müssen Sie - da wohl keine Gesundheitsprüfung bestanden wird - zu einer Kasse (z.B.Techniker Kasse) wechseln, die gegen einen Aufpreis einen Restkostenwahltarif für das Kostenerstattungsverfahren anbietet, also sie ambulant zum Privatpatient macht. Diese Wahl kann für jede Person einzeln getroffen werden, bindet Sie aber 3 Jahre an die entsprechende GKV. Die BIG bietet meines Wissens nur den gesetzlich vorgeschriebenen Kostenerstattungstarif an, zu dem Sie sich dann bei einer PKV einen Zusatztarif versichern müssen - aber rufen Sie einfach an, ich kenne mich mit den BKKs nicht so gut aus, da ich nur mit PKV zu tun habe.
Zu den Beiträgen: Sie haben bei Pflicht oder Familienversicherung nur die Möglichkeit zwei Monate im Nachhinein zu kündigen bzw. alles auf Anwartschaft zu stellen. Ich finde das alles aber sehr unseriöse von der Debeka, dann zwar auf Mindestvertragslaufzeiten bzw. auf diese 2-Monatsgrenze zu pochen, aber keine Vollversicherung anzubieten. Da sucht man sich auch nur die § des Versicherungsvertragsgesetzes raus, die einem passen.
Re: Beamtin in der Beurlaubung
Guten Tag, danke für die Antwort.
Ich möchte den Sachverhalt nochmal konkretisieren.Wir wohnen in NRW.
Meine Frau ist nicht wegen Geburt also Mutterschutz beurlaubt sondern auf grund der Erziehung unserer Kinder, die sind 8 und 11 Jahre und das ganze ohne Bezüge befristet auf ein Jahr( § 85 a Abs. 1 Nr. 2 LBG).
Während der Beschäftigung meiner Frau waren diese ohne Probleme über die Beihilfe und die DEBEKA versichert und das auch ohne Gesundheitsprüfung. Nach der Geburt waren die Kinder über mich familienversichert meine Frau hat weiterhin privat gezahlt.
Erst jetzt wo das Problem mit der Beihilfe aufkommt, weigert sich die DEBEKA die Kinder zu 100 % privat weiter zu versichern( weil ja keine Beihilfeanspruch besteht, und wir wären ja auch bereit je Kind 135 € /Monat zu zahlen) mit dem Hinweis, dass eine meiner Töchter die dann anstehende neue Gesundheitsprüfung nicht bestehen würde.
Ich habe inzwischen für alle die Familienversicherung bei der BIG beantragt, damit erst einmal ein Grundversicherung vorliegt.
Erschwerend kommt hinzu , dass die Beihilfe erst bei der letzten Abrechnung ablehnte, und diese ist mit ca 2500 € recht hoch ( wegen gesammelter Rechnungen).
Frage ist ,wer mir diese Kosten erstattet oder bezuschußt. Die Debeka scheint sich aus der Verantwortung zu stehlen und uns nur die Zusatzversicherung und zwar nur rückwirkend auf 04.08.07 anzubieten die ja nur stationäre Versorgungen erstattet.
So ganz habe ich nicht verstanden ob die Tarife rückwirkend wie auch immer geltend gemacht werden können.
Wichtig ist für uns auf jeden Fall dass ab Sommer mit Aufnahme der Beschäftigung alles wieder auf den vorherigen Zustand gestellt wird und das alles ohne Gesundheitsprüfung. Wie ist dieses hinzubekommen, kann man das schriftlich bei der Debeka einfordern?
Gruß
Re: Beamtin in der Beurlaubung
Hallo,
m.E. kann hier der § 5 Abs.9 Sozialgesetzbuch V helfen:
alle genannten Paragraphen beziehen sich auf das Sozialgesetzbuch V
- § 5 = Versicherungspflicht in der GKV
- § 9 = freiwilliges Mitglied in der GKV
- § 10 = kostenlose Familienversicherung in der GKV als Angehöriger
1 Kommt eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nach Kündigung des Versicherungsvertrages nicht zu Stande oder endet eine Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit nach § 9, ist das private Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages verpflichtet, wenn der vorherige Vertrag für mindestens 5 Jahre vor seiner Kündigung ununterbrochen bestanden hat. 2 Der Abschluss erfolgt ohne Risikoprüfung zu gleichen Tarifbedingungen, die zum Zeitpunkt der Kündigung bestanden haben; die bis zum Ausscheiden erworbenen Alterungsrückstellungen sind dem Vertrag zuzuschreiben. 3 Wird eine gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 nicht begründet, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach der Beendigung des vorhergehenden Versicherungsvertrages in Kraft. 4 Endet die gesetzliche Krankenversicherung nach Satz 1 vor Erfüllung der Vorversicherungszeit, tritt der neue Versicherungsvertrag am Tag nach Beendigung der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. 5 Die Verpflichtung nach Satz 1 endet 3 Monate nach der Beendigung des Versicherungsvertrages, wenn eine Versicherung nach den §§ 5, 9 oder 10 nicht begründet wurde. 6 Bei Beendigung der Versicherung nach den §§ 5 oder 10 vor Erfüllung der Vorversicherungszeiten nach § 9 endet die Verpflichtung nach Satz 1 längstens 12 Monate nach der Beendigung des privaten Versicherungsvertrages. 7 Die vorstehenden Regelungen zum Versicherungsvertrag sind auf eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung entsprechend anzuwenden.
WICHTIG: Die Vorversicherungszeit nach Ende der GKV-Familienversicherung ist in § 9 SGB V geregelt:
(1) 1 Der Versicherung können beitreten
1. Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren; Zeiten der Mitgliedschaft nach § 189 und Zeiten, in denen eine Versicherung allein deshalb bestanden hat, weil Arbeitslosengeld II zu Unrecht bezogen wurde, werden nicht berücksichtigt,
2. Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt oder nur deswegen nicht besteht, weil die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 vorliegen, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung die Familienversicherung abgeleitet wurde, die in Nummer 1 genannte Vorversicherungszeit erfüllen,
Re: Beamtin in der Beurlaubung
Da Sie die Familienversicherung beantragt haben, ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht mehr viel zu machen. Auch einen Anspruch auf Anwartschaft haben Sie nach dem Versicherungsvertragsgesetz erst nach dem 1.1.2009, wenn die Debeka nichts anderes vorsieht. Sie haben sich aus Unkenntnis des Rechtslage leider in eine verflixte Situation manövriert.
Und nun der Paragraph aus dem Versicherungsvertragsgesetz, denn das SGB V, das uns RW so gerne zitiert, hilft in Sachen PKV nur wenig:
§ 199 VVG (Neufassung, allerdings identisch mit Altfassung §178e)
Beihilfeempfänger
(2) Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird. Wird der Antrag innerhalb von sechs (ALTES RECHT 2) Monaten nach der Änderung gestellt, hat der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren.
Sie sehen, Sie haben jetzt eine 6-Monatsfrist, Ihr Vertrag ist ein Altfall und Sie haben die 2-Monatsfrist verpennt. Für Altverträge gilt leider erst das neue VVG ab 1.1.2009! Bis dahin müssen Sie notgedrungen die bisherigen 20%-Tarife der Kinder beibehalten, falls die Debeka eine Weiterführung verweigert, da sonst eine neue Gesundheitsprüfung nötig wird.
Allerdings gibt es einen schönen Link der Debeka im Netz zum neuen VVG:
http://www.debeka.de/unternehmen/presse/presse/vvg_reform1.pdf
Dort wird großmundig das Gegenteil dessen versprochen, was Ihnen geschehen ist. Ich würde eine Vorstandsbeschwerde vornehmen und mit dem hinweis auf diese Presseerklärung mit der Presse drohen. Dies ist der einzige Weg, wenn die Debeka die Allg. Versicherungsbedingungen nicht schon geändert hat, da Sie leider alle Fristen verpasst haben.
Zu den aufgelaufenden Kosten: Diese kann Ihnen niemand außer der Debeka erstatten, wenn es Ihnen gelingt, rückwirkend eine 100%-PKV durchzubringen.
Re: Beamtin in der Beurlaubung
Danke für die Hilfen,
wir haben uns damit wir schnellstmöglich wieder einen einigermaßen Versicherungsschutz haben und nicht lange verhandeln müssen, für die Familienversicherung der GKV entschieden und eine private Zusatzversicherung durch die Debeka. Damit ist auch das Ruhen der eigendlichen Versicherung gewährleistet, damit ab Sommer alles wieder beim alten ist.
Danke nochmals
Gruß
Re: Beamtin in der Beurlaubung
Wir sind in einer ähnlichen Situation. Gerade haben wir festgestellt, dass meine Frau seit über einem Jahr keinen Beihilfeanspruch mehr hat (seit sie sich als Lehrerin aus privaten Gründen beurlaubt lassen hat) . Die Kinder sind bei mir in der GKV mitversichert. Kann meine Frau eventuell rückwirkend in die GKV wechseln? Werden die Beiträge der letzen eineinhalb Jahre von der PKV eventuell zurückerstattet? Kann meine Frau nächstes Jahr, nach ihrer Beurlaubung, wieder in die PKV?
Vielen Dank.