Statuswechsel (Private Krankenversicherungen)
christoph, Montag, 28.01.2008, 11:19 (vor 6146 Tagen)
Hallo,
ich bin 30 Jahre alt und habe bisher 5 Jahre angestellt gearbeitet (bei privater Versicherung), war 4 Jahre selbstständig (ebenfalls privat versichert) und möchte nun bei meiner ersten Firma (zum 1.1.08) wieder festangestellt anfangen - und eigentlich die PKV mitnehmen (da ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege).
Nun hat mir der Versicherungsmensch gesagt, es ginge nicht, da ich einen Statuswechsel vollziehe und wieder 3 Jahre gesetzlich versichert sein muss.
Ist das so? Gibt es Möglichkeiten, dennoch die PKV zu behalten? Ich bin mein Leben lang nur privat versichert - wieso muss ich auf einmal 3 Jahre warten?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Christoh
Re: Statuswechsel
christoph, Montag, 28.01.2008, 12:53 (vor 6146 Tagen) @ christoph
Nach einigen Recherchen kann ich die Frage wohl selbst beantworten:
Zitat Gesetzestext: "Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze bereits zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses überschritten, besteht von vornherein Krankenversicherungsfreiheit und somit die Möglichkeit einer freiwilligen oder privaten Krankenversicherung."
Da ich die Grenze überschreite, steht der Fortsetzung meiner privaten Versicherung nichts im Wege :)
Gruß,
Christoph
Re: Statuswechsel: leider falsch!
Thomas, Montag, 28.01.2008, 14:16 (vor 6146 Tagen) @ christoph
Leider falsch!
Sie haben einen Statuswechsel und damit kein anrechenbares Einkommen. Oder hatten Sie neben der Selbständigkeit einen Nebenjob als Angestellter, bei dem Sie über der Verdienstgrenze lagen?
Nun zum Sinn:
1. Der Sinn ist, alle, die ein Leben lang privat versichert waren, nach dem Studium drei Jahre lang in die GKV zu zwingen, damit diese in diesen drei Jahren als hoffentlich Gesunde die GKV ordentlich subventionieren, bevor sie dann in die PKV können.
2. Alle die erst Anfang 40 die Grenze schaffen drei Jahre älter werden zu lassen und damit den Sinn einer PKV ad absurdum zu führen, sofern vorher keine große Anwartschaft vorlag.
3. Alle ehemaligen Beamten auf Zeit und Soldaten, die vorher die drei Kinderchen und die Ehefrau günstig mit der Beihilfe versichern konnten, jetzt die Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV zu geben, da sich bei dieser Familienkonstellation die PKV nie lohnte.
Also: mit 1. und 2. schröpft der Staat ab und mit Nr. 3 löst er endlich das Problem, dass er seinen Beamten die Versicherung in der GKV entweder verwehrt oder diese faktisch unmöglich oder sehr uninteressant macht. Wir sind damit auf dem Weg in ein ständisches Versicherungswesen, was von vielen sozialdemokratischen Spitzenfunktionären der GKV vertreten wird:
Angestellte in die GKV, Selbständige (da unattraktiv für die GKV) und Beamte (da über das Beihilfesystem billiger für den Staat und damit für den Steuerzahler) in die PKV, damit diese nicht Pleite geht.
Re: Statuswechsel: leider falsch!
Jürgen , Dienstag, 12.05.2009, 10:29 (vor 5676 Tagen) @ Thomas
Das ist bei mir sehr ähnlich. Ich bin seit 20 Jahre in der privaten Krankenversicherung. Vor einem Jahr bin ich aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit gewechselt. Jetzt werde ich wieder angestellt. Muß ich dann in die Gesetzliche?
Vor fast zwanzig Jahren habe ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen und habe das auch schriftlich von der Krankenkasse (AOK) bestätigt bekommen. Eben das die Befreiung unwiderruflich ist, selbst bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses.
Wie muß ich mich demnächst versichern?
Re: Statuswechsel: leider falsch!
Czauderna, Dienstag, 12.05.2009, 11:31 (vor 5676 Tagen) @ Jürgen
Hallo,
weiterhin Versicherung in der PKV (Krankenversicherung),
wenn tatsächlich ein richtiger Befreiungsbescheid vorliegt
(unter Nennung der gesetzlichen Grundlage)
Gruß
Czauderna
Re: Statuswechsel: leider falsch!
Jürgen , Dienstag, 12.05.2009, 13:09 (vor 5676 Tagen) @ Czauderna
Da steht:
Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V
Sehr geehrter Herr...
Ihrem Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ind er KV wird ab 1.1.902 entsprochen. Die Befreiung wirkt gegen alle Krankenkassen und ist selbst bei Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses unwiderruflich. Sie gilt jedoch nicht...
MfG AOK
Re: Statuswechsel: leider falsch!
Czauderna, Dienstag, 12.05.2009, 15:45 (vor 5676 Tagen) @ Jürgen
Hallo,
ja, dann weiter PKV.
Wobei mich interessieren würde was nach "Sie gilt jedoch nicht... geschrieben steht.
Gruß
Czauderna
Re: Statuswechsel: leider falsch!
Jürgen , Dienstag, 12.05.2009, 16:20 (vor 5676 Tagen) @ Czauderna
...für die gesetzliche Rentenversicherungspflicht und die Beitragspflicht nach dem Arbeitsförderungsgesetz. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb einers Monats nach Zustellung Widerspruch erheben usw.
Schön, dann bleibt alles beim Alten. Außer das ich meine SB jetzt wieder runter fahren kann....
Re: Statuswechsel
nimms leicht, Montag, 28.01.2008, 14:58 (vor 6146 Tagen) @ christoph
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Arbeitshilfen_20und_20Formulare/Sozialversicherung_20von_20A-Z/Tabellen__pdfs/pdf__Arbeitshilfe__JAG__barrierefrei,property=Data.pdf
Re: Statuswechsel
christoph, Montag, 28.01.2008, 16:01 (vor 6146 Tagen) @ christoph
Danke :) Aber ich bin nun ziemlich verwirrt ... Zitat aus dem PDF:
"Für am 2. Februar 2007 privat krankenversicherte Arbeitnehmer und solche, die vor diesem Tag die freiwillige Mitgliedschaft wegen eines Wechsels in die private Krankenversicherung (PKV) gekündigt hatten, gilt eine Besitzstandsregelung. Sie bleiben, obwohl sie die neuen Voraussetzungen nicht erfüllen, weiterhin versicherungsfrei."
... somit darf ich doch privat versichert bleiben (am 2.2.07 war ich PKV versichert) ?
Ich hatte heut morgen mit meiner Kasse telefoniert, und der 1. Sachbearbeiter gab mir auch die Auskunft, ich müsse in die GKV wechseln. Bei meinem zweiten Anruf vorhin wurde mir gesagt, der 1. Sachbearbeiter hat Unrecht und selbstverständlich könne ich in der PKV bleiben ...
Was stimmt denn nun? Wer muss das denn wissen, ich, der Arbeitgeber oder die Kasse?
Vielen Dank für Eure Hilfe!!
Christoph
Re: Statuswechsel
nimms leicht, Montag, 28.01.2008, 17:19 (vor 6146 Tagen) @ christoph
Hallo Christoph,
die Zitate beschäftigen sich mit der Behandlung von "Alt-Fällen". Dabei ist zu beachten, daß sich die Texte immer auf eine Arbeitnehmervergangenheit beziehen.
Es geht bei den Zitaten also um die Besitzstandswahrung eines Arbeitnehmers, der in der Vergangenheit -als Arbeitnehmer- bestimmte Schritte unternommen hat.
In Deinem Fall haben wir aber einen Selbständigen, der demnach diese Schritte als Arbeitnehmer gar nicht unternehmen konnte. Von daher ist im Zitat Dein Fall nicht beschrieben.
Re: Statuswechsel
christoph, Montag, 28.01.2008, 17:35 (vor 6146 Tagen) @ nimms leicht
Hm ... d.h. es wird unterschieden zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen? Aber für mich als Selbstständiger muss doch die Besitzstandswahrung genauso gelten ?
Vor der Selbstständigkeit war ich Arbeitnehmer und habe über der Grenze gelegen. Kann man das nicht anrechnen?
Vielen Dank für Deine/Eure Hilfe,
Christoph
geklärt
Christoph, Montag, 04.02.2008, 09:53 (vor 6139 Tagen) @ christoph
Hallo,
ich habe nun direkt meine Krankenkasse gefragt. Antwort: "Sie haben uns informiert, dass Sie seit dem 1.1.08 in einem Angestelltenverhältnis stehen. Da Ihr Einkomman nach Ihrer Ausswage über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kann der Krankenversicherungsschutz unverändert fortgeführt werden."
Gruß,
Christoph
Re: geklärt
Thomas, Montag, 04.02.2008, 12:38 (vor 6139 Tagen) @ Christoph
Erst einmal kann nicht Ihre Krankenkasse (=gesetzlich), sondern nur Ihre Krankenversicherung (=privat) geantwortet haben, und zweitens hat diese kein Recht, dies zu entscheiden, sondern nur eine (gesetzliche) Krankenkasse.
Diese Aussage widerspricht dem Entscheidungskatalog der GKV. Wenn dies so vom Arbeitgeber akzeptiert wird und von einer GKV bestätigt wird, würde ich Sie um kurze Rückmeldung bitten - denn dann hätte sich eine neue Rechtsauslegungspraxis durchgesetzt.
Re: geklärt
Christoph, Montag, 04.02.2008, 13:02 (vor 6139 Tagen) @ Thomas
Stimmt - eine parallele Anfrage an die GKV läuft noch. Gerne informiere ich Sie über den Ausgang!
Schöne Grüße,
Christoph
Re: geklärt
Christoph, Dienstag, 19.02.2008, 12:41 (vor 6124 Tagen) @ Christoph
Tja ... Sie haben Recht. Ich habe eben auch noch mit dem Bundesministerium für Gesundheit telefoniert, um wirklich Klarheit zu haben.
Also zurück in die GKV und eine private Zusatzversicherung mit Option auf Vollversicherung nach 3 Jahren abgeschlossen.
Ist schon blöd, der brutto-netto Unterschied ist schon gewaltig ...
Aber dennoch vielen Dank für die rege Diskussion hier!
Schöne Grüße,
Christoph Dahl
Enteignung ?
Bernd, Dienstag, 27.05.2008, 23:27 (vor 6026 Tagen) @ Christoph
Ich habe lange nach Anworten gesucht und bin erst heute auf dieses Forum gestoßen.
Der Fall liegt bei mir genauso. Von Staatswegen erzwungener Wechsel aus der PKV in die GKV.
Die PKV hat mir leider auch nicht aus der Misere geholfen.
In einer Geburtstagsrunde habe ich davon einem RA erzählt, der sehr interessiert zuhörte und von Enteignung sprach.
Ich habe den Vorgang an meinen Anwalt gegeben und warte ab.
Immerhin kann ich eine Gleichbehandlung erwarten, da ich ausreichend lange auch in die GKV eingezahlt habe.
und keine Enteignung der angesparten Anwartschaften.
Der Anwartschaftstarif meiner verflossenen PKV war 1/3 des Monatsbeitrages.Noch Fragen ?
Gibt es dazu ggf. neue Ergebnisse ?
Bernd
Re: Statuswechsel
Xray1, Dienstag, 20.10.2009, 17:56 (vor 5515 Tagen) @ christoph
Immerhin scheint es so zu sein, dass die neue Koalition den Wechsel in die PKV schon nach einem Jahr über der Versicherungspflichtgrenze ermöglichen wird, was man so liest.
Da für mich zum 1.1.09 auch der Wechsel von Selbstständigkeit zu Angestelltentum ansteht, bin ich sehr gespannt, wie das letztlich ausgehen wird. Zumindest nur ein Jahr Anwartschaft zahlen, das würde ja gerade noch gehen.....Weiß jemand, was passiert, wenn man in der Anwartschaftsphase Vater/Mutter wird? Hat das Kind ein Anrecht darauf, mit in die Anwartschaft aufgenommen zu werden ohne Gesundheitsprüfung?
Rechtlich wurde die aktuelle Regelung übrigens vom BVerfG abgesegnet. Da hatte ein ehemals Selbstständiger, der dann angestellter Geschäftsführer einer GmbH wurde, gegen die Zwangs-GKVisierung geklagt.
Es bleibt zu hoffen, dass die Regelung für "Statuswechseler" von den Liberalen ganz gekippt wird.
Re: Statuswechsel
Joachim Röhl , Berlin 0172-3079777, Dienstag, 20.10.2009, 19:10 (vor 5515 Tagen) @ Xray1
Ja, denn laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) heißt es "bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeiten ab Vollendung der Geburt, wenn am Tage der Geburt ein Elternteil mindestens drei Monate beim Versicherer versichert ist und die Anmeldung zur Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tage der Geburt rückwirkend erfolgt. Der Versicherungsschutz darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein." Dieser Punkt wäre also erfüllt und bei der Anwartschaft handelt es sich um eine Fortführung eines Versicherungsvertrages. Fragen? ePost