Ablehnung der Anwartschaft??? (Private Krankenversicherungen)
Ich habe hier einen Bekannten, der aus der Selbständigkeit in das Angestelltenverhältnis wechselt. Wie ich schon herausgefunden habe, muss er für 3 Jahre in die GKV wechseln trotz Verdienst über der JAEG. Durch den Statuswechsel bleibt ihm nur für seine PKV eine Anwartschaft zu "installieren"...was er auch tun würde, jedoch stellt sich nun die PKV quer, weil es da wohl ein paar Vorerkrankungen gab.
Meines Erachtens darf die PKV diese Anwartschaft nicht ablehnen so wie sie wegen Krankheit nicht kündigen darf... wer kann mir hier helfen? Geht es der PKV vielleicht auch darum, die gebildeten Rückstellungen später nicht mitgeben zu wollen, falls es da gesetzlich eine Änderung geben sollte?
Hoffe auf eine fundierte Antwort.
Besten Dank, C.L.
Re: Ablehnung der Anwartschaft???
Wenn nichts anderes in den AVB geregelt ist, ist das Vorgehen der PKV bis zum 31.12 2008 rechtmäßig. Ab dem 1.1.09 muss sie aus gesetzlichen Gründen (neues VVG) eine Anwartschaft auch bei Altverträgen (vor dem 1.1.2008) zulassen!