unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht (Private Krankenversicherungen)

michael @, Mittwoch, 30.01.2008, 23:17 (vor 6144 Tagen)

Liebes Forum,

ich bin seit 2 Jahren privatversichert.

Heute früh rief die Personalabt. an und sagte mir, sie müssten mich wieder bei der GKV anmelden, da ich unter die Vers.Pflichtgrenze gerutscht sei. Grund: Ich verdiene zwar in diesem Jahr mehr (fast 50 T Euro) - jedoch können ca 4000 Euro Sonderzulagen (leistungsbezogen) nicht mehr zur Summe gezählt werden.

Gibt es da keinen Bestandsschutz?

Wer weiß eine Lösung?

Stimmt es,dass man eine Erklärung abgeben kann, in dem man sagt, man verzichte jetzt und für immer auf die GKV, sodass man nie wieder in die GKV kommen kann.

Danke,
schönen Gruß
Michael

Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht

nimms leicht, Donnerstag, 31.01.2008, 09:38 (vor 6143 Tagen) @ michael

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/8.html

Es gibt zwei Wege , unter die Versicherunspflichtgrenze zu geraten:

1. Die Pflichtgrenze wird gesetzlich nach oben angehoben
2. Das maßgebliche Einkommen sinkt und fällt damit unter die bestehende Grenzen.

Im ersten Fall bestehen die im Link beschriebenen Befreiungsmöglichkeiten ( mit den bekannten Hürden für Rückkehrwillige )
Der zweite Fall hat diese Möglichkeit nicht.

Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht

Michael @, Donnerstag, 31.01.2008, 13:04 (vor 6143 Tagen) @ nimms leicht

Besten Dank, NIMMS LEICHT !

Mein Gehalt ist nicht weniger geworden. Eher ein bisserl mehr. Aber nun auf einmal soll die Sonderzahlung nicht mehr dazugezählt werden können.

Stimmt das?

Wenn ja... ist denn in den letzten 2 Jahren die Höchstgrenze angehoben worden? Ich denke ja... Dann wäre die Verzichtserklärung doch noch eine Maßnahme.

Danke nochmals,
Michael


Michael

Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht

nimms leicht, Donnerstag, 31.01.2008, 15:16 (vor 6143 Tagen) @ Michael

Die Grenzbeträge betrugen in :
2005...46800 Euro
2006...47250 Euro
2007...47700 Euro

Zur "Sonderzulage" vermag ich nichts zu sagen, da dies ja wohl ein intern verwendeter Begriff ist.

Unter Umständen fürchtet sich der Arbeitgeber auch vor der 3- Jahres-Klausel . Dabei geht es darum, dass ein PKV-lustiger GKV-ler sich erst 3 Jahre im "Über-Pflichtgrenzen-Bereich" bewegen muss, um frei zu sein. Dein Aufenthalt in dieser Zone beträgt ja erst 2 Jahre. Allerdings gibt es hier einen Bestandsschutz: Siehe im Link auf Seite 4
http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Arbeitshilfen_20und_20Formulare/Sozialversicherung_20von_20A-Z/Tabellen__pdfs/pdf__Arbeitshilfe__JAG__barrierefrei,property=Data.pdf


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