Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht (Private Krankenversicherungen)

nimms leicht, Donnerstag, 31.01.2008, 09:38 (vor 6143 Tagen) @ michael

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/8.html

Es gibt zwei Wege , unter die Versicherunspflichtgrenze zu geraten:

1. Die Pflichtgrenze wird gesetzlich nach oben angehoben
2. Das maßgebliche Einkommen sinkt und fällt damit unter die bestehende Grenzen.

Im ersten Fall bestehen die im Link beschriebenen Befreiungsmöglichkeiten ( mit den bekannten Hürden für Rückkehrwillige )
Der zweite Fall hat diese Möglichkeit nicht.


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