Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht (Private Krankenversicherungen)
http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbv/8.html
Es gibt zwei Wege , unter die Versicherunspflichtgrenze zu geraten:
1. Die Pflichtgrenze wird gesetzlich nach oben angehoben
2. Das maßgebliche Einkommen sinkt und fällt damit unter die bestehende Grenzen.
Im ersten Fall bestehen die im Link beschriebenen Befreiungsmöglichkeiten ( mit den bekannten Hürden für Rückkehrwillige )
Der zweite Fall hat diese Möglichkeit nicht.
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- unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht -
michael,
30.01.2008, 23:17
- Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht -
nimms leicht,
31.01.2008, 09:38
- Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht -
Michael,
31.01.2008, 13:04
- Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht - nimms leicht, 31.01.2008, 15:16
- Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht -
Michael,
31.01.2008, 13:04
- Re: unter die Versicherungspflichtgrenze gerutscht -
nimms leicht,
31.01.2008, 09:38