Rückwirkend familienversichert? (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebe poster,
ich wende mich hier mit einem Problem an die Spezialisten unter Euch.
Ich bin angestellt und freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Meine Frau ist nebenberuflich selbstständig tätig. Im Januar 2007 wurde uns der Steuerbescheid 2005 zugestellt, der einen monatlichen Gewinn meiner Frau von 379,- Euro auswies. Bei einer Erhebung der Krankenkasse zur Familienversicherung habe ich diesen monatlichen Gewinn ordnungsgemäß angegeben, sodass die Familienversicherung meiner Frau rückwirkend zum 01.01.2005 aufgehoben wurde und sie sich freiwillig versichern musste. Die Beiträge bis inklusive Januar 2007 sollten nachbezahlt werden, was in Raten auch ordnungsgemäß geschehen ist. Danach wurde der Beitrag im Lastschriftverfahren eingezogen. Nun haben wir den Steuerbescheid 2006 in den Händen und es steht ein Verlust bei der Tätigkeit meiner Frau zu Buche, sodass die Familienversicherung eigentlich in 2006 wieder Bestand gehabt hätte. Die Krankenkasse ist aber nicht bereit, mir die schon bezahlten Beiträge für 2006 zurückzuerstatten.
Zum Verständnis: Die Krankenkasse ist berechtigt, rückwirkend Beiträge von mir zu verlangen, ich selber kann aber laut deren Auskunft rückwirkend keine Beiträge zurückfordern.
Durch diese Regelung, falls sie denn existiert, sehe ich mich übervorteilt und bitte Euch um entsprechende Kommentare, wenn"s geht auch Gerichtsentscheide.
Ich danke Euch schon im Voraus.
Gruß, Ulli
Re: Rückwirkend familienversichert?
Hallo Ulli,
wie ich die Kassen einschätze, werden sie grinsend zitieren:
http://norm.bverwg.de/jur.php?sgb_5,10
Dort steht in Abs. 1 Satz 2 , dass u.a. der nicht familenversichert ist, der freiwillig versichert ist.
Und freiwillig war Deine Frau ja versichert.
Egal, wie sie zu ihrem Entschluss gekommen ist.
Re: Rückwirkend familienversichert?
Hallo nimm"s leicht,
vielen Dank für Deine Antwort, aber wie krank ist das. Dann muss ich theoretisch gesehen am Anfang jeden Jahres sagen, dass meine Frau familienversichert ist, weil sie unterhalb der Verdienstgrenze liegt und wenn es dann doch nicht der Fall ist, dann zahle ich nach?!
Die große Ungerechtigkeit sehe ich wie schon gesagt darin, dass die Krankenkasse jederzeit rückwirkend Beiträge einfordern darf und ich die Möglichkeit hinsichtlich der Beitragserstattung nicht habe.
Hat es da vielleicht schon einmal Klagen gegeben?
Sieht hier jemand im Forum eine Chance auf einen juristischen Erfolg?
Wenn"s da nur um 100 Euro ginge, würde ich sagen "A.... lecken", aber das sind mal eben 2800 Euro.
Gruß, Ulli
Re: Rückwirkend familienversichert?
Hallo Ulli,
diese Ungleichheit bei Nachforderungen durch die Kasse vs. Erstattung für Mitglieder ist ein fester Brauch.
An Deiner Stelle würde ich bei den recht preiswerten Anwaltsforen wir frag-einen-Anwalt nachfragen. Oder die bestehenden Antworten einsehen.
Ich würde nicht fragen, ob es rechtens ist ( da bekomme ich zur Not nur ein schmallippiges ja ), sondern wie ich zumindest in Zukunft das Verfahren zu meinen Gunsten legal gestalten kann.
Dabei arbeitest Du ja an mehreren Baustellen. So selbstverständlich ist es nicht, das Selbständige in der Familienversicherung akzeptiert werden, nur weil ihr steuerliches Einkommen gering ist.
Re: Rückwirkend familienversichert?
Hallo Ulli,
der folgende Link betrifft nicht direkt Deine Frage, beschäftigt sich aber mit der Gewinnermittlung/Grenzen bei Familienversicherten. Auch bei geringfügiger Selbständigkeit.
Für die Zukunft.
http://www.vdak.de/versicherte/Leistungen/gesamteinkommen/gesamteinkommen_20060321.pdf
Re: Rückwirkend familienversichert?
Hallo nimms leicht,
hallo poster,
habe vorhin noch einmal den Beitragsbescheid der Krankenkasse genau gelesen und das Wort "vorläufig" entdeckt.
Nachdem ich mich jetzt mal durch den Paragraphendschungel geschlagen habe, habe ich festgestellt, das sich das Bundessozialgericht mit dem Thema beschäftigt hat, wenngleich auch nur bei hauptberuflich Tätigen zu Beginn ihrer Erwerbstätigkeit. Es kommt zu dem Ergebnis, dass "ein Bescheid, der die Beitragshöhe nur vorläufig durch einstweiligen Verwaltungsakt regelt, keine Bindungswirkung in Bezug auf die endgültige Regelung der Beitragshöhe entfaltet und daher die spätere Korrektur der Beitragsfestsetzung erlaubt."
Also was für hauptberuflich Tätige gilt, muss auch für nebenberuflich Tätige gelten - meine ich zumindest.
Ich werde daher den Kampf mal aufnehmen und euch zu gegebener Zeit Bericht erstatten, wie das Ganze so ausgegangen ist.
Gruß, Ulli
Re: Rückwirkend familienversichert?
Hallo liebe poster,
wie versprochen melde ich mich mit dem Ergebnis des Streites mit meiner Krankenkasse.
Nach einem langen Brief mit reichlich Zitaten aus dem schon erwähnten Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes hat die Krankenkasse geantwortet und mir schriftlich mitgeteilt, dass sie mir die zuviel gezahlten Beiträge, wenn auch nur aus Kulanz, rückwirkend erstattet.
Der Brief hat mich 55 Cent gekostet - jetzt bekomme ich erstmal 1400 Euro wieder.
Also Leute - lasst euch nicht alles gefallen und geht gegen Ungerechtigkeiten an.
Danke nochmal an das Forum für die Tipps und die Unterstützung.
Gruß, Ulli
Re: Rückwirkend familienversichert?
Hallo Ulli,
um welches Urteil des BVerwG handelt es sich denn, das Du zitiert hast? Ich habe nämlich wahrscheinlich dasselbe Problem und bin für jeden Argumentationsansatz gegenüber der freiwilligen Versicherung (hat es sich dabei um eine AOK gehandelt?) dankbar.
Danke & Gruß
PJD