Rückwirkend familienversichert? (Private Krankenversicherungen)
Hallo liebe poster,
ich wende mich hier mit einem Problem an die Spezialisten unter Euch.
Ich bin angestellt und freiwillig versichert in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Meine Frau ist nebenberuflich selbstständig tätig. Im Januar 2007 wurde uns der Steuerbescheid 2005 zugestellt, der einen monatlichen Gewinn meiner Frau von 379,- Euro auswies. Bei einer Erhebung der Krankenkasse zur Familienversicherung habe ich diesen monatlichen Gewinn ordnungsgemäß angegeben, sodass die Familienversicherung meiner Frau rückwirkend zum 01.01.2005 aufgehoben wurde und sie sich freiwillig versichern musste. Die Beiträge bis inklusive Januar 2007 sollten nachbezahlt werden, was in Raten auch ordnungsgemäß geschehen ist. Danach wurde der Beitrag im Lastschriftverfahren eingezogen. Nun haben wir den Steuerbescheid 2006 in den Händen und es steht ein Verlust bei der Tätigkeit meiner Frau zu Buche, sodass die Familienversicherung eigentlich in 2006 wieder Bestand gehabt hätte. Die Krankenkasse ist aber nicht bereit, mir die schon bezahlten Beiträge für 2006 zurückzuerstatten.
Zum Verständnis: Die Krankenkasse ist berechtigt, rückwirkend Beiträge von mir zu verlangen, ich selber kann aber laut deren Auskunft rückwirkend keine Beiträge zurückfordern.
Durch diese Regelung, falls sie denn existiert, sehe ich mich übervorteilt und bitte Euch um entsprechende Kommentare, wenn"s geht auch Gerichtsentscheide.
Ich danke Euch schon im Voraus.
Gruß, Ulli