Re: PKV hat mich rausgeworfen (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Dienstag, 12.02.2008, 22:25 (vor 6131 Tagen) @ jennifer

Ein Schuldeingeständnis ist eine Versicherung im modifizierten Standardtarif nicht - es gibt ja schließlich eine Pflicht zu irgendeiner KV, auch wenn es im Falle der PKV erst ab dem 1.1.2009 Zwangsmaßnahmen gibt.

Ja, Sie sollten sich rückwirkend versichern, was noch geht. Klären Sie zuerst ab, ob Sie beim jetzigen Versicherer in den modifizierten Standardtarif können. Dies ist von Vorteil, da Sie dann bei einem erfolgreichen Rechtsstreit sofort wieder in den alten Tarif können, ohne sich mit einem zweiten Versicherer herumzuschlagen. Sollte die alte PKV ablehnen, stellen Sie bei einer anderen PKV einen Antrag. Machen Sie sich auf hohe Kosten (bis zu 500 Euro im 100%-Tarif) gefasst!

Eine Alternative wäre ein 401-Euro-Job, d.h. Sie sind dann sofort versicherungspflichtig in der GKV.

Übrigens: Sollten Sie beihilfeberechtigt als Beamtin/Beamtengattin sein, kann Sie der Versicherer wegen des Kontrahierungszwanges so einfach nicht kündigen, allerdings kann er alle Zusatztarife (Zahn/Chefarzt) kündigen und nachträglich seit Versicherungsbeginn einen unbefristeten 30%-Risikozuschlag auf alle bisher gezahlten und zukünftigen Beiträge erheben.


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